Bildung
Assistenzpädagogen an Schulen im FAG paktiert
Weitgehend gibt es Einigkeit darin, dass die derzeitige Situation nicht zufriedenstellend ist und Reformbedarf besteht - von den Zuständigkeiten angefangen (Bund, Länder, Gemeinden), über die Finanzierung (Transfer-Dschungel) bis hin zur Administration dieses Personals (Akquirierung, Auslastung, Besoldung, Dienstrechte). Auch Einigkeit gibt es in der Lösung all dieser Probleme und in dem grundsätzlichen Vorhaben, alles (pädagogische) Personal in eine Hand zu geben.
Sollte eine Umsetzung dieser wichtigen Strukturreform nicht mehr in dieser Gesetzgebungsperiode möglich sein, gibt es dennoch insofern einen Hoffnungsschimmer, als sich die Finanzausgleichspartner und damit die wesentlichen Player im FAG-Paktum 2024 auf ein politisches Ziel geeinigt haben.
So wurde als Ziel festgelegt, bis zum Beginn des Schuljahres 2025/26 „das gesamte pädagogische Personal an Pflichtschulen bei einem Dienstgeber (Länder) zusammenzuführen und damit eine Reform der schulischen Tagesbetreuung mit einem langfristig stabilen Finanzierungsmodell aus dem Stellenplan für Pflichtschulen zu erreichen.“
Vorgesehen ist auch, dass entsprechende Vorschläge seitens des Bildungsministeriums ausgearbeitet und mit den Ländern sowie dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund – auch in finanzieller Hinsicht – abgestimmt werden.
Zehn Millionen zusätzlich vereinbart
Damit es nicht zu einer Finanzierungslücke kommt, wurde die Regelung des Bildungsinvestitionsgesetzes, wonach nicht abgeholte Mittel aus der ausgelaufenen Art. 15a B-VG Vereinbarung für bestehendes Personal verwendet werden können, um ein weiteres Jahr (2025) verlängert.
Zudem wurde (sicherheitshalber) vereinbart, dass der Bund für den Zeitraum bis zur Umsetzung der Strukturreform im Bereich der Personalbereitstellung neben den bisherigen Zweckzuschüssen gemäß dem Bildungsinvestitionsgesetz (für Ausbaumaßnahmen) ab dem Jahr 2025 zusätzliche zehn Millionen Euro pro Jahr bereitstellt. Diese zusätzlichen Mittel sind (nachdem die Mittel aus der Art. 15a B-VG Vereinbarung bis dahin endgültig aufgebraucht sein werden) für tatsächlich anfallende Personalkosten im Freizeitbereich in der schulischen Tagesbetreuung sowie für außerschulische Betreuungsangebote an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten bzw. an für schulfrei erklärten Tagen zu verwenden.
Letztlich bleibt zu hoffen, dass die letzten Bedenken zu diesem Vorhaben ausgeräumt werden können und der aktuelle Reformeifer in dieser Angelegenheit bald zu einem positiven Abschluss führt.