Transparenz
Amtsgeheimnis wird abgeschafft
Auch kleine Gemeinden werden von der neuen Regelung betroffen sein. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, werden Gemeinden bis zu einer Einwohnerzahl von 5.000 von der „proaktiven“ Veröffentlichungspflicht ausgenommen, erklärte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, die den Entwurf gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler präsentierte.
Zur Beantwortung von Anfragen sind allerdings auch die kleinen Gemeinden verpflichtet.
Gemeindebund: Bund soll technische Möglichkeiten zur Verfügung stellen
Die beiden Vizepräsidenten des Gemeindebundes, Andrea Kaufmann und Erwin Dirnberger in einer Aussendung:
„Der Österreichische Gemeindebund hat in den letzten Monaten immer wieder klargestellt, dass es für die Gemeinden klare Vorgaben und Regeln braucht, wie man vor allem mit dem Thema proaktive Veröffentlichungspflichten umgehen soll. Der vorliegende Kompromiss ist aus unserer Sicht ein gangbarer Weg, da gerade die kleineren Gemeinden weniger personelle Ressourcen zur Verfügung haben. Der Bund ist nun gefordert, die technischen Möglichkeiten für die Veröffentlichung und Verknüpfung von Daten zur Verfügung zu stellen. Klar ist: Mit der Stärkung der persönlichen Informationsfreiheit hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit Informationen von der Gemeinde einzuholen. Die Verwaltungen stehen immer im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Von daher hat der Österreichischer Gemeindebund stets klare Vorgaben eingemahnt.“
Vorlaufzeit ermöglicht Anpassung
Durch eine Legisvakanz (also ein nicht unmittelbares Inkrafttreten des Gesetzes) und durch Fortbildungen sollen sich Behörden auf die neuen Regeln mit einer Vorlaufzeit einstellen können. Die Datenschutzbehörde soll unterstützend tätig sein.
Für die Umsetzung der Pläne ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die Regierung braucht also die Stimmen von SPÖ oder FPÖ.