Alles in allem gar nicht so schlecht

Das für die kommunale Ebene herausragende Ereignis im November des heurigen Jahres war wohl die Einigung über den Finanzausgleich.

Zunächst ist positiv anzumerken, dass die vertikale Verteilung Bund/Länder/ Gemeinden durch den Wegfall von Detailregelungen ergebnisneutral vorgenommen wurde und der Gemeindeanteil

weiterhin 11,8 Prozent am Gesamtsteueraufkommen beträgt. Auf Basis dieser Situation erfolgt die Bildung der Ländertöpfe der Gemeindeertragsanteile ab 2017 nur mehr durch

Volkszahl, abgestuften Bevölkerungsschlüssel und Fixschlüssel. In diesem Zusammenhang ist es aus Sicht der westlichen Bundesländer insbesondere wichtig, dass es gelungen ist, die

länderweisen Anteile für die Gemeinden – die „Ländertöpfe“ – jedenfalls im bisherigen Ausmaß beizubehalten („Neutralisierung auf Basis des Jahres 2016“).



Zum Thema „Wegfall Getränkesteuerausgleich“ ist festzuhalten, dass die besonderen Aufgaben von Fremdenverkehrsgemeinden nunmehr durch die Zahl der Nächtigungen berücksichtigt werden, wie es ja bereits derzeit in den Übergangsbestimmungen zum Abbau des Getränkesteuerausgleichs

der Fall ist. Ob damit und in Verbindung mit einer größenklassenweisen Neutralisierung sowie durch eine Übergangsregelung in Form einer „Dynamik-Garantie“ es zu keinen Einbußen bei den Ertragsanteilen für jede einzelne Gemeinde kommt, werden die Berechnungen zeigen.



Im Rahmen einer schrittweisen aufgabenorientierten Ressourcenzuteilung, dem „Einstieg in den Umstieg“, ist vorgesehen, ab 1. Jänner 2018 die Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden im Bereich der Elementarbildung anhand von im Vorhinein festzulegender quantitativer und qualitativer Parameter vorzunehmen. Im zweiten Schritt wird im Pflichtschulbereich (sechs bis fünfzehn Jahre) die Aufgabenorientierung vorbereitet und als weiteres Pilotprojekt ab 1. Jänner 2019 realisiert.

Als „frisches Geld für die Gemeinden“ wird ein Einmalbetrag des Bundes für Asyl- und Migrationskosten bereitgestellt. Auf die kommunale Ebene entfällt dabei ein Betrag in Höhe von insgesamt 37,5 Millionen Euro. Der Aufteilungsschlüssel für die einzelnen Gemeinden ist noch zwischen dem Österreichischen Gemeindebund und dem Städtebund zu verhandeln. Hierbei würde wohl eine Aufteilung nach Personen in der Grundversorgung zu bestimmten Stichtagen in der jeweiligen Gemeinde eine geeignete Verteilungsvariante darstellen.

Als Ausgleich für Kostensteigerungen vor allem in den Bereichen Gesundheit und Soziales stellt der Bund den Gemeinden insgesamt 53 Millionen Euro als Fixbetrag pro Jahr von 2017 bis 2021 zur Verfügung. Dieser Betrag wird länderweise nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel verteilt. Insgesamt bewirkt diese Maßnahme eine Erhöhung der bundesweiten Gemeinde-Ertragsanteile im Ausmaß von rund 0,5 Prozent.

Darüber hinaus werden den Gemeinden 60 Millionen Euro jährlich für einen Strukturfonds zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sollen vor allem Gemeinden, die von Bevölkerungsabwanderung betroffen sind, und finanzschwachen Gemeinden zugute kommen. Die Aufteilungskriterien im Detail sind noch festzulegen.

Abseits des Paktums zum Finanzausgleich 2017 wurde auf Bundesebene ein sogenanntes „Kommunales Investitionsprogramm“ beschlossen. In diesem Zusammenhang sollen in den Jahren 2017 und 2018 je 87,5 Millionen Euro durch den Bund zur Förderung von zusätzlichen Investitionen der Gemeinden zur Modernisierung der Infrastruktur – mit Ausnahme von Fahrzeugen und Personalkosten - bereitgestellt werden. Die maximale Förderhöhe pro Investitionsprojekt soll zwei Millionen Euro betragen beziehungsweise der maximal förderbare Anteil 25 Prozent sein. Weitere Details in diesem Zusammenhang bleiben noch abzuwarten.

Aber nach der bisherigen Darstellung des FAG 2017 lässt sich vorerst ein insgesamt doch einigermaßen zufriedenstellendes Ergebnis für die kommunale Ebene ableiten. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der schwierigen Ausgangslage und der sehr differenten wechselseitigen Forderungen nicht zuletzt auch innerhalb der kommunalen Interessensvertretungen bemerkenswert.

Klar ist aber schon jetzt, dass durch die deutliche Vereinfachung der Ermittlung der Ertragsanteile sich auf Gemeindeebene einige deutliche Verschiebungen ergeben. In diesen Fällen sollten etwaige auftretende Verluste einzelner Gemeinden von den Ländern ausgeglichen werden.