Symbolbild Funkwellen
Kleinsendeanlagen haben geringere Sendeleistungen als WLAN und ein dementsprechend kleines Versorgungsgebiet.
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5G - Alles deutet auf ungefährlich hin

12. Juni 2019
In Österreich wurden vor kurzem die Frequenzen um 3.5 GHz für die Erstnutzung von 5G versteigert. Kommendes Jahr sollen Frequenzen im Bereich 700 MHZ versteigert werden. Während die einen den Fortschritt der Technik feiern, geben andere ihren Sorgen in Form von Petitionen Ausdruck.

Das Thema Handy, Handymast, Funkstrahlung polarisiert ungemein. Laut einem Bericht im „Standard“ von Anfang April 2019 gehören Suchtrends bei Google mit den Begriffen „5g gefährlich“ und „5g netz gefährlich“ zu den besonders häufigen Suchanfragen im Zusammenhang mit der neuen Technik. Gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung sind sehr umstritten. Kritiker werfen der Strahlung unter anderem vor, krebsauslösend zu sein. Das wird von Befürwortern in Abrede gestellt, es liegen objektiv gesehen auch keine Studien vor, die den Zusammenhang beweisen würden.

Wälder für Handymasten roden?

Darüber hinaus kursieren Geschichten, wonach für das 5G-Netz „Wälder gerodet werden müssen, da die Bäume die Funkstrahlung blockieren“. Die Frequenzbereiche 3,5 GHz und 700 MHZ liegen direkt bei den bisher für Mobilfunkfrequenzbereichen üblichen und verfügen über sehr ähnliche Ausbreitungs- und „Durchdringungs“-Charakteristiken. Aussagen, wonach damit Bäume oder Hausfassaden nicht mehr durchdrungen werden können, sind für diese Frequenzbereiche falsch. Frequenzbereiche in den höheren GHz-Bereichen werden überdies derzeit nur im Teststadium untersucht, ein Einsatz in der Praxis ist in Österreich auch mangels verfügbarer Frequenzen kurzfristig nicht möglich.

Der Netzausbau von 5G

Im derzeit anstehenden Erstausbau von 5G werden aus heutiger Sicht hauptsächlich Umbauten auf bestehenden Sendeanlagen vorgenommen. Neubauten werden in geringem Ausmaß dort errichtet werden müssen, wo ein Um- bzw. Ausbau aus zum Beispiel bautechnischen Gründen nicht möglich ist.

Erst im nächsten Schritt wird entsprechend der dann bestehenden Kundenanforderungen eine Verdichtungsphase erwartet, in der Kleinsendeanlagen („Small Cells“) eingesetzt werden. Diese Kleinsendeanlagen haben nach heutigen Informationen geringere Sendeleistungen als WLAN und ein dementsprechend kleines Versorgungsgebiet. 

Wie wird sich die „Strahlenbelastung“ durch 5G erhöhen?

Nach internationalen und nationalen Untersuchungen und Tests ist keine flächendeckend signifikante Erhöhung der Immissionen zu erwarten, was auch dem technischen Fortschritt in Richtung effizienterer Nutzung der Übertragungstechnik und technischer Komponenten bei 5G geschuldet ist.

Eine behauptete überschießende Erhöhung der Gesamtimmissionen mit gesundheitsgefährdenden Auswirkungen, wie von Bürgerinitiativen und Mobilfunkkritikern (die Rede ist hier beispielsweise von plötzlichem Bluthochdruck oder Schlafstörungen „neben vielen anderen physischen und psychischen Gesundheitsgefahren“) kolportiert, widerspricht diesen Testergebnissen und sollte daher durchaus in den Bereich der verantwortungslosen Angstmache verortet werden.

Ärzteappell

Der jüngst bekannt gewordene internationale Appell von 180 Wissenschaftern und Ärzten an die EU-Kommission wurde seitens der Kommission unter Hinweise auf die geltenden Personenschutzgrenzwerte und technische Gegebenheiten und Grundlagen sowie der laufenden Arbeit der wissenschaftlichen Gremien der EU-Kommission folgendermaßen beantwortet:

„Die Stellungnahmen haben keine wissenschaftliche Begründung für die Überarbeitung der in der Empfehlung 1999/519/EG des Rates festgelegten Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern geliefert“.

Einer der Initiatoren dieses Appells ist der schwedische Forscher Prof Lennart Hardell, der seit vielen Jahren ein ausgewiesener Mobilfunkkritiker ist und auf Basis seiner Forschungen ein erhöhtes Krebsrisiko bei Langzeitnutzung vertritt. Aktuelle Auswertungen internationaler Krebsregister zeigen jedoch keine Anstiege, die nach seinen Studienergebnissen jedoch zu erwarten und längst sichtbar sein müssten. 

Keine Nachweise eines Zusammenhangs zwischen Mobilfunk und Krebsrisiko

Die Weltgesundheitsorganisation sagt, dass es unwahrscheinlich ist, aufgrund von Mobilfunk zu erkranken. Trotz intensivster Forschung gibt es bis heute auch keine Nachweise eines Zusammenhangs zwischen Mobilfunk und Krebsrisiko. Die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) der Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Auftrag, das theoretische Gefahrenpotenzial eines Stoffs für das Auftreten von Krebs zu identifizieren, das von chemischen und biologischen Stoffen, Umweltfaktoren und verschiedenen Berufsbildern ausgeht. Sie hat jedoch keine Risikoeinschätzung zu treffen. Seit 1971 wurden mehr als 900 Stoffe bewertet.

Handymasten
Die Weltgesundheitsorganisation sagt, dass es unwahrscheinlich ist, aufgrund von Mobilfunk zu erkranken.

Die IARC hat 2011 auf Basis internationaler Studien die Kanzerogenität von Hochfrequenz (die auch Mobilfunk inkludiert) bewertet. Hochfrequenz wurde wie viele andere Agentien in Kategorie 2B (dies bedeutet „möglich“) und nicht in Kategorie 2A (dies bedeutet „wahrscheinlich“) eingestuft. In der Kategorie 2B befinden sich auch Aloe Vera-Extrakt, Kokosnussöl, in einer Reinigung zu arbeiten, Gingko-Extrakt oder asiatisch eingelegtes Gemüse.

Eine Liste der Agentien und ihrer Klassifizierungen kann hier eingesehen werden.

Die Bewertung eines Stoffs hinsichtlich seiner Kanzerogenität darf nicht mit der Bewertung seiner Toxizität verwechselt werden. DDT wurde übrigens in die Kategorie „2A: wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft, wohingegen Hochfrequenz in der niedrigeren Kategorie „2B: möglicherweise krebserregend“ verortet ist.

Der Stand der internationalen Wissenschaft

Die Personenschutzgrenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird. Zu diesen Überprüfungen werden alle verfügbaren Studien auf ihre Qualität hinsichtlich Designs und Durchführung geprüft und die Ergebnisse reevaluiert.

Die jüngste internationale Überprüfung erfolgte durch die SCENIHR (beratendes Wissenschaftsgremium der EU-Kommission) im März 2015, mit dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk unterhalb der Grenzwerte der WHO erwartbar ist.

Es wurde kein kausaler Zusammenhang zwischen Mobilfunk und gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei Einhaltung der ICNIRP-Grenzwerte gefunden.

In einer Metastudie wird darauf eingegangen, dass es zwar einzelne Studien gäbe, die einen Zusammenhang zwischen Tumorerkrankungen und Mobilfunk feststellten, man aber davor warne, einen kausalen Zusammenhang herzustellen. Denn, so die SCENIHR, „die Häufigkeit der entsprechenden Tumore hat sich seit der Einführung der Mobiltelefonie nicht erhöht“.

In Österreich führt diese Bewertungen jährlich der Wissenschaftliche Beirat Funk durch (die jüngste Bewertung fand 2017 statt), der umfassend interdisziplinär zusammengesetzt ist. Bei den Mitgliedern des WBF handelt es sich um renommierte österreichische Wissenschafter unterschiedlicher technischer und medizinischer Fachbereiche. Die Ergebnisse sind ähnlich wie die der SCENIHR. 

Sie alle kommen auch in den jüngsten Bewertungen zum Schluss, dass bei Einhaltung der internationalen Grenzwerte keine negative Auswirkung auf die Gesundheit zu erwarten ist.

Die „Grenzwert“-Thematik

Welche Grenzwerte gelten in Österreich? In Österreich sind die Personenschutzgrenzwerte der OVE-Richtlinie OVE/Önorm R 23-1 „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung“  verbindlich anzuwenden. Diese enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50, um auch spezielle Personengruppen wie Ältere, Kranke, Schwangere usw. in ausreichendem Maß zu schützen.

Mit der Realisierung des 50-fachen Vorsorgefaktors ist das Vorsorgeprinzip somit übererfüllt.

Die Grenzwerte, die in dieser Richtlinie abgebildet sind, werden von der Weltgesundheitsorganisation WHO, der internationalen Strahlenschutzkommission und der EU vertreten und weltweit umgesetzt.

Grenzwerte basieren auf dem wissenschaftlichen Kenntnisstand

Diese Grenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird.

Die WHO-Grenzwerte basieren auf Reviews der gesamten verfügbaren Studien sowohl zu thermischen als auch nicht-thermischen (!) Effekten. Damit sind auch nicht-thermische Effekte in den Grenzwerten der WHO berücksichtigt.

Sind diese Grenzwerte verbindlich?

Ja, Grenzwerte sind verbindlich. Es gibt in Österreich mehrere Gesetze, die diesen Bereich regeln (z. B. TKG - Telekommunikationsgesetz) und zu deren Einhaltung diverse Regulatorien und Normen herangezogen werden.

Aussagen, dass es in Österreich einen rechtsfreien Raum und keine verbindlichen Grenzwerte für den Hochfrequenzbereich (z.B. Mobilfunk) gibt, sind daher falsch.

Das Nichtvorhandensein eines expliziten Gesetzes wie beispielsweise das Bundesimmissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Durchführungsverordnung 26. BImSchV) in Deutschland ist irrelevant, denn die OVE-Richtlinie R 23-1  als Teil österreichischen Regelsystems ist verbindlich heranzuziehen.

Es gibt auch in den Bundesländern keine unterschiedlichen Grenzwerte. Der Schutz der Gesundheit ist Aufgabe des Bundes, kein Bundesland kann daher niedrigere Grenzwerte festlegen. „Vorsorgewerte“ oder „Richtwerte“ wie z. B. das sogenannte „Salzburger Milliwatt“ oder „baubiologische Beurteilungswerte“ existieren aus rechtlicher Sicht daher nicht. 

Wie aktuell sind diese Grenzwerte?

Die Grenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird. Zu diesen Überprüfungen werden alle(!) verfügbaren Studien auf ihre Qualität hinsichtlich Designs und Durchführung geprüft und die Ergebnisse reevaluiert.

Die vorletzte internationale Überprüfung erfolgte durch die SCENIHR (beratendes Wissenschaftsgremium der EU-Kommission) per 6. 3. 2015, mit dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk unterhalb der Grenzwerte der WHO erwartbar ist.

Die jüngste internationale Überprüfung der ICNIRP-Personenschutzgrenzwerte läuft derzeit, wobei die öffentliche Konsultationsphase per 9. 10. 2018 beendet wurde.

In dieser Phase konnten alle interessierten Parteien ihre Stellungnahmen einbringen. Die Grenzwerte im Bereich des Mobilfunks wurden unverändert belassen.

In Österreich führt diese Bewertungen jährlich der Wissenschaftliche Beirat Funk durch (jüngst: 2018), der umfassend interdisziplinär zusammengesetzt ist. Die Ergebnisse sind ähnlich wie die der SCENIHR.

Gelten die Grenzwerte auch für sogenannte „nicht-thermische“ Effekte?

Die WHO hält fest, dass für die Grenzwerte auch nicht-thermische Effekte berücksichtigt wurden: „A number of national and international organizations have formulated guidelines establishing limits for occupational and residential EMF exposure. The exposure limits for EMF fields developed by the International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) – a non-governmental organization formally recognised by WHO, were developed following reviews of all the peer-reviewed scientific literature, including thermal and non-thermal effects. The standards are based on evaluations of biological effects that have been established to have health consequences. The main conclusion from the WHO reviews is that EMF exposures below the limits recommended in the ICNIRP international guidelines do not appear to have any known consequence on health.”