leerstehendes Gebäude
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Förderung

26 Millionen Euro für Reaktivierung von Leerständen und Ortskernbelebung

4. April 2024
„Um den Bodenverbrauch zu reduzieren, müssen wir bereits in Anspruch genommene Flächen effizient nutzen“, meinte Minister Norbert Totschnig zum Start des GAP-Strategieplans.

Zahlreiche leer stehende Gebäude in unseren Orts- und Stadtkernen werden nicht genutzt. Deshalb stelle er für die Reaktivierung von Leerständen und zur Aufwertung von lebendigen Orts- und Stadtkernen 26 Millionen Euro zur Verfügung, so Totschnig. 

Der Minister gibt sich überzeugt: „Wenn wir leer stehende Gebäude für Wohn-, Kultur- oder Gewerbezwecke besser nutzen, erhöhen wir die Lebensqualität in unseren Regionen und reduzieren gleichzeitig den Bodenverbrauch.“ Dabei werden zwei konkrete Schwerpunkte gelegt. Insgesamt werden 13 Millionen Euro für die Fördermaßnahme „Orts- und Stadtkernförderung“ für die Revitalisierung und Sanierung von fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen bereitgestellt. 

Was wird zur Reaktivierung von Leerstand gefördert?

Für die Fördermaßnahme „Reaktivierung des Leerstands“ stehen 13,25 Millionen Euro zur Verfügung. Damit haben Gemeinden die Möglichkeit, Leerstandsmanagerinnen und -manager, Bewusstseinsbildung, Ortskernabgrenzungen, integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte sowie Beratungs- und Planungsleistungen zur Leerstandsaktivierung gefördert in Anspruch zu nehmen.

„Hinter jeder Region steht die Leistung der Menschen, die am Land leben, arbeiten und wirtschaften. Dafür sind die Orts- und Stadtkerne soziale Treffpunkte und wichtige Standorte für Daseinsvorsorge“, betont Totschnig. „Um die wertvolle Ressource Boden zu schützen und unsere Orts- und Stadtkerne zu revitalisieren, müssen leer stehenden Gebäuden und ungenutzten, versiegelten Flächen neue Nutzungsmöglichkeiten gegeben werden. Attraktive und revitalisierte Ortskerne vermeiden eine Zersiedelung und schützen Naturräume und landwirtschaftliche Produktionsflächen.“

Die neuen GAP-Fördermaßnahmen helfen zielgerichtet gegen den Leerstand und fördern die Innenverdichtung. Diese Instrumente helfen Menschen und Gemeinden, die sich um die Nutzung dieser leer stehenden Gebäude und Flächen kümmern. 

Die Förderantragstellung ist seit Jänner 2024 im Rahmen von Aufrufverfahren – sofern diese durch die jeweiligen Bundesländer bereits ausgeschrieben wurden –unter www.eama.at möglich. 

Infos zur Orts- und Stadtkernförderung und zur Reaktivierung des Leerstands

Handbuch „Leerstand mit Aussicht“ 

Das Handbuch „Leerstand mit Aussicht“ dient Gemeinden und Regionen als Leitfaden. Auf 69 doppelseitigen Karten werden theoretische Hintergründe zu den Überschriften/Fragen vorgestellt und Beispiele, Tipps, Zitate und Erfahrungsberichte mit vorwiegend praktischem Inhalt angeführt.

Der Zugang zu dem Handbuch ist auf Downloads – Leerstand mit Aussicht (tuwien.ac.at) verfügbar.