Für viele Gemeinden war und ist die Unterstützung des Bundes und auch der Länder, die sowohl mit frischem Geld als auch mit Finanzierungserleichterungen halfen, sehr wichtig.
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Zahlreiche Baustellen bei den Gemeinde­finanzen

Im Gegensatz zu 2020, wo die Sommerpause der noch frühen Phase der Pandemie-Bekämpfung zum Opfer fiel, war heuer durchaus wieder eine solche spürbar - und auch notwendig. 2021 ist anders.

Jetzt sollte jedoch wieder mit voller Kraft und lösungsorientiert an die Arbeit gegangen werden, denn schließlich finden sich auch abseits von Covid-19 reichlich offene Baustellen: von der Verlängerung des aktuellen Finanzausgleichs und der Konsolidierung der Gemeinde­finanzen im Gefolge der Pandemie und möglicher kommender Öko-Steuerreformen über Langzeitthemen wie die Umsatzsteuerpflicht bei Gemeindekooperation, die leider weiterhin oft exorbitante Bearbeitungsdauer der Finanzämter in der Einheitsbewertung (Grundsteuer B) oder auch die überholten FLAF-Tarifsätze des Schülertransports im Gelegenheitsverkehr bis hin zu Zukunftsthemen wie Bildung, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Pflege oder Klimaschutz.

Es wird Zeit für die FAG-Verlängerung

Bereits 2020 haben sich die Finanzausgleichspartner auf eine Verlängerung des aktuellen FAG 2017 um zwei Jahre bis 31. Dezember 2023 verständigt, um im Rahmen der Pandemie nicht kontroversielle Finanzdiskussionen führen zu müssen. In technischen Besprechungen hat man sich seither auch auf große Teile des Pakets geeinigt, die Gespräche sind jedoch im ersten Halbjahr 2021 vor allem beim Thema Gesundheitsfinanzierung ins Stocken geraten, auch die politischen Einigungen stehen noch aus.

Bei der Krankenanstalten-Finanzierung ist zweifelsohne ein finanzielles Entgegenkommen des Bundes nötig, denn die Länder und die über Umlagen kofinanzierenden Gemeinden dürfen in dieser Sondersituation mit coronabedingt eingebrochenen SV-Beiträgen (der Finanzierungsanteil der Sozialversicherungsträger ist mit diesen gesunkenen Einnahmen gedeckelt) nicht mit der Ausfallshaftung alleine gelassen werden. Darüber hinaus braucht es – ebenfalls im Rahmen der FAG-Verlängerung im Herbst - auch in mehreren anderen Bereichen wie der Finanzierung bestehender Ganztagsschulen eine tragfähige Lösung.

Konjunktur und Arbeitsmarkt weitgehend erholt

Das WIFO erwartet für 2021 ein reales BIP-Wachstum von rund vier Prozent und für 2022 von sogar fünf Prozent. Auch der Arbeitsmarkt erholt sich stetig, wie sich an den stark rückläufigen Zahlen von Personen in Kurzarbeit (von über 400.000 im Jänner 2021 auf nur noch rund 120.000 Personen im Juni) und den Arbeitslosenzahlen zeigt, die mittlerweile fast wieder auf Vorkrisenniveau zurückgekehrt sind.

Natürlich gibt es aber weiterhin einzelne Branchen, die noch immer stark von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind, und dort gibt es auch nach wie vor staatliche Hilfen wie etwa den Ausfallsbonus, den Verlustersatz oder die Kurzarbeitsbeihilfen. Und es besteht nach wie vor auch eine gewisse Unsicherheit darüber, ob im kommenden Jahr eine größere Insolvenzwelle kommt, wenn die Zeit der ­Corona-Staatshilfen endet. 

Wichtige Unterstützung von Bund und Ländern

Auch für viele Gemeinden war und ist die Unterstützung des Bundes (Gemeindemilliarde, zusätzliche Ertragsanteile, Aufstockung Strukturfonds und Sondervorschüsse zur Liquiditätsstärkung) und auch der Länder, die sowohl mit frischem Geld als auch mit Finanzierungserleichterungen halfen, sehr wichtig, um einigermaßen durch die Pandemie zu kommen und vor allem die Einnahmeneinbußen im Jahr 2020 zu verkraften. 

Zum Kommunalinvestitionsgesetz (KIG 2020) kann erfreulicherweise berichtet werden, dass durch eine im Juli erfolgte Gesetzesänderung die Fristen für Antrag und Projektbeginn bis 31.  Dezember 2022 und Projektabrechnung bis 31. Jänner 2025 jeweils um ein Jahr verlängert werden konnten.

Förderungen aus EU-Mitteln für Gesundheit und Pflege

Abschließend noch der Hinweis auf zwei kommunalrelevante Förderprogramme, die Teil der Umsetzung der heimischen rund 3,5 Milliarden Euro an EU-Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sind und deren „Projekt-Calls“ laut BMSGPK noch im Herbst starten dürften: 

  • Förderung Primärversorgung (100 Millionen Euro, Förderzeitraum 2022 bis 2026): Gefördert werden vor allem die Gründung von Primärversorgungszentren bzw. -netzwerken (bis zu 50 Prozent der Gründungskosten) sowie auch weitere Projekte im Bereich der Primärversorgung (Digitalisierung, Fortbildung, Energieeffizienzmaßnahmen in Hausarztpraxen, E-Mobilität etc.)
  • Förderung Pilotprojekt Community Nursing (54,2 Millionen Euro, Förderzeitraum 2022 bis 2024): Gefördert werden jährlich bis zu 100.000 Euro je Vollzeitäquivalent (VZÄ) einer im Förderzeitraum bei der ­Gemeinde, beim Sozialhilfeverband oder bei einer Arbeitsgemeinschaft angestellten „Community Nurse“ – davon 80 Prozent Personal- und 20 Prozent Sachkosten.

Gemeinden, die beabsichtigen, eine solche Community Nurse (CN) einzuführen und anzustellen, müssen sich aber bewusst sein, dass es sich dabei um eine bis 2024 befristete Anschubfinanzierung aus EU-Zuschüssen und nicht aus Bundesmitteln handelt und die Gemeinde die Personal- und Sachkosten ab 2025 gänzlich aus eigener Tasche zu bestreiten hat, so der Bund und die Länder nicht Mittel für eine Folgefinanzierung bereitstellen.