Blick auf Linz
Ein verbindliches Regelwerk für Bauprojekte soll verhindern, dass es im Sommer in Linz zu heiß wird.
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Wie Linz Vorreiter beim Klimaschutz werden möchte

25. März 2021
Verbindliche Dachbegrünung von Gebäuden, ober- und unterirdischen Garagen und verbindliche Baumpflanzungen - dies sieht die so genannte Ediktalverordnung vor, die nach ihrem Beschluss im Linzer Gemeinderat Ende April in Kraft treten wird. Damit präsentiert die Stadt ein verbindliches Regelwerk für Bauprojekte, um dem Ansteigen der Durchschnittstemperaturen, insbesondere in der Innenstadt, entgegenzuwirken.

Der Fahrplan für einen umfassenden Klimaschutz wurde mit dem Linzer Klimaprogramm, das 2019 im Gemeinderat beschlossen wurde, festgelegt. Eine der wirksamsten Strategien soll dabei ein rechtlicher Rahmen sein, der allen Planungen und Bauvorhaben zugrunde gelegt wird und so bereits im Ansatz Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas festlegt und Hitzeinseln entgegenwirkt.

Begrünungsmaßnahmen werden einforderbar

„Linz ist die erste Stadt Österreichs, die ein solches Instrumentarium für den Klimaschutz beim Bau derart umfassend und kompromisslos festlegt. Mit diesem unbürokratischen Verfahren können Begrünungsmaßnahmen nunmehr vorgeschrieben und so Begrünungsmaßnahmen verbindlich eingefordert werden. Damit setzen wir ein klares Zeichen für Entbürokratisierung und Umweltschutz“, betont Bürgermeister Klaus Luger.

Die wesentlichsten Neuerungen

  • Dachbegrünung wird bei Gebäuden und Garagen über 100 m² verpflichtend
    Künftig sollen bei allen Neu- und/oder Zubauten von Hauptgebäuden, deren verbaute Fläche 100 m² übersteigt, sowie bei oberirdischen Garagen mit einer verbauten Fläche über 100 m² Dachflächen bei einer Neigung bis 20 Grad, ausgenommen Schutzdächer, begrünt werden.
    Von der Möglichkeit, Dachbegrünungen vorzuschreiben, wurde bereits in der Vergangenheit bei der Erstellung von Bebauungsplänen häufig Gebrauch gemacht. Bei Neu- und Zubauten von Hauptgebäuden in der Widmung Gemischtes Baugebiet, Eingeschränktes gemischtes Baugebiet und Betriebsbaugebiet wurde die Dachbegrünung fast immer verbindlich festgelegt. In den anderen bedeutenden Widmungskategorien Wohngebiet und Kerngebiet erfolgte dies hingegen bisher nicht in allen Fällen.
     
  • Großkronige Baumpflanzungen kontra Hitzeinseln
    Auf Bauplätzen ist pro 750 m² vollendeter Bauplatzfläche zumindest ein Laubbaum zu pflanzen bzw. zu erhalten. Laubbäume sind deshalb erforderlich, weil sie im Vergleich zu Nadelbäumen wirkungsvoller Lärm und Schadstoffe absorbieren, mehr Sauerstoff liefern und wirkungsvoller kühlen.
    Für den ruhenden Verkehr ist vorgesehen, dass nach jedem fünften Kfz-Abstellplatz ebenfalls Laubbäume mit einer Mindestgröße von acht Metern gepflanzt werden müssen. Zudem muss den Bäumen genügend Grünraum geboten werden.
     
  • Begrünung für Lärmschutz
    Auch Lärmschutzwälle (Dämme) und –wände sind zu bepflanzen. So sollen bei Bäumen und Sträucher, bei Lärmschutzwänden rankende Kletterpflanzen oder hängende Bepflanzung verbindlich vorgesehen werden.
     
  • Begrünung für Stützmauern
    Ebenso sind Stützmauern mit Kletterpflanzen und/oder hängender Bepflanzung zu begrünen.

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