Registrierkasse
Bei der Erstellung des Jahresbelegs für Registrierkassen gibt es keine coronabedingten Ausnahmen.
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Was ist steuerlich derzeit zu beachten?

Aktuelle Themen, die für Gemeinden und Ihre ausgegliederten Gesellschaften von Interesse sind.

Veranlagung 2020 – Anspruchszinsen

Für die Veranlagung 2020 der Einkommens- und Körperschaftsteuer besteht grundsätzlich ein zinsfreier Zeitraum bis zum 30.09.2021. Ab dem 1. Oktober werden in einem „normalen“ Jahr Anspruchszinsen für eine allfällige Gutschrift oder Nachzahlung aus der Einkommens- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Die Höhe der Anspruchszinsen liegt derzeit bei 1,38 Prozent (Basiszinssatz der OeNB zzgl. 2 Prozent). Zu beachten ist, dass Anspruchszinsen erst ab Erreichen eines Betrages von 50 Euro mit Bescheid festgesetzt werden.

Nunmehr wurde in § 323c Abs. 13 Z. 2 BAO folgende Ausnahmeregelung für das Jahr 2020 aufgenommen: Seitens der Finanzverwaltung ist von der Vorschreibung der Anspruchszinsen für das Veranlagungsjahr 2020 abzusehen.

Firmenbuch

Die Abgabe von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 221 UGB verlängert sich für Jahresabschlüsse mit Stichtag zum 31.12.2020 bis zum 31.12.2021. Ohne diese gesetzlich verankerte Verlängerung hätten die Jahresabschlüsse der gemeindenahen Gesellschaften bis zum 30.0.2021 an das zuständige Firmenbuchgericht übermittelt werden müssen.

Umsatzsteuersatz 5 Prozent bis zum 31.12.2021

Bitte beachten Sie, dass nach derzeitigem Stand der begünstigte Steuersatz von 5 Prozent für u. a. Restaurationsumsätze mit 31.12.2021 ausläuft.

Neue Versandhandelsregelung seit 1.7.2021

Seit 1.7.2021 gelten neue Spielregeln im EU-weiten Versandhandel. Durch das E-Commerce-Paket 2021 sind die bisherigen Versandhandelsgrenzen und Erwerbsschwellen gefallen.

Im B2C-Bereich sind die Lieferanten nunmehr dazu verpflichtet, sich im Bestimmungsland steuerlich zu registrieren und die jeweilige Umsatzsteuer abzuführen. Vereinfachungen im Bereich der Abfuhr der Umsatzsteuer gibt es für die Unternehmer im Zuge des EU-One Stop-Shop. 

Registrierkasse

Bitte beachten Sie, dass wie jedes Jahr mit 31.12 der Jahresbeleg für die Registrierkasse zu erstellen ist, damit die jährliche Meldung Anfang Jänner erfolgen kann. In diesem Bereich gibt es keine coronabedingten Ausnahmen.