Kiki-Kogelnik-Brunnen in Klagenfurt
Der Kiki-Kogelnik-Brunnen im Landhauspark in Klagenfurt. Die Kärntner Landeshauptstadt erfüllt als einzige Stadt im WWF-Check die zentralen Kriterien für einen Stadtbegrünungsplan.
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Stadtbegrünung ohne klaren Plan

Österreichs größte Städte weisen erhebliche Lücken bei ihrer Stadtbegrünungsplanung auf. Das zeigt ein neuer WWF-Städtecheck unter 14 Städten, darunter Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt. Die Umweltschutzorganisation wertete dafür eine Befragung aus und prüfte die übermittelten Planungsunterlagen anhand des Leitfadens der EU-Kommission. Häufig fehlt eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Begrünungszielen, konkreten Maßnahmen, Finanzierung und Erfolgskontrolle. „Die Städte müssen ihre Begrünungsziele deutlich konsequenter in eine langfristige Planung übersetzen. Bund und Länder müssen dafür ausreichend Geld, Personal und fachliche Unterstützung bereitstellen“, sagt WWF-Expertin Maria Peer.

Acht der 14 untersuchten Städte haben keinen Stadtbegrünungsplan in der untersuchten Form. Dornbirn, Linz, Salzburg, Steyr und Villach bereiten entsprechende Pläne vor. Nur Klagenfurt berücksichtigt die zentralen Elemente gemäß den Empfehlungen der EU-Kommission, weist aber ebenfalls Mängel auf: Teilweise fehlen konkrete Zielwerte, präzise Maßnahmen und Kostenschätzungen.

Zu den acht Städten ohne Stadtbegrünungsplan in der untersuchten Form zählen Wien, Graz, Innsbruck und St. Pölten. In Wien fehlen konkrete Angaben zu Maßnahmen, Zeitplänen und Budgets. Graz und Innsbruck haben Begrünungsziele in bestehenden Planungsdokumenten verankert, ein übergreifender Plan fehlt jedoch. St. Pölten meldete zwar einen vorhandenen Stadtbegrünungsplan, die WWF-Prüfung zeigt aber Lücken bei den Angaben zur Umsetzung und Erfolgskontrolle.

Als Hürden für die Begrünungsplanung nennen die befragten Städte vor allem fehlendes Personal, zu wenig Geld und fehlende politische Aufträge. Zusätzlich besteht laut der WWF-Auswertung ein Bedarf an fachlicher Unterstützung und verbesserten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, etwa für den Baumschutz auf privaten Grundstücken.

Der WWF fordert daher, Begrünungsziele mit konkreten Maßnahmen, messbaren Zielwerten, Finanzierung und regelmäßiger Erfolgskontrolle zu verbinden. Eine solche langfristige Planung soll Städten und Gemeinden auch helfen, die verbindlichen Vorgaben der EU-Renaturierungsverordnung zum Schutz und Ausbau städtischer Grünräume zu erfüllen. Bund und Länder sollten dafür eine verlässliche Finanzierung, ausreichend Personal und geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sicherstellen. Eine zentrale Koordinationsstelle für Biodiversität könnte fachliche Beratung und bessere Datengrundlagen bereitstellen.

Nur die Hälfte der Städte hat geantwortet

Der WWF hat alle 28 Städte und Gemeinden in Österreich mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern angeschrieben. 14 davon haben geantwortet. Das entspricht einer Rücklaufquote von 50 Prozent. In den 14 Städten leben rund 3,2 Millionen Menschen. Das sind fast 90 Prozent der Bevölkerung aller angeschriebenen Kommunen. Die teilnehmenden Städte verteilen sich auf acht Bundesländer. Acht von ihnen sind Landeshauptstädte.

Geantwortet haben Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Lustenau, Mödling, Salzburg, St. Pölten, Steyr, Villach und Wien. Keine Rückmeldung kam unter anderem aus Wels, Wiener Neustadt, Leonding, Klosterneuburg und Krems. Der WWF kritisiert die fehlende Teilnahme. Sie habe eine umfassende Bestandsaufnahme erschwert. Zugleich hätten diese Kommunen die Gelegenheit verpasst, ihre Maßnahmen darzustellen und auf ihren Unterstützungsbedarf hinzuweisen.

Was ein Begrünungsplan leisten soll

Die Forderung nach Stadtbegrünungsplänen ist nicht neu. Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 fordert Städte ab 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf, solche Pläne auszuarbeiten. Auch die „Biodiversitätsstrategie Österreich 2030+“ sieht diese Pläne als mittelfristige Maßnahme vor.

Ein Begrünungsplan ist laut Leitfaden der EU-Kommission ein langfristiger, übergeordneter Rahmen für Grünflächen und Gewässer in der Stadt. Er soll eine Zukunftsvision, Ziele mit messbaren Indikatoren, einen Aktionsplan und eine Erfolgskontrolle enthalten. Zudem soll er für die Bevölkerung zugänglich sein.

Die Befragung zeigt auch: Nicht alle Gemeinden kannten die Vorgaben. Eine Stadt schrieb: „[…] die Städte wissen darüber auch nicht Bescheid. Es wurde weder vom Land […] noch vom Städtebund darauf hingewiesen.“

Ziele gibt es überall

Alle 14 Städte haben mindestens eine Strategie mit Zielen und Maßnahmen zur Begrünung. Genannt wurden vor allem räumliche Entwicklungskonzepte, Stadtentwicklungskonzepte, örtliche Entwicklungskonzepte und Klimastrategien. Diese Dokumente erfüllen teilweise einzelne Kriterien eines Begrünungsplans. Meist fehlt aber ein übergreifender Rahmen. Oft gibt es keine überprüfbaren Ziele, keine konkreten Maßnahmen und keine standardisierte Kontrolle der Umsetzung.

Klagenfurt zeigt, wie eine solche Kontrolle aussehen kann. Ein „Digitaler Zwilling“ erfasst den Versiegelungsgrad und das Grünvolumen aller Grundstücke der Stadt. Auch Hitze-Hotspots werden dargestellt. Ein Monitoring-Bericht dokumentiert den Stand der Maßnahmen. Im Bereich „Natur und Lebensraum“ waren zuletzt 16 Maßnahmen in Umsetzung, acht in Vorbereitung und sechs ohne Umsetzung. Als Grund für gestrichene Maßnahmen nennt der Bericht budgetäre Einschränkungen und fehlende Ressourcen.

Was die Städte brauchen

Der WWF fragte die Städte auch, was sie für einen Begrünungsplan brauchen würden. Am häufigsten genannt wurden personelle Ressourcen (sieben Nennungen), finanzielle Ressourcen und ein politischer Beschluss (je fünf Nennungen). Fachliche Grundlagen und eine fachübergreifende Zusammenarbeit wurden je zweimal genannt. Eine Stadt verwies auf den noch fehlenden österreichischen Wiederherstellungsplan.

Ähnlich fallen die Antworten zur EU-Verordnung aus. Um deren Chancen zu nutzen, brauchen die Städte vor allem Geld sowie bessere rechtliche und politische Rahmenbedingungen. Eine Kommune forderte „klare Regularien von Bund [und] Land“ und eine „Ermächtigung an Gemeinden“. Genannt wurde auch die in manchen Bundesländern fehlende Möglichkeit, eine Baumschutzverordnung auf Gemeindeebene zu erlassen, die auch private Flächen umfasst. Außerdem wünschen sich die Städte Leitfäden, vergleichbare Daten und eine Liste mit Beispielen umgesetzter Begrünungspläne in der EU.

Die EU macht Vorgaben verbindlich

Seit 18. August 2024 ist die EU-Wiederherstellungsverordnung in Kraft. Sie macht Stadtbegrünung rechtlich verbindlicher. Bis Ende 2030 darf es bundesweit im Vergleich zu 2024 keinen Nettoverlust an städtischen Grünflächen und Baumkronenfläche geben. Ab 2031 muss ein steigender Trend messbar sein. Die Vorgaben betreffen Städte sowie „kleinere Städte und Vororte“ ab einem bestimmten Verstädterungsgrad. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dafür nationale Wiederherstellungspläne vorlegen.

Die Verordnung setzt vor allem auf Flächenziele. Die ökologische Qualität soll laut dem zuständigen Bundesministerium den Städten überlassen werden. Der WWF hält das für zu wenig. Ein kurz gemähter Rasen kühlt und filtert die Luft deutlich schlechter als Bäume, Sträucher und naturnahe Wiesen. Dach- und Fassadenbegrünungen isolieren zwar Gebäude. Bei der Kühlung des öffentlichen Raums reichen sie aber nicht an schattenspendende Bäume heran.

Beispiele aus den Städten

Einzelne Elemente eines guten Begrünungsplans sind in vielen Städten bereits vorhanden.

  • In Linz ist die Begrünung Teil des Konzepts „Zukunft Linz“ zur Anpassung an den Klimawandel. Das Thema ist als Querschnittsmaterie in der gesamten Stadtverwaltung verankert. Die Abteilung Stadtklimatologie und Umwelt dokumentiert die Fortschritte. 

  • Bregenz arbeitet an einem räumlichen Entwicklungsplan bis 2040 und hat die Bevölkerung mehrfach eingebunden. Im Sommer 2024 gab es eine „Dialog-Radtour“ und eine Online-Umfrage. Danach folgten drei „Raumwerkstätten“ und eine Ausstellung. Der Aktionsplan der Bregenzer Klimawandelanpassungsstrategie legt für sieben Kernmaßnahmen Zuständigkeiten, Zeitrahmen und Messbarkeit fest. Dazu zählen das Schwammstadtprinzip und die Begrünung überbreiter Straßen. 

  • In Villach begleitete die Stadt den Bau der „Grünen Achse“ mit „Baustellen-Stammtischen“. Anrainerinnen und Anrainer sowie Gewerbetreibende erhielten dort Informationen und konnten mitreden. Der Villacher Bebauungsplan schreibt zudem je nach Widmung einen Grünflächenanteil von 15 bis 30 Prozent vor. 

  • Salzburg verlangt bei Bauvorhaben eine „Grünflächenzahl“ von 25. Ein Punktesystem belohnt Maßnahmen, die besonders kühlen, den Boden schützen oder die Artenvielfalt fördern. 

  • St. Pölten hat Begrünungsvorgaben im Bebauungsplan verankert. Flachdächer ab 300 Quadratmetern müssen begrünt werden. Bei neuen Pkw-Stellplätzen sind großkronige Laubbäume zu pflanzen. Wohn-Innenhöfe dürfen höchstens zu 40 Prozent versiegelt sein.

  • Wien will einen Grünflächenanteil von über 50 Prozent halten und ausbauen. Die „Smart Klima City Strategie“ wurde im Februar 2022 vom Gemeinderat beschlossen, ist aber rechtlich nicht bindend. Verbindliche Vorgaben enthält die Wiener Bauordnung, etwa zu unversiegelten Flächen auf Bauplätzen. Ob diese Vorgaben für das 50-Prozent-Ziel reichen, ist laut WWF nicht ersichtlich.

Problemfeld Privatgrund

Gemeinden besitzen meist nur einen kleinen Teil ihres Gemeindegebiets. Begrünungsprojekte im öffentlichen Raum können daher ins Leere laufen, wenn gleichzeitig auf privaten Flächen versiegelt wird oder alte Bäume gefällt werden. Die örtliche Raumplanung liegt zwar bei den Gemeinden. Sie sind aber an die Raumordnungsgesetze der Länder gebunden. Für Baumschutz auf Privatflächen oder strenge Begrünungsquoten bei Neubauten brauchen sie laut WWF mehr rechtliche Möglichkeiten. Eine Untersuchung aus Wien zeigt, dass Bürgerinnen und Bürger Begrünung unterstützen und auch bereit sind, dafür zu zahlen.

Begrünung als Investition

Der Bericht verweist auf den wirtschaftlichen Nutzen von Stadtgrün. Bäume und Pflanzen senken die Lufttemperatur um etwa 1 bis 4 Grad, die Temperatur von Oberflächen um etwa 10 bis 15 Grad. Sie schützen vor Hochwasser und verbessern die Luft. Laut einer Studie aus den USA bringt jeder in Parks investierte Dollar der regionalen Wirtschaft mindestens drei Dollar pro Jahr. Für Österreich zeigen Modellrechnungen: Starke Hitze und fehlender Hitzeschutz könnten die Wirtschaftsleistung innerhalb von drei Jahren um bis zu sechs Milliarden Euro senken.

Derzeit profitiert weniger als die Hälfte der Stadtbevölkerung in Österreich von der kühlenden Wirkung der Begrünung. Europaweit zeigt eine Studie, dass mehr Grün meist in wohlhabenderen Vierteln zu finden ist. Weniger als 15 Prozent der Stadtbevölkerung in Europa leben nach der „3-30-300-Regel“: drei Bäume in Sichtweite von Wohnung, Arbeitsplatz oder Schule, 30 Prozent Baumkronen im Wohnviertel und höchstens 300 Meter bis zur nächsten öffentlichen Grünfläche.

Begrünungspläne könnten künftig auch beim Zugang zu Fördergeld helfen. Laut einer Umfrage unter europäischen Städten erleichtern konkrete Ziele den Zugang zu externen Finanzmitteln. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments fordert zudem für den EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034, dass die Mitgliedstaaten Begrünung systematisch in die Stadtentwicklung einbinden.

Zusammenarbeit über Grenzen hinweg

Der WWF empfiehlt, Zuständigkeiten in der Verwaltung zu bündeln. Stadtplanung, Grünraum, Verkehr, Wasser und Naturschutz sind in vielen Städten getrennt organisiert. Für die Begrünung braucht es laut Bericht eine abteilungsübergreifende Planung. Auch über Gemeindegrenzen hinweg soll stärker zusammengearbeitet werden. Dafür könnten bestehende Strukturen wie KLAR!-, KEM- oder Leader-Regionen genutzt werden. Davon würden auch kleinere Gemeinden profitieren. Sie fallen zwar nicht unter die städtischen Vorgaben der EU-Verordnung, brauchen Begrünungspläne aber ebenfalls für die Anpassung an den Klimawandel und den Schutz der Artenvielfalt.

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