Versicherungspaket für Almen
Wie auch in Vorjahren besteht der Versicherungsschutz aus drei Teilen: einer Organhaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Obmänner und Mitglieder des Almwirtschaftsvereins, einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und einer Versicherung für Wanderwege. Die jährlichen Versicherungsprämien dafür - in Summe rund 60.000 Euro - werden vom Land übernommen.
Inkludiert sind unter anderem Schadenersatzansprüche von Wanderern und Mountainbikern gegenüber Landwirten und Auftreibern, sollten Unfälle mit Tieren oder Unfälle auf Wanderwegen passieren. „Ziel muss es sein, sowohl eine traditionelle Almwirtschaft als auch die touristische Nutzung der Almen zu gewährleisten. Die Grundeigentümer und Almbauern beim Risiko zu entlasten, ist dafür eine wichtige Voraussetzung“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber.
Der Versicherungsschutz gilt auch für über 900 offizielle Wanderrouten, die im Tourenportal „Outdorractive“ und Im KAGIS (Kärntner Geografisches Informationssystem) erfasst sind. „Damit können wir nicht nur das Offenhalten von Wanderwegen für den Tourismus gewährleisten. Es geht auch darum, Grundstückseigentümer zu motivieren, private Wege für Wanderer zur Verfügung zu stellen“, unterstreicht Landesrat Sebastian Schuschnig.