Pustertal
Die Südtiroler Gemeinden können nun eine aktivere Rolle bei der Entwicklung ihres Gebiets einnehmen.
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Südtirol: Gesetz zu Raum und Landschaft ist in Kraft

3. August 2020
Das neue Südtiroler Landesgesetz zu Raum und Landschaft ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz will man eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaft­liche Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig Bodenverbrauch und Zersiedlung eindämmen.

Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer versucht die Bedenken vieler Bürgermeister/innen im Vorfeld zu zerstreuen und fordert alle auf, Mut zur neuen Raumordnung zu haben. Es werde sicher einige Schwierigkeiten geben, es sei aber nicht so, dass ab dem 1. Juli 2020 nichts mehr geht. Die Umsetzung der Reform erfolge nämlich nicht von heute auf morgen.

So werden beispielsweise alle bis zum 30. Juni 2020 eingereichten Gesuche noch nach dem alten Gesetz behandelt, bestehende Baurechtstitel bleiben bis zum 31. Dezember 2020 gültig, Baukommissionen und Bauordnungen bis zum 6. November 2020.

Auch der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer zeigt sich gelassen. „Natürlich rechnen wir in der Anfangsphase mit Problemen. Damit der Start gelingt, haben Land und Gemeindenverband zwei Anlaufstellen eingerichtet. Die erste ist eine Hotline beim Gemeindenverband, die bei technischen Fragen zur digitalen Bauakte behilflich ist. Die zweite ist ein runder Tisch aus Technikern und Juristen von Land und Gemeindenverband, die sich einmal pro Woche mit Anwendungsfragen aus den Gemeinden befassen und für eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Gesetzes sorgen.“

Laut Präsident Schatzer bringt das Gesetz einen großen Mehrwert für die Südtiroler Gemeinden, Bürger und Planer: „Die Gemeinden nehmen eine viel aktivere Rolle als bisher bei der Entwicklung ihres Gebiets ein, und dies ist eine große Herausforderung.“

Pressekonferenz
Stellten das Gesetz „Raum und Landschaft“ vor: Andreas Schatzer, Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, Maria Gasser Fink, Bürgermeisterin von Klausen, Landesrätin Hochgruber Kuenzer und Ressortdirektor Frank Weber.

Für die Bürger werden die Verfahren vereinfacht und beschleunigt: Für kleine Vorhaben ist nur mehr eine zertifizierte Baubeginnmeldung notwendig. Für die Planer wird das gesamte Bauansuchen künftig über den Einheitsschalter für das Bauwesen abgewickelt. Dieser dient als Schnittstelle zwischen Bauwerber und Gemeinde und erlaubt es, sämtliche Ansuchen und Meldungen telematisch abzuwickeln, und zwar für alle in das Verfahren involvierten öffentlichen Verwaltungen.

Servicestellen in jeder Gemeinde

In jeder Gemeinde in Südtirol wurde eine Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten eingerichtet. Sie ist Anlaufstelle für alle baulichen und landschaftlichen Ermächtigungen, die von der Gemeinde erteilt werden. Bereits im Vorjahr wurden die Leiter der Servicestelle in einem eigenen Befähigungslehrgang auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet. Weitere Kurse für Verwalter, Beamte und Planer werden in den nächsten Wochen folgen. Aufgrund der Komplexität der Materie wird derzeit in vielen Gemeinden über eine Zusammenarbeit der Bauämter nachgedacht, so Präsident Schatzer weiter.