Kind am Fahrrad
Kinder bis zehn Jahren sollten am Gehsteig fahren dürfen, meint der VCÖ.
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Sollen Kinder mit dem Fahrrad am Gehsteig fahren dürfen?

19. September 2018
Österreichs 6- bis 14-Jährige legen 36 Prozent ihrer Alltagswege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück, macht der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) aufmerksam. Die geplante Novelle der StVO beseitigt einige praxisferne Regelungen, die bisher Kindern das Radfahren und das Benützen von Scootern erschwert haben. Der VCÖ spricht sich darüber hinaus für eine weitere Verbesserung aus: Kinder sollen bis zum 10. Lebensjahr in Schrittgeschwindigkeit am Gehsteig fahren dürfen. Die Möglichkeit für Pkw und Klein-Lkw bei Rot rechts abbiegen zu dürfen, lehnt der VCÖ wegen der erhöhten Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer ab.

Bewegungsmangel ist bei Kindern ein zunehmendes Problem. Gehen und Radfahren im Alltag, etwa zur Schule, ist für Kinder eine Chance, auf eine tägliche Portion gesunde Bewegung zu kommen, betont der VCÖ. Die 6- bis 14-Jährigen legen 36 Prozent ihrer Alltagswege zu Fuß (inklusive Roller) oder mit dem Fahrrad zurück. "Es ist sehr zu begrüßen, dass mit der StVO-Novelle einige praxisferne Regelungen, die für Eltern und Kindern Schikanen sind, beseitigt werden", begrüßt VCÖ-Experte Markus Gansterer geplante Verbesserungen in der StVO Novelle, deren Begutachtungsfrist gestern endete.

Bessere Regelung von Radfahrprüfungen

So werden die Regelungen bei der Radfahrprüfung der Praxis angepasst. Häufig werden die Prüfungen in der 4. Volksschulklasse gemacht. Manche Kinder sind in der 4. Klasse neun Jahre und müssen derzeit selbst bei bestandener Radfahrprüfung bis zum 10. Geburtstag warten, bis sie mit den Freundinnen und Freundinnen gemeinsam selbständig Radfahren dürfen.  Diese praxisferne Regelung wird nun mit der StVO-Novelle beseitigt, stellt der VCÖ fest.

Kinder bis zehn sollten am Gehsteig fahren dürfen

Positiv sieht der VCÖ auch, dass in Zukunft Kinder ab acht Jahren selbständig am Gehsteig mit einem Roller bzw. Scooter fahren dürfen.

Der VCÖ sieht aber noch weiteren Verbesserungsbedarf: Derzeit dürfen Kinder nur mit kleinen Fahrrädern, die rechtlich als Spielzeug gelten, am Gehsteig fahren. Wer ein Kinderfahrrad hat, muss bereits auf der Straße fahren, auch dann, wenn viel Verkehr ist. Das hält viele Eltern davon ab, mit ihrem Kind Rad zu fahren. "Im Interesse der Verkehrssicherheit der Kinder sollen sie bis zum zehnten Lebensjahr in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehsteig fahren dürfen, wenn es keinen Radweg gibt", stellt VCÖ-Experte Gansterer fest.

Mehr Markierungarbeit für Gemeinden

Der Entwurf der StVO-Novelle enthält eine Regelung, die den Gemeinden viel Arbeit machen könnte. Es ist ein explizites Verbot, den Schutzweg mit dem Fahrrad zu befahren vorgesehen. Dieses Verbot bedeutet, dass Gemeinden die Bodenmarkierung vielerorts um eine Radfahrüberfahrt ergänzen müssen.

Positiv ist aus Sicht des VCÖ die Aufhebung von Sonder-Vorrangregeln für den Radverkehr. Darüber hinaus sollte auch das bestehende Verbot, ein Fahrrad in der Fußgängerzone abzustellen, abgeschafft werden. Das erschwert das Einkaufen mit dem Fahrrad und auch Fahrradboten wird damit die Arbeit erschwert.

Kommunalbedarf
Warnschilder auf kommunal.at erhältlich

Mehr Unfälle durch Abbiegen bei Rot befürchtet

Die StVO-Novelle sieht auch die Ermöglichung des Pilotversuchs für Rechtsabbiegen bei Rot für Pkw und Klein-Lkw vor. Der VCÖ weist auf die dadurch erhöhte Unfallgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende hin.

Vor allem ältere Menschen, die länger für das Überqueren der Straße benötigen, sind schon heute häufig Opfer schwerer Fußgängerunfälle. Der VCÖ schlägt stattdessen eine Reduktion der Ampelanlagen vor. In Österreichs Landeshauptstädten gibt es mehr als 2.000 Ampelanlagen. "Es sollte in allen Städten geprüft werden, ob etwa im Zuge von Straßenumgestaltungen und Verkehrsberuhigungen auf Ampelschaltungen verzichtet werden kann oder zumindest verstärkt auf gelb blinken geschaltet werden kann", betont VCÖ-Experte Gansterer.