Älterer Mann schaut auf Bildschirm
Entwickelt wurde das System von der Sozialabteilung des Landes Salzburg und der Landesinformatik.
Foto: LMZ

Schnelle Abrechnung von Sozialleistungen

16. Februar 2016
Das „Soziale Informationssystem“ (SIS) unterstützt die Verwaltung in der Sozialabteilung und in den Bezirkshauptmannschaften. Das System ermöglicht eine schnelle und effiziente Genehmigung und Abrechnung der Leistungen mit den einzelnen Trägern aus dem Sozialbereich.

Eine umfassende E-Governmentlösung wurde zu den externen Leistungspartnern des Landes Salzburg aufgebaut. Damit können über ein Web-Portal die Leistungspartner über Leistungszusagen ihrer Klientinnen und Klienten online informiert werden, die Daten können weiter verarbeitet und elektronisch wiederum mit dem Land Salzburg verrechnet werden. Daten werden somit nicht mehr von jedem Beteiligten erfasst, sodass sich der Arbeitsaufwand auf ein Minimum reduziert und Personalressourcen eingespart und effizient eingesetzt werden können. Jährlich werden so etwa 120.000 Abrechnungen über dieses Portal papierlos verrechnet.

System ermöglicht vollelektronische Verwaltungsarbeit



Das Aufgabenspektrum des Sozialbereichs umfasst insgesamt die Unterstützung hilfsbedürftiger Minderjähriger, pflege- und betreuungsbedürftiger älterer Menschen, Hilfen an beeinträchtigte und psychisch belastete Personen sowie die Erbringung von Mindestsicherungsleistungen.



Das Soziale Informationssystem unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksverwaltungsbehörden und der Sozialabteilung in ihren Tätigkeiten und ermöglicht einen einheitlichen Vollzug der Aufgaben von der Antragstellung bis zur Erledigung und Anweisung beziehungsweise Verrechnung von Leistungen.



Großteils erfolgt die Bearbeitung von Anträgen in den Bezirksverwaltungsbehörden. Anträge sind fachlich zu bearbeiten, es sind Erhebungen durchzuführen wie zum Beispiel die Einholung von Gutachten, die Organisation von Teamberatungen, die Beurteilung von Unterlagen oder die Durchführung von Leistungsberechnungen. In der Folge werden Leistungserledigungen herbeigeführt. Anspruchsleistungen werden entweder an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin ausbezahlt oder, im Bereich der Betreuung durch externe Leistungserbringer, vorwiegend über ein Web-Portal zur Verrechnung bereitgestellt.

Schnittstellen zu Partnern liefern Informationen



Um die Bürgerinnen und Bürger und die Leistungspartner des Landes so gut wie möglich bei der Bearbeitung ihrer Anliegen zu unterstützen, werden Schnittstellen zu externen Informationsquellen und weiterführenden Datenverarbeitungssystemen genutzt, so unter anderem zum Zentralen Melderegister, zum Arbeitsmarktservice, dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und zum Buchhaltungsprogramm des Landes. Unterlagen der Bürgerinnen und Bürger werden nur dort angefordert, wo dies unumgänglich ist. Auf die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen wurde großes Augenmerk gelegt.