Für Klagen gegen die Kartellanten für Fahrzeuge, die im Zeitraum Jänner 1997 bis 18. Jänner 2011 erworben wurden, läuft die Frist bis zum 31.12.2020.
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Sammelklage gegen LKW-Kartell

29. September 2020
Zahlreiche Gemeinden könnten beim Kauf von Tanklöschfahrzeugen für die örtlichen Feuerwehren Opfer illegaler Preisabsprachen zwischen Lkw-Herstellern geworden sein. Jetzt gibt es für die betroffenen Gemeinden die Möglichkeit, sich an einer Sammelklage gegen das Lkw-Kartell zu beteiligen.

Hintergrund der Geschichte: Zwischen 1997 und 2011 ist es zu illegalen Preisabsprachen gekommen, was zur Folge hatte, dass Kunden, darunter auch zahlreiche Gemeinden, über Jahrzehnte zu viel für die beim Kartell bestellten Lkw bezahlt haben. Aktuell wird das Thema noch einmal, weil die Verjährungsfrist jetzt bevorsteht. Interessierte an Schadenersatz müssen also schnell sein!

2016 stellte die Europäische Kommission einen Verstoß der führenden Lkw-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, Scania und DAF gegen das EU-Kartellrecht fest.

EU verhängte Rekordgeldbuße

Die genannten Hersteller waren von 1997 bis 2011 an illegalen Preisabsprachen beteiligt und regulierten den Markt für die Herstellung mittelschwerer (zwischen 6 und 16 Tonnen) und schwerer Lastkraftwagen (über 16 Tonnen) jahrelang zu ihren Gunsten.

Dafür wurden die Kartellanten von der Europäischen Kommission mit einer Rekordgeldbuße in Höhe von fast drei Milliarden Euro belegt. Nur MAN wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen als Kronzeuge die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte (dies hat jedoch grundsätzlich keinen Einfluss auf etwaige Schadenersatzansprüche). Städte, Gemeinden sowie kommunale Unternehmen waren massiv von diesen unfairen Marktpraktiken betroffen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erwies sich jedoch als schwierig.

Sammelklage

Infolge mehrfacher Anfragen und vor dem Hintergrund bereits drängender Verjährungsfristen setzen sich der Österreichische Gemeindebund, der Österreichische Städtebund sowie der Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs für die Beteiligung an einer Sammelklage ein.

Bereits seit Längerem befindet sich in den Niederlanden eine Sammelklage in Vorbereitung, die von Omni Bridgeway, einem weltweit führenden Prozesskostenfinanzierer, betrieben wird. Die drei genannten Verbände werden dabei von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei bkp beraten.

Was können Gemeinden konkret tun?

Für Klagen gegen die Kartellanten für Fahrzeuge, die im Zeitraum Jänner 1997 bis 18. Jänner 2011 erworben wurden, läuft die Frist bis zum 31.12.2020. 
Im Kartellverfahren wird auch ein Vergleich zu der Zeit vor und nach dem Kartell gezogen werden. Außerdem könnten sich die Preiswirkungen des Kartells nach Kartellbeendigung am Markt noch einige Zeit gehalten haben (sogenannte „Kartell-Nachwirkung“). Daher bittet Omni Bridgeway um Übermittlung der Kaufunterlagen (nach Möglichkeit) von Jänner 1996 bis Dezember 2013. Das ist aber nicht zwingend.

Jeder Gemeinde und jeder Stadt steht es auf eigenes Risiko frei, sich am Verfahren zu beteiligen. Für weiterführende juristische und organisatorische Auskünfte können sich Gemeinden an die Rechtsanwaltskanzlei bkp wenden.

Notwendige Unterlagen

  • Dokumentation der Fahrzeuganschaffung
  • Informationen zu den Fahrzeugen (Marke, Modell, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Preis etc.)
  • Schriftliche Zeugenaussage
  • Firmenbuchauszug des Geschädigten oder andere Dokumente, die die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners nachweisen (bei Städten und Gemeinden etwa Verweise auf die Vertretungsbestimmungen in den Gemeindeordnungen/Stadtrechten bzw. – sofern erforderlich – Beschlüsse des Gemeinderats)
  • Ausweisdokument des Unterzeichners