Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler, der wiedergewählte Vorsitzende Lukas Madersbacher und sein Stellvertreter Martin Schönherr.
Raumordnungsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler, der wiedergewählte Vorsitzende Lukas Madersbacher und sein Stellvertreter Martin Schönherr.
© Land Tirol/Jansenberger

Sachverständigenbeirat des Stadt- und Ortsbildschutzes neu konstituiert

27. Januar 2026
Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz besteht seit 1976. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz charakteristischer Stadt- und Ortsbilder in Tirol. Gemeinden können auf dieser Basis Stadt- und Ortsteile, Gebäudegruppen oder Einzelobjekte mit besonderem Erscheinungsbild unter Schutz stellen. Dazu gibt es auch einen Sachverständigenbeirat (SOG).

Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der jeweils betroffenen Gemeinde (in Innsbruck zwei), des Landes Tirol sowie ExpertInnen aus den Bereichen Architektur, Denkmalschutz und der Universität Innsbruck zusammen. Zu seinen Aufgaben zählen die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu Projekten in Schutzzonen, die Mitwirkung an Architekturwettbewerben sowie die Beratung von Projektträgern. Allein im vergangenen Jahr fanden insgesamt 41 Sitzungen des Sachverständigenbeirates statt. 

Vergangene Woche konstituierte sich der Beirat neu: In seiner jüngsten Sitzung wählten die ständigen Mitglieder Universitätsprofessor Lukas Madersbacher erneut einstimmig zum Vorsitzenden des SOG-Beirats. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde ebenfalls einstimmig Martin Schönherr von der Abteilung Raumordnung und Statistik des Landes Tirol bestellt. 

Kontinuität und Expertise im Vorsitz

Lukas Madersbacher dankt für das erneute Vertrauen: „Ich sehe die Aufgabe des Sachverständigenbeirats weiterhin in einer kompetenten Beratung der Gemeinden und Projektträger. Nur im konstruktiven Austausch können wir das Bewusstsein für den Wert historischer Ortsbilder stärken und gleichzeitig tragfähige Lösungen für zeitgemäßes Bauen entwickeln.“ Auch Martin Schönherr, der neu gewählte stellvertretende Vorsitzende, unterstreicht die Bedeutung der gemeinsamen Arbeit im Beirat: „Der Stadt- und Ortsbildschutz ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gemeinden. Ziel ist es, vorhandene Qualitäten zu bewahren und behutsam weiterzuentwickeln.“

SOG schützt baukulturelles Erbe Tirols

Derzeit bestehen 27 Schutz- und 2 Ensembleschutzzonen in 15 Gemeinden, unter anderem in Innsbruck, Hall in Tirol, Rattenberg und Obertilliach. Weiters wurden außerhalb von Schutz- und Ensembleschutzzonen noch 29 Einzelobjekte in insgesamt 22 Gemeinden als charakteristische Gebäude ausgewiesen. 

Bei Bau- und Umbauvorhaben innerhalb dieser Schutzzonen ist auf den Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes Bedacht zu nehmen. Das Land Tirol unterstützt entsprechende Projekte finanziell und fachlich. Im vergangenen Jahr hat der SOG-Beirat beispielsweise beim Umbau des sogenannten Risgebäude in der Gemeinde Flaurling unterstützt.

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