Gemeindebad am Wörthersee
Parallel zur Tourismusreform sollen auch in der Regionalentwicklung verstärkende Maßnahmen im Bereich der Freizeitinfrastruktur in den Fokus genommen werden.
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Regionalentwicklung mit klarem Schwerpunkt auf Infrastruktur

25. Februar 2026
Ein starker und wettbewerbsfähiger ländlicher Raum mit regionaler Identität stärkt die regionale Wertschöpfung und wirkt der Abwanderung aus Tälern und peripheren Gebieten entgegen. Die Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum ist ein zentrales Ziel der Orts- und Regionalentwicklung des Landes Kärnten. Das Kärntner Regionalentwicklungsgesetz verpflichtet die Regionen dazu, jährliche Arbeitsprogramme zu erstellen.

Über die Umsetzung im Jahr 2025 und die Planungen für 2026 berichtete Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber in der Regierungssitzung. „Die Arbeitsprogramme sind aber auch ein beeindruckender Beweis dafür, was die Orts- und Regionalentwicklung in den Kärntner Regionen alles bewegt“, sagt Landesrat Martin Gruber.

460 Projekte

Im Jahr 2025 umfassten die Arbeitsprogramme der sieben Kärntner Regionen rund 460 Projekte. Laut Gruber stehen hinter dieser Zahl „460 Ideen, Initiativen, Maßnahmen und Projekte aus den Regionen für die Regionen“. Von diesen Projekten sind 179 abgeschlossen, 171 in Umsetzung und 103 in Planung. Die Gesamtkosten betragen mehr als 46 Millionen Euro. Rund 27 Millionen Euro stammen aus LEADER- und ORE-Fördermitteln. 

„Die Förderschienen aus der Orts- und Regionalentwicklung haben somit einen signifikanten Multiplikatoreffekt, der für Investitionen und Wertschöpfung vor Ort sorgt“, betonte Gruber.

Neue Schwerpunkte

Für 2026 sind zusätzliche Schwerpunkte geplant. Dazu zählen die Erarbeitung regionaler Entwicklungsleitbilder für Ober- und Mittelkärnten sowie Maßnahmen zur Attraktivierung von Orts- und Stadtkernen in ländlichen Regionen. Im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit sind Maßnahmen im Zusammenhang mit der Koralmbahn vorgesehen, um deren Potenzial für die Regionen zu nutzen.

Mit Stand Jänner 2026 umfassen die regionalen Arbeitsprogramme 274 Projekte. Die förderfähigen Kosten liegen bei rund 30 Millionen Euro, die Fördersumme bei über 18 Millionen Euro.

Maßnahmen zur Freizeitinfrastruktur

Parallel zur beschlossenen Tourismusreform sollen in der Regionalentwicklung verstärkt Maßnahmen zur Freizeitinfrastruktur gesetzt werden. „Die Orts- und Regionalentwicklung war schon immer eine Querschnittsmaterie“, so Gruber. Von 23 laufenden Projekten mit zugesagter Förderung aus Mitteln der Orts- und Regionalentwicklung betreffen neun die touristische Infrastruktur. 

Ein Beispiel ist die Bleiburger Hütte. Sie soll zu einem Ort für Schutz und Information umgestaltet und weiterentwickelt werden. Das Projekt wird aus Mitteln der Orts- und Regionalentwicklung sowie aus Landestourismusmitteln unterstützt.

„Tourismus findet vielfach im ländlichen Raum statt. Und gerade dafür, um diesen ländlichen Raum zu stärken, ist die Orts- und Regionalentwicklung ein wesentliches Instrument. Das beweisen die vorgelegten Zahlen und auch die Planungen für 2026“, sagte Gruber. Der ressort- und abteilungsübergreifende Zugang bei Infrastrukturprojekten für Einheimische und Gäste soll fortgesetzt werden.

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