Die Anpassung an den Klimawandel muss regional erfolgen.
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Regionale Lösungen für globale Herausforderungen

21. September 2016
Um Regionen und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich vorausschauend an den Klimawandel anzupassen, startete der Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) das europaweit einzigartige Pilotprogramm „KLAR: Klimawandel-Anpassungsmodellregionen“.





Dabei wird ein umfassender Ansatz verfolgt, der sowohl Klimaschutz als auch soziale Akzeptanz beinhaltet und der verhindern soll, dass in ungeeignete Maßnahmen zur Anpassung investiert wird (Maladaption) gesetzt werden. Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Ingmar Höbarth: „Österreich ist als Alpenland und durch seine kleinräumige geografische Struktur stärker vom Klimawandel betroffen als der europäische Durchschnitt. Die Anpassung an den Klimawandel muss daher regional erfolgen. Denn nur so können mögliche Nachteile des Klimawandels minimiert und Chancen genützt werden. Unser neues Programm KLAR liefert dafür die Grundlagen.“

Pilotregionen gesucht



Für den Start des dreistufigen Pilotprogrammes sucht der Klima- und Energiefonds Regionen, die sich in den nächsten Jahren gezielt und strukturiert mit der Klimawandelanpassung auseinandersetzen wollen. Im ersten Schritt geht es um die Erstellung eines regionalen Anpassungskonzeptes, in dem für die jeweilige Region Gefahren, aber auch Chancen und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. In den Folgejahren sollen die Regionen dann bei der Umsetzung, dem Monitoring und Evaluierung der gesetzten Maßnahmen unterstützt werden.

Detailinformationen



  • Das Förderprogramm ist mit den Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene abgestimmt.

  • Die Klimawandel-Anpassungsmodellregionen sollen zwischen 3.000 und 60.000 Einwohner umfassen.

  • Der Klima- und Energiefonds unterstützt die Erstellung des Klimawandel-Anpassungskonzeptes sowie Bewusstseinsbildungsmaßnahmen mit bis zu 40.000 Euro.

  • Die Unterstützung des Klima- und Energiefonds ist an die Einbringung von Eigenleistungen durch die Gemeinden gebunden. Diese müssen zumindest 25 Prozent der Gesamtkosten für Konzept und Bewusstseinsbildung betragen.

  • Das Programm ist in drei Phasen gegliedert:

    - Konzepterstellung inkl. Bewusstseinsbildung (ab Frühjahr 2017)

    - Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen (Start: Anfang 2018)

    - Disseminierung, Monitoring und Adaptierung (Start: 2020)



Anträge für die Unterstützung der Konzepterstellung können bis zum 31.3.2017 eingereicht werden.



Leitfaden zum Förderprogramm unter www.klimafonds.gv.at - Förderungen - Aktuelle Förderungen