Kari Ochsner, Präsident der IV Niederösterreich, Minister Norbert Totschnig und Bernhard Puttinger, Geschäftsführer von Green Tech Valley
Kari Ochsner, Präsident der IV Niederösterreich, Minister Norbert Totschnig und Bernhard Puttinger, Geschäftsführer von Green Tech Valley, unterzeichneten die Absichtserklärung zur Stärkung der heimischen Umwelt- und Energietechnologiebranche.
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Österreichs Umwelttechnik bündelt die Kräfte

Bundesminister Totschnig, Industriellenvereinigung und Green Tech Valley unterzeichneten am 15. Juni 2026 in Wien eine gemeinsame Absichtserklärung zur Stärkung der heimischen Umwelt- und Energietechnologiebranche. Die Branche ist beeindruckend, für Gemeinden bleibt davon aber nur an drei konkreten Stellen etwas hängen.

Die österreichische Umwelttechnikwirtschaft kann sich sehen lassen: über 3.300 Unternehmen, rund 57.800 Beschäftigte, mehr als 21 Milliarden Euro Jahresumsatz und eine Exportquote von 73 Prozent. Beim BMLUK-Kamingespräch 2026 haben Bundesminister Norbert Totschnig, Kari Ochsner (Präsident der IV Niederösterreich und Vorsitzender der IV-Plattform Green Tech Industry) sowie Bernhard Puttinger (Geschäftsführer Green Tech Valley) einen strukturierten gemeinsamen Rahmen vereinbart, um diese Stärke weiter auszubauen.

Im Mittelpunkt: Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie und die Verankerung von Umwelttechnologien in der neuen Industriestrategie Österreich 2035, für die bis 2029 insgesamt 2,6 Milliarden Euro an Forschungs- und Entwicklungsbudgets vorgesehen sind.

Totschnig betonte dabei den wirtschaftspolitischen Kern des Vorhabens: Klima- und Industriepolitik seien keine Gegensätze, sondern könnten eine Einheit bilden. Ochsner mahnte, dass andere Länder massiv in ihre Green-Tech-Industrien investieren und Österreich klare Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovation brauche, um seine Position zu halten. Puttinger verwies darauf, dass Österreich im EU-weiten Eco-Innovation-Index bereits unter den Top drei gelistet ist.

Was bedeutet das für Gemeinden?

Ehrlich gesagt: wenig (zumindest direkt). Das Abkommen ist industrie- und exportpolitisch ausgerichtet, Gemeinden kommen im gesamten Dokument nicht vor. Totschnigs Hinweis, Kreislaufwirtschaft sei „aktive Standortpolitik", die Importabhängigkeiten reduziere und neue Wertschöpfung schaffe, klingt zwar nach kommunalpolitischem Argument, bleibt aber auf Bundesebene adressiert.

Konkret berührt werden kommunale Interessen an drei Punkten: bei Energiegemeinschaften, die im Konzept „Regionale Leuchttürme der Energiewende" eine zentrale Rolle spielen sollen; bei der öffentlichen Beschaffung, die im Positionspapier der Task Force Circular Economy ausdrücklich als Hebel für Kreislaufwirtschaft genannt wird und wo Gemeinden als größte öffentliche Einkäufer im Land das stärkste Instrument in der Hand hätten; sowie bei der Gebäudesanierung, wo eine bundesweite Offensive diskutiert wird, die auch kommunale Liegenschaften betreffen würde.

Für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gilt also: die großen Schlagzeilen dieser Vereinbarung spielen sich auf einer anderen Bühne ab. Aber wer bei Energiegemeinschaften, Beschaffungsstrategie und Sanierungsförderungen genau hinschaut, findet konkrete Ansatzpunkte.

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