Neues Statut für Gemeindebund
Die Reform des Statuts des Österreichischen Gemeindebundes wurde in den letzten Wochen gemeinsam mit den Landesverbänden intensiv vorberaten. Wesentliche Eckpunkte des neuen Statuts sind Klarstellungen zu den Organwahlen und bei den Vertretungsregelungen des Präsidenten, die Möglichkeit zur Abhaltung von hybriden Sitzungen sowie neu die Möglichkeit zur Abwahl eines Präsidenten mit entsprechend höheren Quoren.
Fahrplan für Wahl eines neues Präsidenten
„Die Statutenänderung wurde einstimmig angenommen. Des Weiteren wurde auch der Fahrplan zur Neuwahl eines Präsidenten vereinbart. Noch vor Weihnachten werden die Landesverbände eingeladen, Wahlvorschläge für das Amt des Präsidenten zu erarbeiten. Als Termin für die nächste Bundesvorstandssitzung wurde parteiübergreifend der 26. Februar 2024 vereinbart“, erklären die beiden Vizepräsidenten Andrea Kaufmann und Erwin Dirnberger.
Finanzsorgen in vielen Gemeinden
Weitere diskutierte Themen für die Mitglieder des Bundesvorstandes waren unter anderem der Finanzausgleich und die Gemeindefinanzen. Klar angesprochen wurden von den Kommunalvertretern aus allen Bundesländern die großen aktuellen finanziellen Sorgen der Kommunen.
„Wir wissen, dass immer mehr Gemeinden bei der Budgeterstellung fürs Jahr 2024 an ihre Grenzen kommen. Die Zahl der Kommunen, die ihre Budgets nicht ausgleichen können, wird steigen. Wir haben daher heute auch vereinbart, rasch Gespräche mit dem Bund und den Ländern zu führen“, so Kaufmann und Dirnberger abschließend.