Der Beschluss des Entwurfes über die Erlassung bzw. Änderung von Planungsinstrumenten der Gemeinden obliegt künftig dem Bürgermeister.
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Neues Raumplanungsgesetz bringt mehr Eigenverantwortung für Gemeinden
Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler haben gemeinsam mit den Bürgermeistern Tobias Bischofberger aus Mellau und Dieter Egger aus Hohenems die wichtigsten Punkte der geplanten Novelle des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes vorgestellt. Die Überarbeitung soll Verfahren beschleunigen, den bürokratischen Aufwand verringern und die Raumplanung mit digitalen Lösungen zukunftsfähig machen. Die Novelle soll im Herbst 2026 in den Gesetzesbegutachtungsprozess gehen.
Übergeordnetes Ziel der Novelle ist es, das Land als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum weiterzuentwickeln und die räumlichen Grundlagen für kommende Generationen zu sichern. Begrenzter Boden, steigender Nutzungs- und Kostendruck, der Verlust an Biodiversität sowie der Klimawandel machen laut Land eine gezielte raumplanerische Steuerung notwendig.
Schlankere Verfahren für Gemeinden
Land und Gemeinden wollen im Rahmen der Novelle vor allem für Entlastung und mehr Praxisnähe sorgen. Dazu zählen eine geringere Regelungsdichte und schlankere Verfahren. Geprüft wird auch, in welchen Bereichen Genehmigungsprozesse gestrafft werden können, etwa bei Räumlichen Entwicklungsplänen, damit Gemeinden rascher entscheiden können.
Ziel ist ein schlankes, verständliches und praxistaugliches Regelwerk. Es soll weiterhin Planungssicherheit bieten, gleichzeitig aber Verfahren beschleunigen, ohne an Steuerungsqualität zu verlieren.
Effizienzsteigerung durch vereinfachte Verfahren
Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Verfahrensabläufe zu straffen und den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Entfall des räumlichen Entwicklungsplanes als Verordnung: Stattdessen sollen Gemeinden ein räumliches Entwicklungskonzept erstellen, das als strategische Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung dient.
- Verkürzung der Fristen: Die Auflagefrist für Entwürfe von Landesraumplänen, Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen wird von vier auf drei Wochen reduziert.
- Geringfügige Änderungen von Landesraumplänen sollen zukünftig einfacher umgesetzt werden können.
- Reduktion der Anhörungspflichten: Der Raumplanungsbeirat wird künftig nur bei Änderungen von überörtlicher oder grundsätzlicher Bedeutung angehört. Geringfügige Änderungen von Landesraumplänen können ohne Anhörung durchgeführt werden.
- Beschluss des Entwurfes über die Erlassung bzw. Änderung von Planungsinstrumenten der Gemeinden obliegt künftig dem Bürgermeister.
- Im Auflageverfahren sind künftig nicht mehr alle angrenzenden Gemeinden von der Veröffentlichung zu verständigen
- Genehmigungsfiktion: Im aufsichtsbehördlichen Verfahren zur Genehmigung von Flächenwidmungsplänen wird eine sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt. Wenn innerhalb von sechs Monaten kein Bescheid ergeht, gilt die Genehmigung als erteilt.
- Vereinfachung der befristeten Widmung: Die Regelungen zur befristeten Widmung werden gestrafft, und die Möglichkeit zur Verwendungsvereinbarung als Alternative zur befristeten Widmung entfällt.
- Vereinfachung der Grundteilungs- und Umlegungsverfahren: Die Versagungsgründe für Grundteilungen werden gestrafft, und die Frist für die Auflage des Umlegungsplans wird verkürzt.
Flexibilisierung und Entbürokratisierung
Die Novelle sieht weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung und Konfliktlösung vor:
- Zukünftig sollen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Belästigungen durch heranrückende Wohnbebauung festgelegt werden können.
- Flexiblere Regelungen für Einkaufszentren: Verkaufsflächen können künftig durch Ergänzungsangebote erweitert werden, und die Verpflichtung zur zweigeschossigen Ausführung bei Änderungen bestehender Einkaufszentren soll entfallen.
Verfahrenslotse
Es sollen nicht nur gesetzliche Rahmenbedingungen weiterentwickelt, sondern auch der Vollzug einfacher und planbarer werden. Deshalb wird geprüft, wie komplexe Vorhaben bereits vor der formellen Einreichung besser koordiniert und zentrale Fragen frühzeitig mit den betroffenen Stellen geklärt werden können. Projekte sollen gut vorbereitet in Verfahren gehen und Verfahren dadurch geordneter und effizienter ablaufen.
Ziel ist die Schaffung einer Anlaufstelle für eine strukturierte Vorabklärung geplanter Vorhaben bereits vor der formalen Einreichung. Antragssteller bzw. Projektanten sollen ihre Vorhaben mit Behörden und relevanten Sachverständigen besprechen können, dazu werden unterschiedliche Fachbereiche beigezogen.
Digitalisierung als Schlüssel zur Modernisierung
Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die Einführung des elektronischen Flächenwidmungsplanes. Dieser soll die Raumplanung durch eine EDV-Anwendung vereinfachen und Verfahrensfehler reduzieren.
„Die Digitalisierung der Flächenwidmungspläne ist ein Meilenstein für die Raumplanung in Vorarlberg. Sie ermöglicht eine einheitliche und strukturierte Abwicklung der Verfahren und erhöht die Transparenz“, erklärt Landesrat Tittler. Die Flächenwidmungspläne der Gemeinden werden schrittweise in das neue System überführt.
Ausblick und nächste Schritte
Die Arbeitsgruppe zur Novellierung des Raumplanungsgesetzes, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, Interessenvertretungen und Fachabteilungen, hat die Inhalte der Novelle in mehreren Sitzungen erarbeitet. Der Gesetzesbegutachtungsprozess ist für Herbst 2026 geplant.
„Mit der Novelle setzen wir ein klares Zeichen für eine moderne und nachhaltige Raumplanung, die den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft gleichermaßen gerecht wird“, sagt Landeshauptmann Wallner.