Neues Hundehaltegesetz tritt in Kraft
Das Register ermöglicht eine unkomplizierte Identifizierung von Hunden, was sowohl die Sicherheit als auch den Tierschutz stärkt.
„Das neue Register wird einen entscheidenden Beitrag zur effizienteren Vollziehung der neuen rechtlichen Vorgaben leisten“, erklärt Landesrat Michael Lindner.
Die wesentlichen Eckpunkte des neuen Hundehaltegesetzes
- Vor Anschaffung eines Hundes und der damit einhergehenden Anmeldung des Tieres bei der Wohnsitzgemeinde haben Hundehalter:nnen einen allgemeinen Sachkundekurs im Ausmaß von 6 Stunden positiv zu absolvieren.
- Gänzlich neu und österreichweit bisher einzigartig ist die Differenzierung zwischen kleinen und großen Hunden. Ab Gültigkeit des neuen Gesetzes müssen OberösterreicherInnen, die sich einen großen Hund anschaffen, zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde auch eine Praxistest – die sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung – absolvieren. Hier wird das Verhalten von Hund und HalterIn in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft. Als große Hunde im Sinne des Gesetzes gelten Tiere, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20kg erreichen.
- Neu eingeführt werden spezielle Anforderungen an die Haltung von sechs Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu). Für diese sechs Rassen gilt ebenfalls das erhöhte Ausbildungserfordernis für große Hunde. Ab dem 13. Lebensmonat des Tieres gilt zusätzlich eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Für HalterInnen gibt es jedoch die Möglichkeit auf Basis einer positiven verhaltensmedizinischen Evaluierung des Hundes und einer Zusatzausbildung eine Aufhebung der generellen Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
- Die Kriterien ab wann ein Hund per Bescheid als „auffällig“ erklärt werden kann, wurden deutlich erweitert. Wer zukünftig einen auffälligen Hund hält, hat ein nochmals deutlich intensiveres Ausbildungserfordernis positiv zu absolvieren. Darüber hinaus ermöglicht das neue Gesetz einen verbesserten Datenaustausch über Auffälligkeiten von Hunden zwischen den Gemeinden. Damit wird sichergestellt, dass auffällige Hunde auch bei Verzug der HalterInnen oder bei Abgabe des Tieres an andere Halter weiterhin als auffällig eingestuft werden und keine wichtigen Informationen über bisherige Sachverhalte verloren gehen.
- Gänzlich neu gefasst wurden auch die möglichen behördlichen Maßnahmen, wenn es in Gemeinden zu Belästigungen oder gar Bissvorfällen durch Hunde kommt. Der nunmehr gesetzlich mögliche Maßnahmenkatalog reicht von behördlichen Anordnungen betreffend einzelne Hunde über die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte HalterInnen und ermöglicht natürlich auch die Abnahme von Tieren.
Schulungen und Informationsangebote für Gemeinden
Die oberösterreichischen Gemeinden werden mittels Schulungen und Informationsangeboten rund um das neue Gesetz und das neue Hunderegister auf die Umsetzung des neuen Gesetzes vorbereitet.
In der ersten Phase wird den Gemeinden eine umfassende schriftliche Anleitung mit bildlichen Darstellungen zur Verfügung gestellt, gefolgt von Schulungsvideos, die in Zukunft online bereitstehen.
Als zentrale Anlaufstelle dient die neue Webseite sichermithund.at. Hier finden Interessierte alle notwendigen Informationen. Durch einen sogenannten Entscheidungsbaum werden Besucher der Seite schrittweise durch eine Reihe von Fragen geführt, die sie einfach per Klick beantworten können. Basierend auf den Antworten leitet das System die Nutzer direkt zu den passenden Informationen und Vorschriften, die für ihre individuelle Situation gelten – ob es sich um die Anmeldung eines neuen Hundes, die Maulkorb- und Leinenpflicht oder andere gesetzliche Vorgaben handelt.