Veranstaltungen im Freien ohne besondere Anlagen bleiben bis 600 Personen genehmigungsfrei.
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Neues Gesetz entlastet Veranstalter
Das neue Salzburger Veranstaltungsgesetz soll die Veranstalter kleinerer und mittlerer Events spürbar entlasten. Statt bisher 300 sind erst ab 500 Personen in genehmigten Veranstaltungsstätten zusätzliche Anzeigen erforderlich. Gleichzeitig wurde die zulässige Veranstaltungsdauer auf Mitternacht ausgeweitet. Auch in Gastgewerbebetrieben liegt die Grenze nun bei 500 Besucherplätzen.
Für Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek geht es um eine klare Trennung zwischen überschaubaren, lokalen Veranstaltungen und großen, komplexen Events. „Mit dem Anspruch, nicht nur Sicherheit für die Besucher, sondern Rechtssicherheit für die Veranstalter zu gewährleisten. Für Wirte sowie lokale Veranstalter bringt das Gesetz erhebliche Vereinfachungen“, so Svazek.
Entlastung für den Großteil aller Veranstaltungen
Veranstaltungen im Freien ohne besondere Anlagen bleiben bis 600 Personen genehmigungsfrei. Hier wurde die zulässige Endzeit von bisher 20.00 Uhr auf 22.00 Uhr angehoben. „Damit wird der Realität vieler Vereins- und Kulturveranstaltungen Rechnung getragen, ohne den Anrainer- oder Lärmschutz aus den Augen zu verlieren“, betont Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek.
Hohe Anforderungen, wo notwendig
Bewilligungspflichtig sind nur Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, insbesondere Großveranstaltungen mit mehr als 2.000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern oder technisch aufwendige Veranstaltungsformen. In diesen Fällen ist eine behördliche Bewilligung erforderlich, um Sicherheits- und Organisationsfragen vorab verbindlich zu klären.
Klare Befugnisse für Ordnerdienste
Neu geregelt werden auch die Aufgaben und Befugnisse von Ordnerdiensten. Diese dürfen etwa den Zutritt verweigern, wenn Personen offensichtlich alkoholisiert sind, oder gefährliche Gegenstände wie Pyrotechnik abnehmen. Für Veranstalter bedeutet das vor allem mehr Rechtssicherheit. Endgültig beschlossen werden muss das neue Veranstaltungsgesetz in der einer der kommenden Landtagssitzungen.