Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Familien: Von zugänglichen Festen profitieren viele.
© generiert mit KI

Neuer Kriterienkatalog für barrierefreie Veranstaltungen

30. Oktober 2026
Gemeindefeste, Konzerte, Sportveranstaltungen und Kulturabende bringen Menschen zusammen. Sie fördern das Miteinander und stärken das Gemeinschaftsleben. Damit möglichst alle Menschen teilnehmen können, muss Barrierefreiheit schon bei der Planung eine Rolle spielen. In Tirol gibt es dafür nun einen neuen Kriterienkatalog. Er soll Gemeinden sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern helfen, Barrieren früh zu erkennen und passende Maßnahmen zu setzen.

Erarbeitet haben den Katalog die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung des Landes Tirol und der ÖZIV Tirol. Mitgewirkt haben außerdem die Abteilung Gemeinden des Landes Tirol, die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und der Tiroler Monitoringausschuss.

Isolde Kafka ist Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes und Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses. Sie betont: „Barrierefreiheit beginnt nicht erst mit der Veranstaltung, sondern bereits bei der Planung. Sie ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Wer unterschiedliche Bedürfnisse von Anfang an berücksichtigt, schafft die Grundlage für ein inklusives Miteinander.“

Zugang allein reicht nicht

Einige Maßnahmen betreffen die bauliche Situation. Dazu zählen gut zugängliche Eingänge, ausreichend breite Wege und Bewegungsflächen sowie barrierefreie Sanitäranlagen. Auch geeignete Bodenbeläge und gekennzeichnete Parkplätze in der Nähe des Eingangs gehören dazu. Solche Maßnahmen bauen Barrieren ab. Sie ermöglichen Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstständige Teilnahme.

Barrierefreiheit umfasst aber mehr als den baulichen Zugang. Bei der Planung sollen auch die Anforderungen von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt für Menschen mit kognitiven oder kommunikativen Einschränkungen. 

Wichtig sind etwa verständliche und gut auffindbare Informationen darüber, wie zugänglich der Veranstaltungsort ist. Dazu kommen eine übersichtliche Beschilderung und eine möglichst barrierefreie digitale Kommunikation. Zusätzlich hilft eine klar benannte Ansprechperson. Sie soll vor und während der Veranstaltung für Fragen und bei Unterstützungsbedarf erreichbar sein.

Orientierungshilfe für Behörden

Der Kriterienkatalog dient als Orientierungshilfe im behördlichen Verfahren. Eine baurechtliche Prüfung ersetzt er nicht. Auch eine formelle Beurteilung der Barrierefreiheit eines Gebäudes kann er nicht ersetzen.

Viele Gruppen profitieren

Hannes Lichtner ist Geschäftsführer des ÖZIV Tirol. Er sagt: „Echte Inklusion bedeutet, dass niemand vor verschlossenen Türen steht, sondern alle Menschen die Möglichkeit haben, teilzuhaben, mitzuwirken und Gemeinschaft zu erleben. Barrierefreiheit ist kein Privileg für einzelne, sondern ein Gewinn für uns alle.“

Laut Lichtner nützen barrierefreie Veranstaltungen nicht nur Menschen mit Behinderungen. Auch ältere Menschen, Familien mit Kindern und Personen mit vorübergehenden Einschränkungen haben Vorteile davon. „Barrierefreiheit steigert damit die Qualität von Veranstaltungen und ermöglicht einem breiteren Publikum die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“, so Lichtner.

Infos

Gemeindeaktionsplan Behinderung

Kriterienkatalog für barrierefreie Veranstaltungen

Schlagwörter