Schäden an einem Schutzwald
Nicht jedes Schadholz muss unbedingt sofort entfernt werden. Liegende Stämme und Wurzelteller können dazu beitragen, die Schneedecke zu stabilisieren.
© Land Tirol/Jansenberger

Einsatzplan regelt Vorgehen nach Waldschäden

8. Oktober 2026
Schutzwälder halten Lawinen, Steinschlag und Muren von Siedlungen und Straßen ab. Nach Sturm, Schneebruch oder Borkenkäferbefall muss rasch klar sein, wo zuerst gehandelt wird. Ein neuer Plan legt in Tirol Zuständigkeiten und Prioritäten fest.

Schutzwälder sind ein wichtiger Teil der Sicherheitsvorsorge in Tirol. Sie schützen Siedlungen, Verkehrswege und wichtige Infrastruktur vor Naturgefahren. Dazu zählen Lawinen, Steinschlag, Rutschungen und Muren. Tirol hat rund 522.000 Hektar Wald. 72 Prozent davon erfüllen Schutzfunktionen.

Damit diese Wirkung erhalten bleibt, braucht es stabile Bestände mit ausreichend jungen Bäumen. Die Wälder müssen laufend gepflegt werden. Im Schadensfall ist ein abgestimmtes Vorgehen nötig. Anlässlich der Woche des Schutzwaldes wurde nun der neue Einsatzplan Waldschäden vorgestellt. Er regelt intern Zuständigkeiten, Abläufe und Prioritäten bei größeren Schadensereignissen wie Sturm, Schneebruch oder Borkenkäferbefall.

„Schutzwald ist für Tirol kritische Infrastruktur. Er schützt Siedlungen und Verkehrswege. Gleichzeitig stehen unsere Wälder durch die Klimaveränderung zunehmend unter Druck: durch Sturm, Trockenheit, Schneedruck und Schädlinge. Deshalb investieren wir in seine Pflege und Wiederbewaldung und bereiten uns darauf vor, nach großen Schadereignissen rasch und abgestimmt zu handeln. Der neue Einsatzplan Waldschäden schafft dafür eine gemeinsame Grundlage“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler.

Sicherheit hat Vorrang

Nach einem Schadensereignis geht es zuerst um die Sicherheit der Bevölkerung und der Einsatzkräfte. Gefahren für Siedlungen und Verkehrswege müssen beurteilt werden. Blockierte Infrastruktur und Wildbäche werden gesichert. Gefährdete Bereiche werden falls nötig gesperrt. Danach wird festgelegt, welche Flächen zuerst aufgearbeitet werden. Grundlage dafür sind die Schutzfunktionen und weitere Kriterien.

Nicht jedes Schadholz muss sofort entfernt werden. Liegende Stämme und Wurzelteller können an geeigneten Stellen die Schneedecke stabilisieren. Anders ist es, wo Siedlungen oder Verkehrswege gefährdet sind oder die Schutzwirkung beeinträchtigt ist. Dort können Räumung, Wiederbewaldung oder weitere Maßnahmen notwendig sein. Auch das Risiko von Folgeschäden fließt in die Reihung ein. Das gilt vor allem für den Borkenkäfer.

„Nach einem Sturm müssen wir rasch erkennen, wo der Wald seine Schutzwirkung verloren hat und wo zuerst gehandelt werden muss. Der Einsatzplan Waldschäden gibt dem Landesforstdienst und Systempartnern dafür klare Abläufe: von der Schadenserfassung bis zur Reihung der Maßnahmen“, erklärt Landesforstdirektor Harald Oblasser.

Neustift zeigt die Zusammenarbeit

Wie eng Schutzwald, Siedlungsraum und Naturgefahren zusammenhängen, zeigt die Gemeinde Neustift. Der Sturm im Juli 2023 hinterließ dort zahlreiche Windwurfflächen. Forstdienst, Gemeinde sowie Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer standen vor großen Herausforderungen. 

„Die Aufarbeitung und anschließende Wiederbewaldung ist komplex und dauert mehrere Jahre an. Die Waldaufseher und die Bezirksforstinspektionen stehen den Betroffenen vor Ort für Beratung und Abwicklung zur Verfügung“, sagt Florian Riccabona. Er leitet die zuständige Bezirksforstinspektion.

Ein wichtiger Partner ist die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV). Reicht die natürliche Schutzwirkung des Waldes nicht aus, können technische Schutzmaßnahmen nötig werden. Das gilt auch, wenn Schadereignisse den Wald beeinträchtigt haben. „Ein stabiler Schutzwald und unsere Schutzbauten wirken in Neustift zusammen. Wenn ein Sturm Waldflächen beschädigt, prüfen wir gemeinsam mit dem Forstdienst, welche Folgen das für Siedlungen und Verkehrswege hat. So können wir gezielt dort Maßnahmen setzen, wo die Schutzwirkung beeinträchtigt ist“, erklärt Gebhard Walter, Leiter der WLV Sektion Tirol.

Auch die Gemeinden tragen zur laufenden Pflege des Schutzwaldes bei. „In Neustift sehen wir unmittelbar, was ein funktionierender Schutzwald für unsere Siedlungen bedeutet. Der Wald ist uns wichtig. Deshalb setzen wir auch auf eigene Forstarbeiter in der Gemeindegutsagrargemeinschaft“, sagt Bürgermeister Andreas Gleirscher.

Vorbereitung schon vor dem Sturm

Der neue Einsatzplan greift bereits vor einem Schadereignis. Gibt es belastbare Sturmprognosen, sollen die forstlichen Stellen frühzeitig vorbereitet werden. Nach einem Ereignis erfassen die Waldaufseher die Schäden digital. So entsteht rasch ein Lagebild. Es bildet die Grundlage für die weitere Koordination auf Ebene von Gemeinde, Bezirk und Land.

Im Einsatzfall arbeitet der Landesforstdienst mit vielen Stellen zusammen. Dazu gehören das Tiroler Zentrum für Krisen- und Katastrophenmanagement, die Bezirkshauptmannschaften, die Gemeinden, die WLV, die Landesgeologie und die Baubezirksämter. Die verfügbaren Ressourcen sollen dort eingesetzt werden, wo die Schutzwirkung und die Sicherheit von Menschen und Infrastruktur besonders betroffen sind.

„Der Schutzwald ist für Tirol unverzichtbar. Gerade dort, wo Siedlungen und Verkehrswege unter bewaldeten Hängen liegen, können wir es uns nicht leisten, Schutzwirkung über längere Zeit zu verlieren. Deshalb müssen wir Schäden rasch beurteilen, die richtigen Prioritäten setzen und gleichzeitig alles daransetzen, stabile und klimafitte Schutzwaldbestände zu erhalten und wieder aufzubauen“, sagt LHStv Geisler.

Einsatzplan Waldschäden – Gemeinsame Abläufe für große Schadereignisse

Der neue Einsatzplan Waldschäden ist ein praxisorientierter Leitfaden für den Landesforstdienst und seine Partner. Er legt fest, wer wann was tut, wie Schäden erfasst und Maßnahmen gereiht werden – von der Vorbereitung über den Einsatz bis zur Wiederherstellung.

  • Der Einsatzplan schafft einheitliche Abläufe für den Landesforstdienst und die Zusammenarbeit mit Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, WLV, Landesgeologie, Baubezirksämtern, dem Tiroler Zentrum für Krisen- und Katastrophenmanagement und weiteren Partnern.
  • WaldaufseherInnen erfassen Schäden nach einem größeren Ereignis digital und einheitlich. Damit entsteht innerhalb weniger Tage ein tirolweites Lagebild.
  • Der Forstdienst bringt seine Expertise in die Einsatzkoordination auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene ein.
  • Ob Schadholz aufgearbeitet wird, hängt von der Situation vor Ort, Zumutbarkeit, wirtschaftlichen Aspekten und den Vorstellungen der Waldeigentümer ab.
  • Liegengebliebene Stämme, Wurzelteller und Baumreste können an geeigneten Stellen temporär zur Stabilisierung der Schneedecke beitragen, bevor eine schutzwirksamer Waldbestand heranwachsen kann. 
  • Wo Siedlungen oder Verkehrswege gefährdet sind oder Folgeschäden drohen, sind hingegen rasche Aufarbeitung und weitere Schutzmaßnahmen notwendig.

Klare Prioritäten im Ernstfall

  • Sicherheit von Bevölkerung und Einsatzkräften hat oberste Priorität. 
  • Danach werden jene Bereiche zuerst bearbeitet, in denen die Schutzwirkung des Waldes für Siedlungen, Verkehrswege und andere Infrastruktur besonders wichtig ist. 
  • Auch die Zugänglichkeit, das Ausmaß der Schäden und weitere Gefahren werden berücksichtigt. 
    • Nach Sturm- und Schneeschäden wird etwa auch das Risiko einer Massenvermehrung des Borkenkäfers berücksichtigt.
  • Bei der weiteren Reihung stehen Objektschutzwälder an erster Stelle, gefolgt von Standortschutzwäldern sowie Wäldern mit Erholungs- und Wohlfahrtsfunktion und Wirtschaftswäldern.

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