Windparks gehören zu den Hauptanwendungsfällen des UVP-Gesetzes. Foto: Bilderbox.com

Nationalrat diskutierte über UVP

2. Oktober 2015
Der Nationalrat diskutierte darüber inwieweit Bürgerinnen und Bürger in Umweltfragen zu ihrem Recht kommen. Debattengrundlage waren Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei Großprojekten. Der „Umweltticker“ und die Website „Umweltruf“ berichteten darüber.

Grüne, NEOS und Team Stronach kritisierten an der gängigen UVP-Praxis, dass die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern bei Feststellungsverfahren, ob ein Projekt UVP-pflichtig ist, nicht ausreichend gegeben sei. Die FPÖ dagegen findet die derzeitige Gesetzeslage weitgehend zufriedenstellend. Von der ÖVP gab es besonderes Lob für die sinkende Verfahrensdauer trotz des generellen UVP-Anstiegs, der SPÖ sind länderübergreifende Verfahren zu geplanten Atomkraftprojekten im benachbarten Ausland ein Anliegen.



Laut dem jüngsten Bericht über die Vollziehung des UVP-Gesetzes sind Hauptanwendungsfälle der Umweltverträglichkeitsprüfung nach wie vor Projekte der Energiewirtschaft - insbesondere die für die Energiewende wichtigen Windparks - und Infrastrukturprojekte.



Zu den Neuerungen der letzten Jahre zählen Überprüfungsanträge von Umweltorganisationen bei UVP-Feststellungsbescheiden, wenn keine UVP erforderlich ist, sowie der Übergang der Rechtsmittelverfahren vom Umweltsenat auf das Bundesverwaltungsgericht. Häufiger werden auch grenzüberschreitende UVP-Verfahren nach der Espoo-Konvention durchgeführt, die es Staaten und deren Öffentlichkeit seit 1997 ermöglichen, sich an UVP-Verfahren in anderen Staaten für Projekte zu beteiligen, die erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben können.



Für Umweltminister Andrä Rupprechter sind die UVP-Verfahren in der jetzigen Form ein "wichtiger Beitrag für ein lebenswertes Österreich". Sie würden Transparenz garantieren und bezögen die Öffentlichkeit in die Projektentwicklung mit ein. Obwohl die Anzahl der Verfahren in den letzten Jahren gestiegen sei, konnte die Verfahrensdauer deutlich gesenkt werden, sagte der Minister: von 4,6 Monaten im Jahr 2011 auf zuletzt 2,9 Monate. Für Beschwerden gegen Entscheidungen gemäß UVP-Gesetz habe das Bundesverwaltungsgericht 2014 durchschnittlich vier Monate benötigt.