Bub turnt mit Basketball in der Hand
Wenns es für die Kinder nur ums Herumtollen im Winter gehen würde, wäre die Frage nach der Temperatur schnell beantwortet. In der Schule hat das mitunter zu erbitterten Diskussionen geführt. In unserer Vollkasko-Haftungsgesellschaft wird dann auch gleich die Frage gestellt werden, was passiert, wenn jemand – Lehrer oder Kind – krank wird.
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Energiesparen

Müssen Kinder in der Turnhalle frieren?

Beim Thema „Beheizen von Turnhallen“ gehen die Wogen seit Wochen hoch. Muss man einen Raum, in dem Kinder herumlaufen und Sport machen, überhaupt beheizen?

Die Geister scheiden sich bei der Frage. Bei den Kommunalen Sommergesprächen Anfang August meinte Klimaministerin Leonore Gewessler, dass bei „Schulen nicht gespart werden soll. Die Kinder sollen lernen und nicht frieren“, so die Ministerin in der Diskussion. Ein Argument, das nachvollziehbar ist. Aber die Turnhallen?

Außer der Forderung des Spitzensports nach beheizten Trainingsstätten – beheizt, um die Verletzungsgefahr zu minimieren – ist bislang nicht wirklich ein Grund bekannt, warum Räume für den Sport so richtig beheizt werden sollten. 
Aber wovon wird da geredet? Bedeutet das, dass eine Turnhalle wie ein Klassenzimmer auf mehr als 20 Grad geheizt werden muss? Mitnichten, wie eine Recherche ergeben hat.

Erforderliche Raumtemperaturen in Schulen

Zeitgemäße Raumkonzepte im Schulbau wie in der ÖISS-Schulbau-Richtlinie HKLS (für den Bundesschulbau bindend) nachzulesen, verfolgen das Ziel, einen möglichst hohen Anteil der zur Verfügung stehenden Flächen pädagogisch nutzbar zu machen. Laut ÖISS sind „diesem Ziel sowie dem laufenden Wechsel der Personen – Schüler:innen wie Lehrer:innen – zwischen den Räumen und Bereichen und der Vermeidung von Zugerscheinung Rechnung zu tragen“, müssen innerhalb dieser „pädagogischen Fläche“ möglichst gleichmäßige Temperaturbedingungen geschaffen werden.

Im Betrieb von Schulgebäuden ist zu unterscheiden zwischen der gemessenen Raumlufttemperatur und der operativen Temperatur (also der empfundenen Temperatur), die sich als Mittelwert aus der Raumlufttemperatur und den Oberflächentemperaturen (Strahlungstemperaturen) der Umschließungsflächen ergibt. Die Ermittlung des Wärmebedarfs und die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt auf Basis der operativen Temperatur.

Die Formel dafür – ja, dafür gibt es eine eigene Formel – lautet: „t operativ = (t Raumluft + t Umschließungsflächen): 2.“

Temperaturen in der Schule

Verglaste Räume werden als kälter empfunden

Die operative Temperatur ist ausschlaggebend für den thermischen Komfort. Gute Behaglichkeitswerte werden erreicht, wenn die durchschnittliche Oberflächentemperatur der Raumbegrenzungsflächen nicht mehr als vier Grad Celsius von der Raumlufttemperatur abweicht. Beispielsweise werden Räume mit einem hohen Anteil an Glasflächen als kälter empfunden.

Für die allgemeinen Aufenthaltsräume und -bereiche (also auch Klassenräume) gelten 22 Grad Celsius als Richtwert zur Auslegung der Heizanlagen, ebenso für Arzt- oder Untersuchungszimmer, Umkleideräume, Wasch- und Duschräume.

Bei Garderoben ist die Lage entscheidend. Für dezentrale Garderoben innerhalb der pädagogischen Fläche gilt die oben angeführte Temperatur, während Zentralgarderoben auf 18 Grad Celsius bemessen werden können. Temperaturen in Sporthallen werden gemäß der gültigen Ö-Norm B 2608 auf 18 Grad Celsius bemessen.

Erschließungs- bzw. Fluchtwege, die ausschließlich dieser Funktion dienen, können auf deutlich niedrigere Temperaturen (10 bis 15 Grad Celsius) ausgelegt werden.

Für eine energetisch effektive Heizungsanlage ist die Einteilung in Regelzonen erforderlich. Durch diese Aufteilung kann rasch auf verschiedene äußere und innere Einflüsse auf die Wärmeversorgung reagiert und so Energie eingespart werden. Dabei sind folgende Bereiche in eigenen Regelgruppen zusammenzufassen:

  • Bereiche mit quantitativ und zeitlich gleichwertigen solaren (zum Beispiel Fensterfronten in gleiche Himmelsrichtungen) und internen (z. B. Personen, EDV etc.) Wärme­gewinnen.
  • Raumverbände mit gleichen Temperaturanforderungen (pädagogische Flächen, Gänge, Garderoben, Aula usw.)
  • Räume mit gleichen/ähnlichen Nutzungs- bzw. Betriebszeiten (zum Beispiel Verwaltungstrakt, Veranstaltungsräume).
  • Sporthallen/Turnsäle mit ihren Neben­räumen
  • Schulwartwohnungen
  • Andere außerschulisch genutzte Bereiche

Die Aufteilung hat unter Einbeziehung bereits vorhandener Nutzungsvorgaben zu erfolgen. Bei der Aufteilung der Regelgruppen können nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei kleineren Bereichen auch mehrere Regelzonen zusammengefasst werden, um sehr lange parallele Leitungsführungen zu vermeiden. In diesem Fall sind Einzelraumregelungen vorzusehen.

So weit die ÖISS-Schulbau-Richtlinie HKLS. Aber es wäre nicht Österreich, wenn nicht auch die Ö-Normen dazu ein eigenes Werk verfasst hätten.

Gleich drei Ö-Normen sind heranzuziehen

Laut der Ö-Norm B 2608:2014 ist eine schulische Heizungsanlage gemäß Ö-Normen EN 12831 und H 7500 auszulegen.

Installation und Abnahme haben gemäß Ö-Norm EN 14336 zu erfolgen. Rasch reagierenden Niedrigtemperaturheizungen ist der Vorzug zu geben. Bei der Ermittlung der Heizlast sind die Raumtemperaturen der Tabelle 5 (siehe unten) heranzuziehen.