Aufschrift auf einem Feuerwehrauto
Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die seit dem 1. 1. 2017 ausgeliefert wurden.
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Zusatzförderung für Einsatzfahrzeuge

4. Juli 2017
Für gesetzlich vorgeschriebene Einsatzfahrzeuge müssen die Feuerwehren zwanzig Prozent Mehrwertsteuer abliefern, während etwa das Rote Kreuz eine Rückvergütung der Mehrwertsteuer über das Finanzministerium erhält. Ein kompletter Entfall der Mehrwertsteuer für solche Einsatzfahrzeuge ist laut Auskunft des Finanzministeriums aber europarechtlich nicht möglich. Deshalb springen nun das Land Niederösterreich und die Gemeinden den Feuerwehren zur Seite.

Bis eine bundesweite Lösung gefunden ist und darauf wird das Land Niederösterreich weiterhin drängen, übernimmt das Land Niederösterreich gemeinsam mit den Gemeinden den Betrag, der der Mehrwertsteuer entspricht.



Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die seit dem 1. 1. 2017 ausgeliefert wurden. Pro Jahr werden rund 150 Einsatzfahrzeuge in Niederösterreich in Dienst gestellt, was einem Finanzvolumen von rund 20 Millionen Euro entspreche.



Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner zeigt sich erfreut: „Die überraschende Zusage ist ein Meilenstein in der Finanzierung von gesetzlich verordneten Feuerwehrfahrzeugen. Deshalb, da sie uns viel Geld ersparen wird. Jahrelang haben wir um die Rückerstattung der Mehrwertsteuer gekämpft, jetzt ist es soweit. Man darf in diesem Zusammenhang nämlich nicht vergessen, dass die Feuerwehren zur Finanzierung der Mehrwertsteuer einen beträchtlichen Teil ihrer Festeinnahmen oder Spendensammlungen investieren mussten. Dass es jetzt geklappt hat, ist ein Zeichen dafür, dass die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren vom Land Niederösterreich geschätzt und honoriert wird.“