Ein Gemeindemitarbeiter verzeifelt wegen einer Amtshaftungsklage
Amtshaftung: Zur Schuldfrage kommt oft auch die Frustration.
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So minimieren Gemeinden Haftung

Der Begriff „Amtshaftung“ ist keinem Bürgermeister, aber auch keinem Beamten in einer Gemeinde, mehr fremd, weil es immer wieder spektakuläre Prozesse gibt, in denen Vertreter von Gemeinden verurteilt werden. Was muss man aber tun, um Klagen zu vermeiden?

Das Amtshaftungsgesetz ermöglicht es den Bürgern, vom Bund, den Ländern, Bezirken, Gemeinden, von sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechtes und den Sozialversicherungen Schadenersatz zu verlangen, wenn diese im Rahmen der Hoheitsverwaltung, also in „Vollziehung der Gesetze“ rechtswidrig handeln und dem Betroffenen einen Schaden dadurch zugefügt wurde.

Amtshaftungsansprüche vor allem im Baurecht

Wie ein Damokles-Schwert kreist der "Amtshaftungsanspruch" über den Gemeinden. Insbesondere im Bereich des Baurechts kommt es zunehmend mehr zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen.

Die zwei Eckpfeiler der Haftungsminimierung

Eine Grafik zeigt die Eckpfeilder der Haftungsminimierung

Ein gänzlicher Ausschluss einer Haftung kann freilich nie erfolgen, eine Haftungsminimierung jedoch schon. Die nachstehende 10-Punkte-Checkliste zeigt, wie Bürgermeister den Amtshaftungsansprüchen entgegentreten und sie somit minimieren können:

Checkliste zur Amtshaftung

Die Checkliste zum Herunterladen