So minimieren Gemeinden Haftung
Das Amtshaftungsgesetz ermöglicht es den Bürgern, vom Bund, den Ländern, Bezirken, Gemeinden, von sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechtes und den Sozialversicherungen Schadenersatz zu verlangen, wenn diese im Rahmen der Hoheitsverwaltung, also in „Vollziehung der Gesetze“ rechtswidrig handeln und dem Betroffenen einen Schaden dadurch zugefügt wurde.
Amtshaftungsansprüche vor allem im Baurecht
Wie ein Damokles-Schwert kreist der "Amtshaftungsanspruch" über den Gemeinden. Insbesondere im Bereich des Baurechts kommt es zunehmend mehr zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen.
Die zwei Eckpfeiler der Haftungsminimierung
Ein gänzlicher Ausschluss einer Haftung kann freilich nie erfolgen, eine Haftungsminimierung jedoch schon. Die nachstehende 10-Punkte-Checkliste zeigt, wie Bürgermeister den Amtshaftungsansprüchen entgegentreten und sie somit minimieren können: