Bauarbeiter trägt Helm unter dem Arm
Das KFV empfiehlt, auch auf privaten Baustellen die Vorschriften des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes zu beachten. Foto: Shutterstock/kurhan

Ohne Helm geht nichts

26. Februar 2018
Herunterfallendes Werkzeug, ein abgerutschter Bohrer oder ein falscher Hammerschlag: bei handwerklichen Tätigkeiten in den eigenen vier Wänden kann schnell das eine oder andere Malheur passieren.

Selbermachen liegt im Trend. Sei es aus Freude am Handwerk oder um die Kosten in Grenzen zu halten: Zahlreiche Menschen erledigen anstehende Reparatur- und Renovierungsarbeiten eigenhändig, so mancher wagt sich sogar an den Hausbau in Eigenregie. Kein ungefährliches Unterfangen: Allein im Jahr 2016 verletzten sich in Österreich rund 14.200 Personen beim Heimwerken so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten.



Zu den häufigsten Verletzungsarten zählten neben offenen Wunden auch Knochenbrüche, Sehnen- und Muskelverletzungen sowie Prellungen. Besonders häufig waren Finger und Hände von Verletzungen betroffen.

Unfallursache ist oft Unachtsamkeit



Handwerkliche Geschicklichkeit allein bietet keinen ausreichenden Schutz vor Unfällen. „Der überwiegende Teil aller Heimwerker-Verletzungen ist keineswegs auf mangelndes Können, sondern auf Unachtsamkeit oder Fehleinschätzung zurückzuführen“, warnt Othmar Thann, Direktor des KFV.



Wer merkt, dass Müdigkeit und Unaufmerksamkeit sich breitmachen, sollte daher unbedingt auf die Signale seines Körpers hören und eine Pause einlegen. Neben Aufmerksamkeit ist auch die Arbeitsmittelsicherheit beim Heimwerken oberstes Gebot. Im gewerblichen Bereich sind für konkrete Tätigkeiten diverse Sicherheitsnormen vorgeschrieben - wie beispielsweise das Tragen von Sicherheitsschuhen und Helm. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist auch für Heimwerker sinnvoll, um das Verletzungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren.

Häufigste Ursache Leitersturz



Unfälle bei handwerklichen Tätigkeiten werden meist mit Verletzungen durch spitze oder scharfe Gegenstände wie Säge oder Bohrer assoziiert. Der häufigste Unfallauslöser jedoch ist ein als vergleichsweise „harmlos“ angesehenes Arbeitsmittel: die Leiter. Bereits ein Leitersturz aus geringer Höhe kann schwerste Folgen nach sich ziehen. Vor Beginn der Arbeiten ist es daher unerlässlich, die Standfestigkeit und den Zustand der Leiter zu überprüfen und diese nur mit festem Schuhwerk zu betreten.

BauKG auch auf privaten Baustellen beachten



Eine Regelung, die auf privaten Baustellen häufig übersehen wird, ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG).



Das BauKG gilt gemeinsam mit allen anderen Arbeitsschutzvorschriften auf allen Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, und regelt die Pflicht des Bauherrn zur Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes. Selbst wenn die Arbeiten vorwiegend unter Mithilfe von Verwandten und Nachbarn erfolgen, so gibt es doch nur wenige Baustellen, auf denen keine Arbeitnehmer im gesetzlichen Sinne beschäftigt werden.



Werden die Bestimmungen des BauKG nicht ordnungsgemäß eingehalten, kann im Falle eines Unfalls neben dem jeweiligen Arbeitgeber und betrieblichen Vorgesetzten auch der Bauherr zur Mitverantwortung gezogen werden. Grundsätzlich ist jeder Bauherr angehalten, die Gesundheit und Sicherheit jener zu schützen, die auf seiner Baustelle arbeiten – auch wenn es sich dabei um freiwillige Helfer handelt. Das KFV empfiehlt daher, auch auf privaten Baustellen die Vorschriften des BauKG zu beachten, um Gefahren vorzubeugen und Unfälle zu vermeiden.