Stützkräfte sind Personen, die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf im Unterricht unterstützen.
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Gemeinden klagen wegen Kosten für Pflichtschulstützkräfte
Die Kommunen zahlen die Kosten für die Stützkräfte an niederösterreichischen Pflichtschulen vollständig selbst. Grundlage dafür ist die aktuelle Landesgesetzgebung. Andreas Kollross, Präsident des NÖ Gemeindevertreterverbandes der SPÖ, hält diese Praxis für nicht rechtskonform. Er beauftragte deshalb Anwälte mit einer rechtlichen Prüfung. Das Gutachten der Kanzlei hba Rechtsanwälte GmbH aus Wien kommt zum gleichen Ergebnis: Das Abwälzen der Stützkräftekosten auf die Gemeinden sei rechtswidrig.
Der GVV bringt nun Individualanträge von Gemeinden beim Verfassungsgerichtshof ein. Bis Mitte Oktober sammelt die Kanzlei hba die Anträge und reicht sie anschließend ein.
Gemeinden zahlen für Aufgaben des Landes
Nach Ansicht des GVV liegt die schwierige Finanzlage vieler Gemeinden auch daran, dass Bund und Länder ihnen Aufgaben übertragen haben, für die sie eigentlich nicht zuständig sind. Ein Beispiel dafür sei das Pflichtschulwesen. Gemeinden sind laut Gesetz nur Schulerhalter. Das bedeutet, sie sind für Erhaltung und Betrieb der Schulgebäude zuständig, nicht aber für pädagogische Aufgaben.
Trotzdem müssen die Kommunen seit Jahren auch pädagogische Leistungen mitfinanzieren, etwa Stützkräfte im Rahmen des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Der GVV sieht darin einen klaren Verfassungsbruch und eine Kompetenzüberschreitung des Landes. Zudem erhalten die Gemeinden keinen Bescheid, wenn eine Kommission einen entsprechenden Förderbedarf feststellt. Damit fehlt ihnen auch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel einzulegen. Die Kosten werden ihnen einfach vorgeschrieben.
Zwei Gemeinden als Beispiel
Wie hoch die Kosten für einzelne Gemeinden ausfallen, zeigen zwei Beispiele. In Ternitz kosten die Pflichtschulstützkräfte die Stadtgemeinde im Schuljahr 2026/2027 133.710,60 Euro. Darin enthalten sind die Bezüge inklusive Dienstgeberkosten. In den Sommerferien werden die Stützkräfte in Ternitz abgemeldet.
In Schwechat liegen die Kosten deutlich höher. Für Stützkräfte in Volks- und Mittelschulen zahlt die Stadt 249.958,92 Euro. Dazu kommen anteilige Kosten für die Sonderschule in Höhe von 183.250,57 Euro. Insgesamt ergibt das für das laufende Schuljahr Kosten von 433.209,49 Euro. Anders als in Ternitz sind die Stützkräfte in Schwechat ganzjährig beschäftigt.
Klage richtet sich nicht gegen Kinder
Kollross ruft alle niederösterreichischen Gemeinden auf, sich unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung an der Klage zu beteiligen. Er betont, dass es sich dabei um kein parteipolitisches Vorgehen handle. Ziel sei ausschließlich Rechtssicherheit und eine finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden.
Kollross stellt außerdem klar, dass sich die Klage nicht gegen Kinder und ihre Familien richtet. Kinder, die Unterstützung benötigen, sollen diese auch weiterhin bekommen. Offen sei nur die Frage, wer die Kosten dafür trägt. Sollte der Verfassungsgerichtshof der Rechtsauffassung des GVV folgen, müssten Länder und Bund im Rahmen des Finanzausgleichs klären, wer künftig für die Kosten aufkommt.
Auch Rechtsanwalt Johannes Zink von der Kanzlei hba sieht einen klaren Rechtsbruch zu Lasten der Gemeinden. Das Land Niederösterreich verpflichte die Gemeinden dazu, Kosten zu tragen, die eigentlich das Land selbst tragen müsste.