Plastikmüll an einem Strand
Deckel und Verschlüsse von Getränkebehältern zählen zu den am häufigsten auf europäischen Stränden gefundenen Kunststoffartikeln.
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Einwegplastik-Richtlinie in Kraft getreten

21. August 2019
Am 2. Juli 2019 trat die unter österreichischer Ratspräsidentschaft verhandelte Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt in Kraft. Nun ist es an den Mitgliedstaaten, die Vorgaben der Richtlinie zeitgerecht, bis zum 3. Juli 2021 umzusetzen. In Österreich sollen die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen möglichst rasch ergriffen werden.

Von der Einwegplastik-Richtlinie betroffen sind jene Einwegkunststoffprodukte, die am häufigsten an europäischen Stränden aufgefunden wurden. Denn der Hauptzweck der Richtlinie ist es, das Plastikmüllaufkommen zu reduzieren, um so die Auswirkungen von Plastikmüll auf die Umwelt, vor allem auf die Meeresumwelt, zu verringern.

Da Meere zu einem großen Teil über Flüsse verschmutzt werden, kann so auch ein Binnenland wie Österreich einen wichtigen Beitrag, nicht nur zum Schutz der Umwelt im eigenen Land, sondern auch der Meere leisten. 

Auch Papierbecher mit einer Kunststoffbeschichtung sind Einwegkunststoffartikel

Als "Einwegkunststoffartikel" gelten Produkte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff hergestellt werden und in der Regel nur für den einmaligen oder kurzzeitigen Gebrauch bestimmt sind. Auch Papierbecher mit einer Kunststoffbeschichtung sind Einwegkunststoffartikel.

Die Herkunft des Kunststoffes (also ob er aus fossilen oder nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wurde), aber auch seine biologische Abbaubarkeit spielen für die Frage, ob es sich um einen Einwegkunststoffartikel handelt, keine Rolle.

Jedenfalls nicht von den Maßnahmen der Richtlinie betroffen sind Mehrweg-Artikel, selbst wenn diese aus Kunststoff gefertigt sind.  Aufgrund der Zigarettenfilter, die aus Celluloseacetat, einem schwer abbaubaren Kunststoff bestehen, gelten auch Tabakprodukte mit solchen Filtern als Einwegkunststoffartikel. Da Zigarettenstummel häufig achtlos weggeworfen werden, anstatt in dafür vorgesehenen Behältern entsorgt zu werden, sind kunststoffhaltige Filter von Tabakprodukten die am zweithäufigsten auf europäischen Stränden gefundenen Einwegkunststoffartikel.

Unterschiedliche Maßnahmen

Die Richtlinie enthält für die verschiedenen Gruppen von Einwegkunststoffprodukten verschiedene Maßnahmen:

Trendumkehr beim Verbrauch von Einwegkunststoffprodukte als Ziel

Für Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Einwegkunststoff gibt es flächendeckend noch keine leicht verfügbaren, nachhaltigeren Alternativen. Jedoch steigt der Konsum dieser Produkte stetig. Diesem Anstieg ist zukünftig durch verschiedene Maßnahmen zur Verminderung des Verbrauchs entgegenzuwirken, um so eine Trendumkehr beim Verbrauch dieser Einwegkunststoffprodukte zu erreichen.

Abfallvermeidung bei Veranstaltungen

Besonders bei Veranstaltungen ist die Abfallvermeidung ein wichtiges Thema, Hilfestellung dazu bietet etwa die Checkliste für „plastikfreie“ Veranstaltungen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und auch die Infothek Green Events.

Für andere Produkte aus Einwegkunststoff gibt es bereits leicht verfügbare, nachhaltigere Alternativen (also entweder Mehrweg-Produkte oder Produkte, die gar kein Plastik enthalten). Daher werden diese Einwegkunststoffprodukte ab 2021 verboten.

Becher und Trinkhalme aus expandiertem Polystyrol werden verboten

Betroffen davon sind Teller, Besteck, Rührstäbchen, Luftballonstäbchen, Trinkhalme, Wattestäbchen und auch jene Lebensmittelverpackungen, Getränkeverpackungen und Getränkebecher, die aus expandiertem Polystyrol hergestellt wurden. Neben den Einwegkunststoff-Produkten sind auch Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen verboten.

Kennzeichnung muss angebracht werden

Manche Einwegkunststoffartikel gelangen in die Umwelt, weil sie unsachgemäß, auch über die Kanalisation, entsorgt werden. Um die Verbraucher zukünftig auf die richtigen Entsorgungsmöglichkeiten, aber auch auf die negativen Umweltauswirkungen der unsachgemäßen Entsorgung aufmerksam zu machen, ist auf Damenhygieneartikeln, Feuchttüchern, Tabakprodukten und Getränkebechern zukünftig eine diesbezügliche Kennzeichnung anzubringen.

Deckel und Verschlüsse von Getränkebehältern

Auch lose Deckel und Verschlüsse von Getränkebehältern zählen zu den am häufigsten auf europäischen Stränden gefundenen Kunststoffartikeln, daher sind diese Verschlüsse ab 2024 an den Behältern zu befestigen.

Quote für Getrenntsammlung von Flaschen

Für Getränkeflaschen selbst sieht die Richtlinie zusätzlich eine Quote für die Getrenntsammlung vor: Bis 2025 sind 77 Prozent und bis 2029 90 Prozent aller in Verkehr gebrachten Getränkeflaschen getrennt zu sammeln.

Eine gute Qualität des gesammelten Materials ist wichtig für das Recycling und kann auch den Wiedereinsatz von recycelten Kunststoffen begünstigen.

Um diesen Wiedereinsatz von Rezyklaten zu forcieren, sieht die Einwegplastik-Richtlinie vor, dass ab 2025 PET-Flaschen durchschnittlich aus zumindest 25 Prozent recyceltem Kunststoff bestehen müssen; ab 2030 müssen alle Getränkeflaschen zumindest 30 Prozent recycelten Kunststoff enthalten.

Hersteller von Einwegkunststoffprodukte haben Kosten zu tragen

Für andere Einwegkunststoffprodukte sind Informationsmaßnahmen und Anreize für ein verantwortungsvolles Verbraucherverhalten zu schaffen, um die Verbraucher für die Vermeidung und die Verminderung des achtlosen Wegwerfens dieser Produkte zu sensibilisieren.

Im Sinne des Verursacherprinzips haben die Hersteller bestimmter Einwegprodukte im Rahmen der sogenannten „Erweiterten Herstellerverantwortung“ die Kosten dieser Sensibilisierungsmaßnahmen und zusätzlich die notwendigen Kosten der Abfallbewirtschaftung und Kosten der Reinigungsaktionen ihrer achtlos weggeworfenen Produkte zu tragen.