Zuhörer zu Breitband
Der Bundesvorstand des Österreichischen Gemeindebundes tagte in Dornbirn.
© Roland Schuller

Breitband muss es für alle geben

27. September 2018
Am Gemeindetag in Dornbirn hat der Gemeindebund eine Resolution an die Bundesregierung beschlossen. Kernpunkt: Breitbandinfrastruktur ist nur als Daseinsvorsorge eine Chance für den ländlichen Raum.

„digital – original“ ist das Motto des diesjährigen Gemeindetages.

Viele Beispiele der Digitalisierung machen jetzt bereits deutlich, dass in diesen neuen Technologien ein noch viel größeres Potenzial steckt. Digitalisierung wird uns in den vielfältigsten Lebensbereichen zugutekommen, etwa das Leben und die Arbeit einfacher zu gestalten, ökonomisch sinnvoll und nachhaltig zu wirtschaften und innovative Schritte in der Verwaltung zu setzen.

Als Voraussetzung dafür wird der Zugang zu einer modernen Breitbandinfrastruktur darüber entscheiden, ob unser Land auf längere Sicht erfolgreich sein wird.

Vor allem weil Österreich in den letzten Jahren im Ranking der Breitbandinfrastruktur europaweit immer weiter zurückgefallen ist, muss der Ausbau eines Glasfasernetzes für ultraschnelles Internet oberste Priorität aller politischen Entscheidungsträger sein, denn nur Glasfaser weist unangefochten die erforderlichen Leistungsdaten und Zukunftstauglichkeit auf.

Breitband muss für alle Menschen gewährleistet sein, ob sie jetzt in Ballungsräumen leben, oder in Dörfern. Bei der Ausrollung dieser Infrastruktur muss daher vor allem darauf geachtet werden, dass auf jene Regionen im ländlichen Raum, die durch Marktmechanismen schwer oder gar nicht nicht erschlossen werden können, nicht vergessen wird. Eine durch eine digitale Kluft getrennte Zweiklassengesellschaft muss daher mit aller Kraft vermieden werden. Der gleichwertige Zugang zur digitalen Informationswelt ist der Grundbaustein für die Entwicklung der ländlichen Regionen und muss oberste Priorität bekommen.

Als Schlüsselinfrastruktur ist schnelles Internet eine Standortfrage, eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit, ja letztlich eine Frage der Existenz, sie hat den Charakter der Daseinsvorsorge. Schnelles Internet ist Standard und wie Wasser, Kanal oder Strom Teil der Gesamtinfrastruktur überall in den Siedlungsgebieten; der Ausbau der Breitband-Infrastruktur darf daher nicht zum Geschäftsmodell auf Kosten der Bürger werden. Das Modell einer Breitband-Grundversorgung als Leistung der Daseinsvorsorge soll dazu führen, dass ein einziges Glasfasernetz errichtet wird, welches allen Endkundendienstanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung steht, auf Ebene der Netzinfrastruktur („open access“), ist damit ein Wettbewerb garantiert.

Die derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche Novelle des Telekommunikationsgesetzes entspricht diesen Vorgaben nicht.

Der für den Infrastrukturausbau erforderliche enorme Investitionsbedarf darf nicht dazu führen, dass die Lasten ungerecht verteilt werden. Der Bund und die Länder haben die Pflicht, die Kräfte zu bündeln und die nötigen Rahmenbedingungen und Strukturen zu schaffen, damit ein Schulterschluss aller Akteure erfolgt. Das verlangt ein Zusammenwirken von Betreibern, Kabelunternehmen, Versorgungsunternehmen, Infrastrukturbesitzern, Mobilbetreibern, öffentliche Hand (Bund, Länder und Gemeinden) und anderen Akteuren, die Rahmenbedingungen dafür schaffen. langfristige Investitionen in die Infrastruktur müssen die Ressourcen bündeln, auf Kosteneffizienz achten, nachhaltig nutzbar sein und aus den Maastricht-Kriterien ausgenommen werden.

Der Österreichische Gemeindebund stellt daher folgende Forderungen:

 Die Breitband-Infrastruktur muss als Leistung der Daseinsvorsorge gelten; sie muss entweder in die öffentliche Hand oder zumindest so koordiniert sein und sozial gebunden werden, dass für jeden Haushalt in Österreich laut Bundesziel bis 2020 der Anschluss eines 100 Mbit/Sek. Breitbandanschluss möglich ist. Es müssen daher organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass lokale Träger Aufgaben der Grundversorgung übernehmen können.