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Haftpflichtversicherung für Krampus- und Perchtenläufe
Das Land Kärnten bietet Brauchtumsvereinen seit dem Jahr 2005 einen Versicherungsschutz an. Konkret geht es dabei um Haftpflichtversicherungen für Brauchtumsveranstaltungen mit erhöhtem Risiko, wie beispielsweise Krampus- und Perchtenläufe oder das Kufenstechen.
Aktuell wird dieses Angebot von mehr als zwanzig Burschenschaften, die Kufenstechen veranstalten und mehr als zwanzig Krampus- und Perchtenvereinen in Anspruch genommen. Die Versicherungsprämien werden vom Land Kärnten übernommen.
Den Versicherungsschutz können Veranstalter (Brauchtumsvereine) in Anspruch nehmen, die bis zu zwei Krampus- oder Perchtenläufe mit bis zu 1.500 Besucherinnen und Besuchern - beziehungsweise Teilnehmerinnen und Teilnehmern - veranstalten.
Anmeldefrist ist der 8. November 2023. Eine Berücksichtigung kann nur nach Maßgabe der noch vorhandenen freien Plätze erfolgen. Nähere Informationen