Bürgermeister Gangl und andere
Günther Radauer, Bürgermeister Franz Gangl, Theo Steidl, Landesrat Josef Schwaiger, Johann Karl, Winfried Kunrath
Foto: LMZ/Neumayr/Leo

Geld für die Wasserwirtschaft

11. Januar 2017
Mit 1. Jänner 2016 traten die neuen Förderrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Kraft. Der Sockelbetrag der Förderung wurde angehoben, darüber hinaus besteht allerdings ein Ungleichgewicht zwischen den Gemeinden. Dies deshalb, da die Förderintensität des Bundes auf dem Einkommen der Bewohner und den Baukosten der vergangenen Jahre basiert. Das Land Salzburg hat daher eine Ergänzungsförderung beschlossen.

Von der Ergänzungsförderung profitieren alle Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern. Als Kriterium für die Höhe der Förderung wurde die Finanzkategorie der Gemeinden gewählt. Künftig erhalten Gemeinden der Finanzkategorie C mindestens 15 Prozent, jene der Finanzkategorie B mindestens 20 Prozent und jene der Finanzkategorie A mindestens 25 Prozent an Förderungen von Bund und Land bei Investitionen in die Siedlungswasserwirtschaft.



Bezogen auf die 119 Gemeinden im Bundesland Salzburg beträgt die durchschnittliche Förderintensität des Bundes 23,5 Prozent bei Anlagen zur Abwasserentsorgung und 16,3 Prozent bei Anlagen zur Wasserversorgung. Da auch die in der Kommune tätigen Trinkwasser- und Abwassergenossenschaften den gleichen Förderschlüssel wie die Gemeinden erhalten, kommt es auch hier zu einer Verbesserung der Förderintensität.

Beispiel Kläranlage Pladenbach



Was diese Anpassung für konkret bedeutet, schilderte der Obmann des Reinhalteverbandes Pladenbach, St. Georgens Bürgermeister Franz Gangl: „Derzeit wird die Kläranlage Pladenbach um rund vier Millionen Euro erweitert. Davon werden vom Bund 414.608 Euro an die Salzburger Gemeinden St. Georgen, Lamprechtshausen und Bürmoos ausbezahlt. Vom Land Salzburg werden nun 193.800 Euro zusätzlich finanziert. Auf die Gemeinde St. Georgen entfallen nun 59.800 Euro, die Gemeinde Bürmoos erhält 59.000 Euro und die Gemeinde Lamprechtshausen 75.000 Euro. Das entlastet natürlich die Gemeindebudgets und macht Geld für weitere wichtige Investitionen frei“, so Gangl.

Finanzierung gesichert



Die bisherigen Förderungen des Landes in den Bereichen Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur erfolgten vor allem in Form von Annuitätenzuschüssen für Bankdarlehen beziehungsweise als Beiträge zum Schuldendienst und Betrieb. Da die Darlehen nach und nach auslaufen, werden Gelder frei, die für die neue Ergänzungsförderung verwendet werden können. Es ist daher kein zusätzliches Geld aus Budgetansätzen des Landes Salzburg erforderlich.

Einzelanlagen und Qualität im Fokus



Neu in die Richtlinien aufgenommen wurde auch eine Landesförderung, die im Abwasserbereich die Motivation für die Anpassung von Einzelkläranlagen an den Stand der Technik erhöhen soll. Bis zum Jahr 2021, das ist das Jahr, ab dem die Ausnahme zur Anpassungspflicht entfällt, werden Einzelanlagen mit zusätzlich 600 Euro pro Anlage unterstützt, wenn sie an den Stand der Technik angepasst werden. Darüber hinaus gibt es auch eine Unterstützung für Qualitätsmanagementmaßnahmen. Die Teilnahme am Trinkwasser-Benchmarking der Österreichischen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (ÖVGW) und die Teilnahme am Abwasser-Benchmarking des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) wird mit bis zu 80 Prozent der Teilnahmegebühren unterstützt.