Fernwärmeanlage
Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen (z.B. gemeinnützige Bauvereinigungen, Genossenschaften, Energieversorgungsunternehmen), Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
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Förderung für „Leuchttürme der Wärmewende“

25. November 2024
Um aus der Abhängigkeit von Öl und Gas zu kommen, gilt es, auf intelligente, erneuerbare Wärme umzusteigen. Die neue Förderinitiative „Leuchttürme der Wärmewende“ des Klima- und Energiefonds soll das unterstützen. Gefördert werden innovative Projekte und Musterlösungen von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Vereinen in Österreich. Ziel ist es, Forschungsergebnisse rasch und effizient in die Umsetzung zu bringen.

Gefördert werden Projekte mit Leuchtturmcharakter, die innovative und replizierbare Lösungen zur Wärmewende entwickeln und demonstrieren. Ziel der Initiative „Leuchttürme der Wärmewende“ ist es, die Ergebnisse aus der Forschung in die Umsetzung zu überführen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele zu leisten.

Im Mittelpunkt steht die Entwicklung und Demonstration praxisnaher, innovativer und replizierbarer Lösungen für eine klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren in Österreich. Dies schließt die ressourcenschonende und nachhaltige Sanierung sowie die Anpassung des bestehenden Gebäudebestands ein.

Zielgruppe sind Unternehmen (z. B. gemeinnützige Bauvereinigungen, Genossenschaften, Energieversorgungsunternehmen), Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen

In der aktuellen Initiative werden die folgenden Ausschreibungsschwerpunkte definiert:

  1. Dach der Leuchttürme der Wärmewende: Aufbau und Betrieb eines Innovationslabors als nationale Anlaufstelle, um die Wärmewende in Österreich voranzutreiben (max. 5 Mio. Euro Förderung für ein Innovationslabor)
  2. Vorbereitung von innovativen integrierten Projekten mittels Sondierungen (max. 200.000 Euro Förderung je Projekt)
  3. Innovative Demonstration und Umsetzung in den folgenden drei Themenfeldern:
  • Modul A: Sanieren und Bauen (Gebäude/Quartiere)
    • Modul A1: Sanierung für betriebliche und kommunale Einzelprojekte (vormals Mustersanierung, max. 800.000 Euro Förderung je Projekt)
    • Modul A2: Sanieren und Bauen von großvolumigen Gebäuden und Quartieren (max. 4,5 Mio. Euro Förderung je innovativem Demonstrationsprojekt; wenn kombiniert mit F&E-Projekt zusätzlich max. 2 Mio. Euro Förderung möglich)
  • Modul B: Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden/Quartieren (max. 4,5 Mio. Euro Förderung je innovativem Demonstrationsprojekt, wenn kombiniert mit F&E-Projekt zusätzlich max. 2 Mio. Euro Förderung möglich)
  • Modul C: Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende Fernwärmenetze (max. 5 Mio. Euro Förderung je Projekt)

Die Ausschreibung wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) gemeinsam abgewickelt.

Die Anträge für die jeweiligen Ausschreibungsschwerpunkte müssen über die Einreichportale der FFG bzw. KPC übermittelt werden.

Die Ausschreibung „Leuchttürme der Wärmewende“ ist ab sofort bis 17.04.2025 (12:00 Uhr) geöffnet.

Online-Infoveranstaltung am 17.12.2024 (13:00-15:00 Uhr):

Für potenzielle Einreicher findet am 17. Dezember eine kostenlose Online-Infoveranstaltung statt. Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Details zur Ausschreibung:
https://www.klimafonds.gv.at/foerderung/leuchttuerme-der-waermewende/

 

Leitfaden „Leuchttürme der Wärmewende“:
https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/2024/11/Leitfaden-Leuchttuerme-der-Waermewende-2024.pdf