Vorrang hat der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- oder Fernwärmeversorgung.
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Bundesförderung für Heizungstausch wieder verfügbar
Seit 2. November 2026 können sich private Haushalte wieder für die Bundesförderung „Kesseltausch“ registrieren. Gefördert wird der Umstieg von einer fossilen Heizung auf ein klimafreundliches System. Auch die meisten Bundesländer zahlen eigene Zuschüsse. Die Bedingungen unterscheiden sich aber deutlich.
Die Fördermittel des Bundes für 2026 waren Mitte des Jahres ausgeschöpft. Die Aktion wurde deshalb gestoppt. Seither sind wieder Mittel frei geworden. Gründe dafür sind Stornierungen, Vorhaben, die nicht umgesetzt wurden, und verfallene Registrierungen. Laut ORF Vorarlberg geht es um rund 20 Millionen Euro. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) hat die Aktion daraufhin neu aufgelegt.
Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) nennt als Ziel weniger Treibhausgase im Gebäudebereich. Zudem soll Österreich weniger abhängig von fossilen Energieimporten werden. Auch die regionale Wertschöpfung und das heimische Handwerk sollen profitieren.
Pauschalen je nach Heizsystem
Die Förderung ist eine Pauschale. Sie hängt vom neuen Heizsystem ab:
- Anschluss an Nah- oder Fernwärme: 4.000 Euro
- Wärmepumpe: 5.000 Euro
- Holzzentralheizung: 6.000 Euro
Zusätzlich gibt es weiterhin den Bohrbonus für Wärmepumpen und den Solarbonus. Gefördert wird der Tausch in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern. Ersetzt werden müssen Öl-, Gas- oder Direktstromheizungen. Anrechenbar sind Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026. Die Pauschalen entsprechen schon dem Niveau der Sanierungsoffensive 2027. Sie sollen auch im kommenden Jahr gleich bleiben.
Es gilt ein Vorrang für Fernwärme. Eine Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung wird nur gefördert, wenn ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Registrierung vor dem Umbau
Vor der Registrierung ist eine Energieberatung nötig. Das Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes muss bei der Registrierung vorliegen. Ein Energieausweis ersetzt es nicht.
Danach folgt die Online-Registrierung auf der Website der Sanierungsoffensive. Ab dann bleiben höchstens neun Monate Zeit. In dieser Frist muss der Tausch umgesetzt und auch der Antrag gestellt werden. Beim Antrag muss das Projekt abgeschlossen und abgerechnet sein. Nach Prüfung und Genehmigung wird das Geld ausbezahlt.
Registrierungen und Anträge sind möglich, bis das Geld aufgebraucht ist. Spätestens endet die Frist am 31. Dezember 2026. Ab 4. Jänner 2027 können Anträge für das neue Förderjahr gestellt werden. Für den Kesseltausch sind 2027 laut Ankündigung 179 Millionen Euro vorgesehen.
Die Sonderaktion „Sauber Heizen für Alle“ für einkommensschwache Haushalte wurde im Juli 2026 geschlossen. In der Ankündigung der Neuauflage wird sie nicht erwähnt.
Infos: www.sanierungsoffensive.gv.at
Kombination mit Landesförderungen
Laut Bund lässt sich die Bundesförderung grundsätzlich mit einer Landesförderung kombinieren, wenn das Land das zulässt. Alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten aber nicht übersteigen. Ob und in welcher Reihenfolge eine Kombination geht, regelt jedes Land selbst. Die meisten Länder zahlen erst nach der Umsetzung, wenn die Rechnung vorliegt.
Beim Bund ist dagegen die Registrierung vorab nötig. Die folgenden Angaben zu den Ländern entsprechen dem Stand von Anfang Oktober 2026. Angaben zu den verbleibenden Budgets machen die Länder nicht.
Burgenland
Das Burgenland hat eine „Sonderförderaktion Heizungstausch 2026“. Sie deckt 30 Prozent der Kosten, die Basisförderung beträgt höchstens 2.000 Euro. Bei einem Netto-Haushaltseinkommen bis 43.000 Euro pro Jahr gibt es einen Sozialzuschlag von 500 Euro. Für eine Warmwasser-Wärmepumpe in Kombination mit Biomasse sind bis zu 300 Euro zusätzlich möglich. Insgesamt sind höchstens 3.500 Euro möglich. Die Bundesförderung ist keine Voraussetzung. Der Antrag ist bis zwölf Monate nach dem Rechnungsdatum möglich, spätestens bis 31. Jänner 2027.
Infos gibt es hier.
Kärnten
Kärnten gewährt für den Austausch fossiler Heizungen in Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro je Wohnung. Bei zwei Wohnungen ergibt sich daraus allerdings nicht automatisch die doppelte Förderung: Werden zwei alte Anlagen durch eine gemeinsame neue Heizung ersetzt, ist nur ein Antrag möglich. Für eine gleichzeitig errichtete thermische Solaranlage mit mindestens sechs Quadratmetern Bruttokollektorfläche sind weitere 1.500 Euro vorgesehen.
Die Bundesförderung muss zuvor in Anspruch genommen werden. Der Landesantrag folgt nach deren Auszahlung. Voraussetzung ist unter anderem die ganzjährige Nutzung als Hauptwohnsitz, bei zwei Wohnungen zumindest für eine davon. Die Landesaktion ist bis Ende 2028 befristet.
Infos gibt es hier.
Niederösterreich
Niederösterreich zahlt keinen direkten Zuschuss für den Heizungstausch. Das Land fördert über die Wohnbauförderung zur Eigenheimsanierung. Dabei gibt es zehn Jahre lang einen Zuschuss zu den Zinsen eines Bankdarlehens. Die förderbare Darlehenshöhe richtet sich nach einem Punktesystem. Der Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie bringt zusätzliche Punkte. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Baubeginn gestellt werden.
Infos gibt es hier.
Oberösterreich
Oberösterreich fördert je nach System:
- Pellets oder Hackgut statt fossiler Heizung: 2.900 Euro, höchstens 50 Prozent der Kosten
- Scheitholz: 1.700 Euro, höchstens 50 Prozent
- Luft-Wärmepumpe: 100 Euro pro Kilowatt, höchstens 1.700 Euro
- Sole- oder Wasser-Wärmepumpe: bis zu 170 Euro pro Kilowatt, höchstens 2.800 Euro. Eine Voraussetzung ist unter anderem Ökostrom oder eine Photovoltaik- oder Solaranlage.
- Fernwärmeanschluss: 140 Euro pro Kilowatt, höchstens 2.800 Euro und höchstens 50 Prozent
Der Antrag wird nach der Umsetzung gestellt. Bei Holzheizungen muss das innerhalb von 18 Monaten nach der Hauptrechnung geschehen. Die Förderungen laufen bis 31. Dezember 2026.
Infos gibt es hier.
Salzburg
Salzburg zahlt für erneuerbare Zentralheizungen einen Zuschuss von 3.000 Euro, höchstens 40 Prozent der Kosten. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Wo Fernwärme verfügbar ist, hat sie Vorrang.
Das Land verlangt eine eigene Online-Registrierung. Ab dann bleiben neun Monate Zeit für Fertigstellung und Antrag. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wird auch die Bundesförderung genutzt, stellt man den Landesantrag erst, wenn die Bundesförderung ausbezahlt ist. Das ist bis zu sechs Monate nach dem Auszahlungsschreiben des Bundes möglich, spätestens aber neun Monate nach der Registrierung beim Land. Bund und Land zusammen dürfen höchstens 75 Prozent der Kosten abdecken.
Infos gibt es hier.
Steiermark
Die Steiermark fördert den Umstieg von Öl oder Gas derzeit nicht. Das Land unterstützt nur den Tausch einer erneuerbaren Heizung, die mindestens 15 Jahre alt ist, gegen eine neue erneuerbare Anlage. Für den Wechsel von Biomasse auf Biomasse gibt es 3.000 Euro, von Biomasse auf Wärmepumpe 1.500 Euro. Die Förderung ist mit 30 Prozent der Kosten begrenzt. Im Großraum Graz gelten Einschränkungen. Für das ganze Programm stehen nur 300.000 Euro zur Verfügung. Es läuft bis 31. Dezember 2026, solange Geld vorhanden ist.
Infos gibt es hier.
Tirol
Tirol fördert den Heizungstausch über die Wohnhaussanierung. Der Einmalzuschuss beträgt 25 Prozent für Biomasse oder Wärmepumpe und 30 Prozent für Fern- oder Nahwärme. Für den Ersatz einer fossilen Heizung gibt es einen Bonus von bis zu 3.000 Euro. Für Anträge bis Ende 2027 spielt das Einkommen keine Rolle. Das Gebäude muss in der Regel mindestens zehn Jahre alt sein. Der Antrag ist bis 18 Monate nach Fertigstellung möglich.
Vorarlberg
Vorarlberg fördert Eigenheime mit höchstens 25 Prozent der Kosten. Die Basisförderung beträgt 2.000 Euro. Für den Ersatz einer fossilen Heizung kommen 1.000 Euro dazu. Luft-Wärmepumpen werden nur zur Hälfte gefördert, mit höchstens 1.500 Euro. Nötig ist ein Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll. Das Protokoll für die Bundesförderung stellt in Vorarlberg das Energieinstitut Vorarlberg aus. Die Landesförderung braucht keine Registrierung vorab. Der Antrag muss sechs Monate nach Inbetriebnahme gestellt werden, spätestens bis 31. Dezember 2026.
Infos gibt es hier.
Wien
Wien fördert 35 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 8.000 Euro. Für Anlagen mit Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme gibt es zusätzlich 4.000 Euro. Es gibt eine Einkommensgrenze: 54.710 Euro netto pro Jahr für eine Person und 81.540 Euro für zwei Personen, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Wärmepumpen müssen in einer Produktdatenbank gelistet sein. Sie sollen grundsätzlich mit einer Vorlauftemperatur von höchstens 40 Grad auskommen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
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Der Artikel wurde mit Hilfe von KI erstellt.