Fahrradabstellplätze
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums errichtet werden.
© Land Vorarlberg/Markus Gmeiner

Förderung für Fahrradabstellplätze

3. Februar 2021
Das Land Vorarlberg fördert auch dieses Jahr die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen an Gebäuden, die vor 2002 errichtet wurden. Bis zu 200 Euro pro Abstellplatz bzw. 30 Prozent der angefallenen Kosten können ausbezahlt werden, wenn unter anderem die Abstellanlage eingangsnah angebracht ist, ein Dach aufweist und das Fahrrad versperrbar abgestellt werden kann.

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums errichtet werden. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Neben Neuerrichtungen sind auch Sanierungen bestehender Radabstellanlagen sowie die Errichtung von E-Ladestationen in Verbindung mit den Radabstellanlagen förderbar.

Die genauen Kriterien und Förderrichtlinien für die Landesförderung sind hier abrufbar.