Feuerwerk
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Feuerwerke sind oft gar nicht erlaubt

Alljährlich kommt es rund um Silvester immer wieder zu tragischen Unfällen mit Feuerwerkskörpern. Besonders oft sind Kinder und Jugendliche betroffen, an die die Sprengkörper gar nicht verkauft hätten werden dürfen.

Je nach Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern gibt es unterschiedliche Altersbeschränkungen und sonstige Voraussetzungen, die für den Besitz und die Verwendung erfüllt sein müssen. Nähere Infos zu den Kategorien finden sich auf oesterreich.gv.at.

Grundsätzlich zu beachten ist, dass Feuerwerkskörper der Klasse F2 (das sind z. B. Schweizer Kracher oder Knallfrösche) im Ortsgebiet grundsätzlich verboten sind. Gemeinden haben aber die Möglichkeit, mittels einer Verordnung das Verbot von privaten Feuerwerken - bis eben zur Klasse F2 – in Ortsgebieten für eine gewisse Zeit aufzuheben. Allerdings beschließen immer weniger Gemeinden eine derartige Ausnahmegenehmigung für Silvester. Genauere Informationen zu den Ausnahmeregelungen und Uhrzeiten, findet man meist auf der jeweiligen Gemeinde-Webseite.

Das KFV gibt Tipps, wie Pyrotechnik sicher angewendet werden kann.

  • Lesen Sie die Gebrauchsanleitungen! Eine ganz kurze Lektüre kann Ihnen stundenlange Behandlungen in der Notaufnahme ersparen.
     
  • Achten Sie auf Kennzeichnungen! Kaufen Sie Feuerwerksartikeln nur im Fachhandel und achten Sie auf Einhaltung der vorgeschriebenen Kennzeichnung:
    • Kategorie F1 (z.B. Knallerbsen und Tortensprüher) ist ab 12 Jahren erlaubt;
    • Kategorie F2: minderstarke Raketen, wie z.B. Feuerwerksraketen und Sonnenräder sind ab 16 Jahren erlaubt; stärkere Raketen ab 18 Jahren.
    • Zudem müssen pyrotechnische Gegenstände über das CE-Kennzeichen, Registrierungsnummer und die spezifische Kennzeichnung samt deutscher Gebrauchsanweisung verfügen.
    • „Schweizerkracher“ und „Piraten“ dürfen seit 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
       
  • Beachten Sie das Verbot des Versandhandels von pyrotechnischen Gegenständen an Letztverbraucher! Wer sich pyrotechnische Artikel zusenden lässt, kann sich nach der GewO 1994 strafbar machen.
     
  • Lagern Sie Raketen sicher! Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper bis Silvester an einem trockenen, kühlen Ort auf.
     
  • Abstand halten! Für jedes pyrotechnische Produkt gibt es einen (auf der Packung eigens angegebenen) erforderlichen Mindestsicherheitsabstand, der unbedingt eingehalten werden muss.
     
  • Achten Sie auf sichere Startmöglichkeiten! Verwenden Sie keine einzelnen Flaschen als Startrampen für Ihre Raketen und stecken Sie diese nicht einfach in die Erde! Flaschen in einer Flaschenkiste sind eine gute Startbasis!
     
  • Blindgänger kein zweites Mal zünden! Versuchen Sie niemals einen Blindgänger erneut zu zünden oder sofort nachzusehen, was denn schiefgelaufen ist. Er könnte verspätet zünden.
     
  • Stellen Sie Feuerlöscher oder Wasserkübel bereit, um im Fall des Falles gerüstet zu sein.
     
  • Vollständig ausgebrannte Feuerwerksreste können nach einer vollkommenen Abkühlung über den Restmüll entsorgt werden.

Tipps für das sichere Zusehen

  • Halten Sie Abstand vom Geschehen. Bleiben Sie in größerer Entfernung und halten Sie sich niemals in der Schussrichtung der Raketen auf!
  • Handtaschen unbedingt geschlossen halten! Achten Sie auf Kapuzen, denn Raketen können Kleidung und Taschen entzünden.
  • Fenster und Türen unbedingt schließen! Fehlgeleitete Raketen können Brände verursachen, lagern Sie deswegen auch keinerlei brennbare Materialien in unmittelbarer Nähe des Hauses oder auf Balkonen.