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Elektronischer Flächenwidmungsplan setzt sich durch
Bis Jahresende 2018 sollten mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck alle Gemeinden die Umstellung auf den elektronischen Flächenwidmungsplan durchgeführt haben. „Sie profitieren somit von der damit einhergehenden Verwaltungsvereinfachung, Sparsamkeit und Transparenz“, sagt Landesrat Johannes Tratter.
Örtliche Raumordnung wird erleichtert
Die digitale Abwicklung von Widmungen reduziert Kosten und Zeitaufwand. Die Planungsqualität wird erhöht, der Zugang zu wichtigen Informationen für Bürgerinnen und Bürger erleichtert. Zudem tritt die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmung zugleich mit der digitalen Veröffentlichung in Kraft.
Seit dem Start des Elektronischen Flächenwidmungsplanes wurden bereits 2410 Änderungsverfahren der örtlichen Raumordnung abgeschlossen und entsprechend digital veröffentlicht.