Tag des Ehrenamts - Versammlung in der Hofburg
Am Tag des Ehrenamts wurden 56 Freiwillige geehrt. Sie stehen sinnbildlich für die fast vier Millionen Menschen (rund 46 Prozent der Bevölkerung) in Österreich, die sich in der einen oder anderen Form ehrenamtlich engagieren.
© BKA/Andy Wenzel

Ein Zeichen für den Dank der Republik

Der Advent ist in Österreich nicht nur mit einer Vielzahl von kirchlichen Bräuchen durchsetzt, sondern wurde auf politischer Ebene auch dazu genutzt, sich unseres funktionierenden Staates zu erinnern.

Vor 70 Jahren, also am 10. Dezember 1948, wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verkündet, auf die unser modernes demokratisches Staatswesen aufbaut. Sie beginnt in ihrem Artikel 1 mit dem nicht oft genug zitierbaren Satz: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“.

Seit der Aufklärung, und vor allem seit Immanuel Kant steht ein Menschenbild im Mittelpunkt, das mit einem freien Willen und Vernunft begabt ist. Das Personsprinzip und die Möglichkeit zur Entfaltung des einzelnen Menschen ist dabei aus der noch viel älteren christlich-jüdischen Tradition abgeleitet.

Aus dieser Personalität werden in unserer Rechtsordnung nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten abgeleitet. Die Selbstentfaltung des Einzelnen wird erst dadurch wirksam, wenn dieser auch soziale Verantwortung für den Mitmenschen, seinen Nächsten wahrnimmt. Das berühmte Bibelgleichnis des barmherzigen Samariters setzt nicht zufällig auf die Frage nach den höchsten Gesetzen auf. Jesus antwortet mit dem jüdischen Glaubensbekenntnis (Höre Israel) und setzt die Nächstenliebe hinzu, die an der Eigenliebe Maß nehmen soll. Im Prinzip ist der von Immanuel Kant geprägte kategorische Imperativ nichts anderes als die von Jesus in der oben genannten Bibelstelle aufgegriffene Goldene Regel, nur eben formuliert für ein Zeitalter der Aufklärung und des Konstitutionalismus.

Was nützt aber alle Theorie, wenn sie nicht auch Taten vorweist? Und so fügte es sich bestens, dass knapp vor dem Tag der Menschenrechte der Internationale Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember begangen wurde. Die Feier dieses Tages wurde 1985 von der UNO empfohlen, das Motto im heurigen Jahr lautete übersetzt „Freiwillige schaffen belastbare Gemeinden“.

So lud das Bundeskanzleramt zu einem Festakt ein, in dem Ehrenamtliche aus allen Bundesländern für ihren Einsatz mit dem Bundes-Ehrenzeichen ausgezeichnet wurden. Kanzler Sebastian Kurz betonte dabei, dass Österreich ein Land des Ehrenamtes ist, fast jeder zweite Mensch in unserem Land engagiert sich ehrenamtlich.

Kurz
„Mit dem Bundes-Ehrenzeichen wollen wir besondere Verdienste um das Gemeinwesen würdigen, die durch ehrenamtliche unentgeltliche Leistungen erbracht werden“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Zeremonie am „Tag des Ehrenamts“.

Er dankte den Teilnehmern und betonte, dass über die persönlichen Leistungen hinaus auch die Breite der Freiwilligen-Organisationen sichtbar gemacht werden soll. Die insgesamt 56 Geehrten waren daher auch repräsentativ für das Spektrum der Vereinigungen, von Feuerwehr über Rettungsorganisationen bis hin zu sozialen Initiativen.

Gemeindebund-Präsident Riedl hob hervor, dass die Freiwilligkeit nicht nur in den Gemeinden Wirkung entfaltet, sondern die Kultur des Ehrenamtes auch dort weitergegeben wird. „Menschen, die mit Solidarität, Eigenverantwortung und Zivilcourage die lokalen Herausforderungen selbst organisieren, haben im Miteinander die Gemeinden und das Land stark gemacht“, erklärte Riedl abschließend und verband das mit dem wärmsten Dank der österreichischen Bürgermeister.

Tag des Ehrenamtes
Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl: „Es waren immer schon die Gemeinden, in denen sich die Menschen engagiert haben.“  

Die Feier war so ein Zeichen für den Dank der Republik an alle Ehrenamtlichen, für die vielen Stunden und Tage, in denen auch manchmal unbedankt freiwilliges Engagement erfolgt. Auch dieses Symbol ist wichtig, nämlich Dank abzustatten für ein Leistung, ohne die kein Staat zu machen ist.

Dienstfreistellung für Katastrophenhelfer wäre wichtig

Bei allem Schulterklopfen soll das aber auch eine Erinnerung an die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene sein, damit die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes auch verbessert werden, etwa für eine erleichterte Dienstfreistellung für Katastrophenhelfer. Denn Arbeitnehmer sollten im Beruf nicht benachteiligt werden, wenn sie sich freiwillig engagieren.