Ein volles Programm steht ins Haus
Der neue Finanzausgleich bringt zusätzliche Mittel für die Gemeinden: 60 Millionen Euro wandern jährlich in einen Strukturfonds, rund 53 Millionen Euro kommen als jährliche Finanzzuweisung des Bundes für Kostensteigerungen im Gesundheits- und Sozialbereich hinzu und 37,5 Millionen Euro werden als Einmalzahlung für die Bewältigung der Flüchtlingskrise im Sommer 2017 an die Gemeinden überwiesen. Neben administrativen Erleichterungen ist es damit gelungen, dass der neue Finanzausgleich - nahezu verwerfungsfrei - mehr Mittel für die Gemeinden zur Verfügung stellt.
Die Verhandlungen waren für den Gemeindebund nicht einfach, die Ergebnisse werden ab 2017 für alle Gemeinden spürbar sein, die sogenannten frischen Mittel ab der Jahresmitte. Das Thema Finanzausgleich wird uns allerdings auch noch im nächsten Jahr beschäftigen. Wurde doch die Umsetzung einer Aufgabenreform im Bereich der Kleinkindbetreuung ab 2018 und im Pflichtschulbereich ab 2019 vereinbart. Hier gilt es die notwendigen Parameter zu finden, nach denen künftig die Mittelverteilung gestaltet werden soll. Eine große Herausforderung - zumal es in allen Bundesländern unterschiedliche Voraussetzungen gibt. Auch die Bedarfszuweisungsmittel wurden neu strukturiert, sodass es auf Länderebene neue Richtlinien und Vorgaben zu erarbeiten gilt.
Vereinbart wurde auch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Reform der Grundsteuer. Diese Arbeiten sollen bis Herbst abgeschlossen sein, damit ab 2018 eine neue Grundsteuer greifen kann. Es muss ein einfaches, transparentes Bewertungssystem geschaffen werden, das die Gemeinden selbst vollziehen können. Auch die Vorschreibung soll wie bisher durch die Gemeinden erfolgen. Für all das gilt es geeignete Voraussetzungen zu schaffen.
Auch bei der Kommunalsteuer sind Reformen angedacht. Die Einhebung könnte etwa durch die Sozialversicherungen erfolgen. Dies wäre eine Verwaltungsvereinfachung und Entlastung für Gemeinden, sofern sie nicht über die entsprechenden Einrichtungen (wie z. B. Bündelung in einem Gemeindeverband) verfügen. An dieser Stelle sei gleich angemerkt, dass dieser Einhebung durch Dritte nur dann zugestimmt werden kann, wenn dadurch der Ertrag der Kommunalsteuer für die Gemeinden nicht geschmälert wird. Auch inhaltlich wird es erforderlich sein, sich mit den materiellrechtlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen. So ist die Besteuerung von Leihpersonal für die Gemeinden ein wichtiges Thema, das einer befriedigenden Regelung zugeführt werden muss. Der Finanzausgleich wird uns also auch noch im nächsten Jahr intensiv beschäftigen. Was die Finanzdaten betrifft, wird 2017 wohl auch an einer Vereinfachung der Fiskalregeln des Stabilitätspakts gearbeitet werden, was auch bereits auf europäischer Ebene diskutiert wird.
Auch wird weiterhin intensiv an der Umsetzung der VRV 2015 gearbeitet werden. Bis Frühjahr/Sommer werden aktuell in verschiedenen österreichweiten Arbeitsgruppen die fachlichen Grundlagen erarbeitet (Muster für bundesweit gleiche Voranschläge und Rechnungsabschlüsse, Kontierungsempfehlungen etc.), damit all das ab dem Sommer von Seiten der EDV-Dienstleister entsprechend umgesetzt werden kann. Intensive Schulungen für alle Gemeindebediensteten und Kommunalpolitiker werden erforderlich sein, damit die neuen Vorgaben an die Rechnungslegung der Gemeinden auch sinnvoll umgesetzt werden können.
Etliche von der Bundesregierung bereits angekündigte Maßnahmen werden noch großen Umsetzungsbedarf für den Gemeindebund und die Gemeinden bringen. So wurde etwa im Ministerrat Ende Oktober ein kommunales Investitionspaket vereinbart, nach wie vor sind jedoch die Inhalte und Voraussetzungen völlig offen.
Noch Ende 2016 wurde das Bildungsinvestitionsgesetz beschlossen, das die Gemeinden schon im Jahr 2017 fordern wird, sollen sie doch in den nächsten Jahren dafür Sorge tragen, dass jeder zumindest im Umkreis von 20 Kilometern eine ganztägige Schulform vorfindet. Im Jahr 2017 ist überhaupt mit einem Umbruch im Bildungsbereich zu rechnen. So ist derzeit eine größere Schulreform in Vorbereitung, die unmittelbar auch Auswirkungen auf die Gemeinden haben wird. Neben der darin enthaltenen Schulautonomie sieht die Reform auch die Bildung von sogenannten Schulclustern vor. Wie sich die bildungspolitischen Zielsetzungen von der Schulautonomie bis hin zu den Schulclustern mit dem bisherigen System der Schulsprengel verhalten, ist ebenso nicht geklärt, wie zahlreiche andere Fragen, die es noch zu verhandeln gilt.
Über die Notwendigkeit einer Wahlrechtsreform wurde bereits berichtet. Der Gemeindebund wird sich in den legistischen Prozess einbringen und eine praxistaugliche Lösung einmahnen.
Auch wenn die derzeitige Situation in der Asylpolitik nicht mit der Situation vor einem Jahr vergleichbar ist, wird uns das Thema Asyl, Migration und Integration auch im kommenden Jahr intensiv beschäftigen. Es wird noch eine Mammutaufgabe, die vom Kindergarten über die Schule, vom Wohnen und Arbeitsplatz bis hin zur Gesundheit reicht.
Ein ständiger Wegbegleiter werden auch diverse Reformkommissionen der Bundesregierung sein. So ist angedacht, eine neue Kommission für eine Bundesstaatsreform einzusetzen. Genauso wie diverse Deregulierungskommissionen zum Teil schon im Einsatz sind. Hier ist jeweils größte Vorsicht geboten, damit nicht wie bei der noch in Verhandlung befindlichen Gewerberechtsnovelle, die eine Übertragung der baurechtlichen Agenden von der Gemeinde zur Gewerbebehörde regeln soll, mehr Probleme geschaffen als gelöst werden.
Ebenso spannend werden die Verhandlungen auf EU-Ebene im Zusammenhang mit dem Kreislaufwirtschaftspaket. Noch ist offen, welche neuen Vorgaben für die Abfallwirtschaft damit auf Österreich zukommen werden. Hier gilt es vorweg Regelungen hintanzuhalten, die in der Theorie gut gemeint, aber in der Praxis nicht tauglich und damit nicht vollziehbar sind. Der derzeitige Konflikt im Zusammenhang mit der Abgeltungsverordnung sei nur am Rande erwähnt.
Ein neues Vergabegesetz steht ebenso an wie die elektronische Vergabe von Aufträgen. Auch damit ist ein entsprechender Anpassungs- und Änderungsbedarf auf Gemeindeebene verbunden.
Großes Augenmerk wird auch auf den Erhalt des ländlichen Raumes und der erforderlichen Infrastruktur gelegt werden müssen. Der Ausbau wie auch die Abwicklung der Förderung der Breitbandversorgung muss schneller vonstatten gehen, damit der ländliche Raum nicht auf der Strecke bleibt und in der Entwicklung schlicht stehen bleibt. Auch in der Gesundheitsversorgung wird sich einiges ändern; neben der noch Ende letzten Jahres beschlossenen Gesundheitsreform sind weitere Reformen geplant.
Einem herausfordernden Jahr 2016 folgt daher ein ebenso herausforderndes Jahr 2017.