In der Slowakei sollten es Fußgänger zukünftig nicht eilig haben.
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Die „Slow-walk-ei“ beschränkt das Tempo für Fußgänger
Das slowakische Parlament in Bratislava hat eine Novelle des Verkehrsgesetzes beschlossen, die ab dem 1. Jänner 2026 ein Tempolimit auf Gehwegen einführt. In Ortsgebieten gilt künftig eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde.
Die Regelung betrifft nicht nur Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern auch Skaterinnen und Skater, Nutzerinnen und Nutzer von E-Rollern sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Letztere dürfen in der Slowakei Gehwege benutzen und müssen sich dort ebenfalls an die neue Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
Begründung: Mehr Sicherheit auf Gehwegen
Der ehemalige Verkehrsminister und jetzige Abgeordnete Ľubomír Vážny von der linksnationalen Partei Smer-SSD begründete seinen Gesetzesantrag mit der wachsenden Zahl von Zusammenstößen mit Rollerfahrerinnen und Rollerfahrern. Das Hauptziel der Maßnahme sei es, die Sicherheit auf den Gehwegen zu erhöhen.
Befürworterinnen und Befürworter der Regelung verweisen auf weitere Sicherheitsaspekte: Autofahrerinnen und Autofahrer könnten nicht rechtzeitig anhalten, wenn Fußgängerinnen und Fußgänger unerwartet schnell über einen Zebrastreifen laufen. Zudem spielten Fußgängerinnen und Fußgänger bei zahlreichen Zusammenstößen mit Rollerfahrerinnen und Rollerfahrern eine Rolle.
Die Regierung verweist darauf, dass die Grenze von sechs Kilometern pro Stunde etwa dem durchschnittlichen, gemächlichen Gehtempo entspreche und somit keine drastische Einschränkung darstelle.
Geltungsbereich und Kontrolle
Die neue Regel gilt grundsätzlich auf öffentlichen Gehwegen und in Fußgängerzonen. Kontrolliert werden soll sie nach Angaben des Verkehrsministeriums stichprobenartig, unter anderem durch Videoüberwachung in städtischen Bereichen.
Kritik und Spott in sozialen Medien
Dass das Tempolimit ausdrücklich auch für Fußgängerinnen und Fußgänger gilt, sorgte im Vorfeld des Parlamentsbeschlusses für Kopfschütteln und zahlreiche Witze in den sozialen Medien. Ein Nutzer fragte etwa ironisch: „Kann ich in eine Radarfalle tappen, wenn ich noch schnell meinen Bus erwischen will?"
Die Entscheidung zeigt, wie unterschiedlich Kommunen und Staaten auf die zunehmende Nutzung von Gehwegen durch verschiedene Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer reagieren. Ob die Maßnahme die erhoffte Wirkung erzielt, wird sich nach dem Inkrafttreten Anfang 2026 zeigen.