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Grundlegendes

Die steiermärkische Gemeindeordnung

4. Januar 2025
Die Steiermärkische Gemeindeordnung von 1967 regelt die Organisation und Aufgaben der Gemeinden in der Steiermark. Sie legt fest, dass das Bundesland in Gemeinden unterteilt ist, die als Gebietskörperschaften mit Selbstverwaltungsrecht fungieren. Jede Gemeinde ist ein eigenständiger Wirtschaftskörper mit dem Recht, Vermögen zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen. Sie kann wirtschaftliche Unternehmungen betreiben und ihren Haushalt eigenständig führen
 

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt von der Bevölkerung gewählt. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt von der Bevölkerung gewählt. Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder variiert je nach Einwohnerzahl zwischen 9 und 31 Mitgliedern. 

Eine bedeutende Besonderheit in der Steiermark war die Gemeindestrukturreform, die am 1. Jänner 2015 in Kraft trat. Durch diese Reform wurde die Anzahl der Gemeinden von 542 auf 287 reduziert. Ziel war es, die Verwaltung effizienter zu gestalten und die durchschnittliche Einwohnerzahl pro Gemeinde zu erhöhen.

Die Gemeindeordnung im Volltext finden sie hier.