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Die ersten 100 Tage - Oder: Was bisher nicht geschah
Am 27. April 2015 erfolgte der politische Start der Verhandlungen zum Finanzausgleich ab 2017. Die bisherige Bilanz ist aus Gemeindesicht ernüchternd.
Die Aufgabenreform ist de facto abgesagt. Die Reform der Einheitsbewertung und Grundsteuer findet im Zwischenbericht des BMF an die politische Ebene mit keinem Wort Erwähnung. Stattdessen wird noch die eine oder andere Studie in Auftrag gegeben, die befürchten lässt, dass der Finanzausgleich noch komplizierter und der ländliche Raum finanziell noch schlechter gestellt werden könnte.
Aber der Reihe nach: Schon die Steuerreform, die 2016 voll wirksam wird und für die Gemeinden mit Mindereinnahmen im Bereich von rund 250 Millionen Euro an Ertragsanteilen, einem teilweisen Verlust an Grunderwerbsteuer an Bund und Länder sowie höherer Steuerbelastung etwa im Bereich der Immobilienertragssteuer verbunden ist, hat gezeigt, dass der Bund seine Interessen ohne große Rücksichtnahme auf die Gemeindeebene durchpeitscht. Die auf den
27. 4. folgenden gut zehn Wochen bis zur zweiten politischen Runde am 15. 7. (und dem Beginn der mehrwöchigen Sommerpause) waren geprägt durch viele kurzfristig angesetzte Termine und noch kurzfristiger vorgelegte Unterlagen – nicht selten erst ad hoc zu Sitzungsbeginn. Von BMF-Seite wurde immer wieder betont, dass man spätestens bis Mai 2016 mit der Reform fertig sein will und nicht wie in der Vergangenheit erst im Herbst vor einem neuen Finanzausgleich. Der nach einem Vorschlag der Länder vom BMF vorgegebene Reformprozess gliedert sich in nachstehende Themencluster bzw. Unterarbeitsgruppen:
Arbeitsgruppe – Abgabenautonomie der Länder (und Gemeinden): Von kommunaler Seite wurde bereits mehrfach kritisch angemerkt, dass die Länder von Seiten des Bundes hier in einen, wenn man so will, Stellvertreterkrieg hineingedrängt wurden. Anstatt eine ernstzunehmende Aufgaben-, Kompetenz- und Föderalismusdiskussion zu führen und sich ernsthaft mit möglichen Einsparungspotenzialen oder Leistungskürzungen unseres Vollkasko-Staates auseinander zu setzen, wird einfach unterstellt, dass die Länder, wenn sie in Hinkunft selbst mehr Abgaben beim Bürger einheben, stärker unter Spardruck stehen als jetzt.
Da die Länder aber im Gegenzug fordern, wenn schon Abgabenautonomie, dann muss das in Richtung eines zweistelligen Milliardenbetrages gehen und Raum für eine eigenen Steuerpolitik bieten, und auch von Bundesseite eine „Verländerung“ etwa der gemeindeeigenen Grundsteuer offen angedacht wird, ist etwas Sorge angebracht. Und zwar nicht nur um die Abgabenautonomie der Gemeinden, sondern auch generell um die schädlichen Folgen eines daraus resultierenden Steuerwettbewerbs in unserem Land. Auch die hierbei vielgerühmte Schweiz muss die Folgen des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen wieder durch einen komplizierten Ausgleichsmechanismus geradebügeln. Obwohl einschlägige Gutachten (etwa jenes von Verfassungsrichter Prof. Achatz, das wie auch andere FAG-Studien auf der BMF-Homepage abrufbar ist) große Skepsis offenbaren, wird das Thema Abgabenautonomie der Länder (bewusst) weiterhin am Kochen gehalten und soll im Herbst weiter diskutiert werden. Stattdessen wäre es besser, einmal die wirklich anstehenden Hausaufgaben zu machen, und zwar die sowohl aus verfassungsrechtlicher als auch aus verwaltungsökonomischer Sicht dringend gebotenen Einheitsbewertungs- und Grundsteuerreform. Dass das 2012 und 2013 von den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam mit Experten des Finanzministeriums und Praktikern aus den Gemeinden entwickelte „Altlengbacher Modell“ (vereinfachte Bewertung samt laufender Valorisierung) nur auf den Forderungspapieren von Gemeindebund und Städtebund steht, aber nicht im Zwischenbericht des BMF an die politische Ebene, wurde bereits eingangs angesprochen. Weitere Forderungen der Gemeindeebene im Zusammenhang mit Abgaben und Abgabenautonomie sind beispielsweise die Ausweitung der „freien Beschlussrechtsabgaben“ etwa in Richtung von Infrastrukturprojekten, nötige Verwaltungsvereinfachungen, wie etwa der Wegfall des verpflichtenden Notars bei Immobilienertragsteuer-relevanten bodenpolitischen Maßnahmen der Gemeinden, sowie etwa auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage in der BAO, sodass nicht nur die GIS-Gebühren, sondern auch Abgaben- und Gebührenrückstände der Gemeinden durch seriöse Inkassodienste (z. B. der KSV) eingetrieben werden können.
Arbeitsgruppe – Aufgabenkritik und Aufgabenorientierung: Obwohl von Gemeindeseite beispielsweise ein Kompetenzabtausch – volle Übernahme der Kinderbetreuung gegen Abgabe der Aufgaben im Gesundheits- und Sozialbereich – angeboten wurde und ernsthaft über die Notwendigkeit der vielen verpflichtenden, aber auch freiwilligen Aufgaben und Leistungen gesprochen werden sollte, lehnt der Bund eine Aufgabenreformdiskussion ab. Er argumentiert, dass man keinen zweiten Österreich-Konvent wolle und dass die Bundesregierung ohnedies bereits eine Aufgaben- und Deregulierungskommission (die Gemeinden sind darin nicht vertreten!) eingesetzt hat.
Man kann also das Zwischenresümee ziehen, dass das Hinterfragen von Aufgaben von Bundesseite nicht gewünscht wird, denn dann muss man dem Bürger nicht erklären, dass es diese oder jene Leistung nicht mehr gibt, man muss auch nicht mit den Ländern und allenfalls der Opposition um nötige Zweidrittelmehrheiten im Parlament rittern und man muss vor allem eines nicht: Angst haben, dass vor dem kritischen Medienauge eine weitere Reform scheitert. Somit wird der vielgepriesene aufgabenorientierte Finanzausgleich wohl lediglich die aktuelle Aufgaben- und Kompetenzverteilung in unserem Land mit anderem Verteilungsschlüssel abbilden.
Von einem seiner großen Ziele, nämlich den Finanzausgleich einfacher und transparenter zu machen, darf sich der Bund damit bereits verabschieden. Denn wenn man den, wenn auch nicht als gerecht empfundenen, Einwohnerschlüssel zurückdrängen will und stattdessen die diversen Funktionen und Aufgaben der Gemeinden durch eine Vielzahl anderer statistischer Verteilungskriterien ersetzen wird, wird der Finanzausgleich erst richtig komplex. Bis Februar soll eine neue Studie darüber Auskunft bringen, wie man regionale Versorgungsfunktionen von zentralörtlichen Gemeinden messen kann. Ob im Ergebnis einer aufgaben- und damit auch ausgabenorientierten Gemeindefinanzierung gegenüber dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel der Vorzug zu geben ist, wird sich möglicherweise erstmals im Frühjahr zeigen, wenn erste Berechnungsmodelle vorliegen. Eines ist jedoch klar, ein höheres Einnahmenniveau führt fast immer auch zu einem höheren Ausgabenniveau. Ob dieses Faktum in einem neuen Finanzausgleich einzementiert werden soll, sei dahin-
gestellt.
Arbeitsgruppe - Transfers: Der Bund hat neben der bereits erwähnten „Vereinfachung“ des Finanzausgleichs zwei weitere Steckenpferde: Zum einen will er die Transfer- und Umlagensysteme vereinfachen (Transferströme saldieren) und auch die unterschiedlichen Finanzkraftdefinitionen harmonisieren und zum anderen will er das Förderungswesen der Länder und Gemeinden (etwa über eine 15a-Vereinbarung) reglementieren, um – wie es heißt - Mehrfachförderungen zu vermeiden. Ob er hier auch in die Kompetenzen der Länder, etwa was die unterschiedliche Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden im Gesundheits- oder Sozialbereich, die Landesumlage oder die BZ-Mittelvergabe betrifft, eingreifen will, wird sich weisen. Von Länderseite wird eine solche Vorgehensweise naturgemäß mit Skepsis gesehen. Aus Gemeindesicht muss man festhalten, dass es aufgrund der föderalen Staatsstruktur Österreichs auch weiterhin gewisse Feinverteilungsmechanismen innerhalb der Länder geben muss, auch wenn da und dort Reformen und mehr Transparenz angebracht wären. Zur Forderung des Österreichischen Gemeindebundes nach einem Strukturfonds in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr für strukturschwache und Abwanderungs-Gemeinden sowie für Gemeindekooperation gibt es von Bundes- und Landesebene noch wenige Rückmeldungen oder gar Bekenntnisse, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Arbeitsgruppen Krankenanstalten- und Pflegefinanzierung: In den beiden Arbeitsgruppen zur Gesundheits- und Pflegefinanzierung wurden bisher vorwiegend die jeweiligen Positionen und Forderungen gesammelt. Auch hier geht es erst im Herbst weiter, auch wenn immer wieder davon die Rede ist, dass die Umsetzung der Gesundheitsreform, die ein Einsparungspotenzial von mehreren Milliarden Euro mit sich bringen soll, ins Stocken geraten ist. Betreffend den Zukunftsbereich der Pflege (aber auch andere Zukunftsbereiche wie die Sozialhilfe oder das Asylwesen) muss es von Bundesseite eine stärkere Finanzierungsbeteiligung geben. So ist aus Sicht des Gemeindebundes der Pflegefonds zumindest auf die Dauer einer Finanzausgleichsperiode zu verlängern und deutlich höher als bisher zu dotieren. Demgegenüber wird etwa von BMF-Seite gefordert, dass die auf 2010 eingefrorenen Finanzierungsbeiträge der Länder und Gemeinden (in Höhe des vormaligen Landespflegegeldes) zum nunmehrigen Bundespflegegeld valorisiert werden. Seitens des Sozialministeriums wird etwa die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer zum Zwecke der Pflegefinanzierung gefordert.
Arbeitsgruppe – Gemeindekooperation: Die sechste und letzte Arbeitsgruppe betrifft das Thema interkommunale Zusammenarbeit. Hier ist jedoch wenig Neues zu berichten. Das BMF weist betreffend die Umsatzsteuerpflicht bei Gemeindekooperationen wie auch in den vergangenen zwei bis drei Jahren darauf hin, dass man die MwSt-Richtlinie der EU weitest möglich ausgelegt hat und sich in Brüssel für eine entsprechende Reform, die es jedoch nicht so bald geben wird, einsetzen wird. Daneben sollen von der Arbeitsgruppe weitere Wege für (kosteneffiziente) Gemeindekooperationen geprüft werden.
Die Finanzausgleichsreform ist in der Sommerpause, und vor den kommenden Wahlen in Oberösterreich und Wien wird wenig Bahnbrechendes passieren. Ob es doch noch zur überfälligen Aufgabendiskussion kommen wird oder ob die Abgabenautonomie-Diskussion auch 2016 noch fortgesetzt wird, werden die nicht mehr ganz so heißen Monate dieses Jahres dann zeigen.