Kreislaufwirtschaft mit Abfall davor
Anreize für Haushalte und Gemeinden sollen helfen, die getrennte Sammlung, insbesondere auch von Biomüll, zu fördern.
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Der lange Weg zur Abfallrahmenrichtlinie

Zu den großen Projekten der Juncker-Kommission im Umweltbereich zählte neben dem Energiepaket nämlich das sogenannte Kreislaufwirtschaftspaket, das eine Neuordnung der europäischen Abfall- und Recyclingwirtschaft zum Ziel hat. Einige Vorschläge, wie jener zur Wiederverwertung kommunaler Abwässer oder die EU-Plastikstrategie befinden sich noch im Gesetzgebungsprozess, die Abfallgesetzgebung ist aber mittlerweile abgeschlossen. Sie bietet daher eine gute Gelegenheit, sich den Weg vom Vorschlag bis zum Inkrafttreten einer EU-Richtlinie vor Augen zu führen.

Ende 2015 präsentierte die EU-Kommission also ihren Vorschlag zur Revision der Abfallrahmenrichtlinie. Dieser enthielt aus Gemeindesicht – zumindest mit der österreichischen Brille gesehen – einen Passus, der nicht akzeptabel war, nämlich ein Mengenkriterium zur Definition haushaltsähnlicher Siedlungsabfälle. Sollte heißen, dass nur solche Abfälle aus zum Beispiel Handel, Gewerbe oder KMU als Siedlungsabfall gelten, deren Menge haushaltsübliche Dimensionen nicht überschreitet. Für die kommunalen Abfallentsorger und Gemeinden eine klare Grenzüberschreitung, da der potenzielle Wegfall von Gewerbebetrieben die gesamte Kostenkalkulation beeinträchtig hätte und somit mit höheren Gebühren für Haushalte zu rechnen gewesen wäre.

Der Gemeindebund argumentierte auch damals mit dem Dogma: Wo keine Not, dort keine Regel. Denn eine europaweit einheitliche Definition, die gewachsene Systeme gefährdet, wäre unverhältnismäßig und mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht in Einklang zu bringen.

Gemeindebund gegen Detailregelungen

Das Lobbying des Gemeindebundes konzentrierte sich also darauf, in den Jahren 2016 und 2017 im EU-Parlament und im Rat dafür zu sorgen, dass der sich Rahmenrichtlinie nennende Vorschlag tatsächlich nur einen europäischen Rahmen bildet und sich nicht in Detailregelungen verliert. In Zusammenarbeit mit kommunalen Schwesterverbänden gelang es, EU-Abgeordnete und zuständige Ministerien zu überzeugen.

Nach gut zwei Jahren Verhandlungszeit wurde die Richtlinie im Mai 2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist mittlerweile in Kraft. In Österreich umzusetzen sind die neuen Bestimmungen bis spätestens Juli 2020. Das gleiche gilt übrigens auch für die anderen Richtlinien aus dem Abfallpaket, darunter die Verpackungsrichtlinie, Deponierichtlinie, Elektro- und Elektronikaltgeräterichtlinie und Batterierichtlinie.

Welche Neuerungen bringt die Richtlinie?

Die Definition des Siedlungsabfalls enthält nun keine Detailregelung in die eine oder andere Richtung, sondern bildet einen praktikablen Rahmen, der den Mitgliedstaaten Handlungsspielraum lässt. Siedlungsabfall umfasst demnach gemischte Abfälle und getrennt gesammelte Abfälle aus Haushalten, einschließlich Papier und Karton, Glas, Metall, Kunststoff, Bioabfälle, Holz, Textilien, Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Sperrmüll, einschließlich Matratzen und Möbel. Ausgenommen sind unter anderem Abfälle aus Produktion, Land- und Forstwirtschaft, Kanalisation sowie Bau- und Abbruchabfälle.

Abfälle aus anderen Quellen sind dann Siedlungsabfall, wenn sie Haushaltsabfällen in Beschaffenheit und Zusammensetzung ähnlich sind.
Die Recyclingquote für Siedlungsabfälle wird sukzessive angehoben. Bis 2025 soll sie 55 Gewichtsprozent ausmachen, bis 2030 60 Prozent und bis 2035 65 Prozent.

Auch wenn man in Österreich aktuell 61,8 Prozent erreicht, ist die Umsetzung der Richtlinie doch keine „gmahte Wiesn“. Denn die Berechnungsmethode wird EU-weit vereinheitlicht, sodass auch hierzulande neu kalkuliert werden muss. Bestimmend ist in Zukunft nämlich die Zufuhr zum Recyclingverfahren. Gewertet werden nur solche Abfälle, die keine weiteren Reinigungs- oder Sortierungsschritte durchlaufen müssen und unmittelbar Ausgangsmaterial für neue Produkte sind.

Da die oben genannte Quote Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung umfasst, fließen auch Maßnahmen von Reparaturnetzwerken in die Bewertung ein, d. h. auf Gemeindeebene ist zu überlegen, wie der Zugang derartiger Netzwerke zu Abfallsammelzentren organisiert werden kann. Letztlich geht es darum, funktionsfähige und brauchbare Gegenstände auszusortieren und einem neuen Verwendungszweck zuzuführen.

Kreislaufwirtschaftsgedanke steht im Zentrum

Der Kreislaufwirtschaftsgedanke bestimmt das neue EU-Abfallrecht, auch die Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen. Die Gemeinden sind als bürgernächste Ebene ohnehin außen vor und müssen sämtliche Vorarbeiten zur Erreichung der nationalen Ziele leisten. Aufgrund ihrer guten Startposition wird dies in Österreich wesentlich einfacher gelingen als in vielen anderen Staaten, was auch der jüngste Umsetzungsbericht der EU-Kommission bestätigt.