KOMMUNAL-Chefredakteur Hans Braun im Gespräch mit Minister Alois Stöger und Pressesprecherin Andrea Heigl

„Das Netz folgt Menschen, nicht Gemeindegrenzen“

Infrastrukturminister Alois Stöger herrscht über ein Ressort mit vielen Überschneidungen mit Gemeinden. KOMMUNAL sprach mit ihm über den „Förderbrocken Leerverrohrung“, die Eisenbahnkreuzungsverordnung und über die Radarüberwachung.

Herr Minister, Sie haben Ende Mai den lange erwarteten Startschuss für den Förderbrocken „Leerverrohrung“ im Bereitbandausbau gegeben. Das ging auch schon groß durch die Medien. Gibt es schon erste Zahlen von Bewerbern?



Alois Stöger: Die Frist dauert ja noch bis Ende August. In dieser Phase geht’s darum, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister schauen, wie sie ihre Konzepte für eine Leerverrohrung in ihren Gemeinden einordnen können. Deswegen haben wir bewusst auch zwei Tranchen ausgelobt, jetzt im Sommer und dann nochmal im Herbst. Wir wollen in die Fläche kommen und die Synergien nutzen, wenn in Gemeinden schon Grabungsarbeiten stattfinden. Das Leerverrohrungsprogramm soll auch nachhaltige Strategien in den Gemeinden auslösen. Und wir wollen erkennen, was die Gemeinden brauchen. Dazu haben wir auch umfassendes Informationsmaterial erstellt, das wir an die Bürgermeister versenden.

In zwei Tranchen stehen heuer 85 Millionen Euro (bis Ende August 40 und im Herbst nochmal 45 Millionen) nur für die Leerverrohrung zur Verfügung. Glauben Sie, dass dieses Geld ausreichend ist?



Schauen wir einmal, was von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kommt. Mit dem Betrag kann man viel tun, und aus unserer Sicht ist es auch eine Herausforderung, dieses Geld zielgerichtet zu investieren. Falls es nicht reicht, können wir das Programm in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Erfahrungen von heuer werden auch sicher in die Ausschreibungen für 2016 einfließen, also sollte mehr Bedarf sein, können wir für die kommenden Jahre noch was verändern. 2016 stehen ja für den gesamten Brocken „Breitband“ 200 Millionen zur Verfügung.



Zentraler Punkt ist die Beurteilung der Einreichungen, wobei die FFG, die Forschungsförderungsgesellschaft, eine Erstbeurteilung machen wird, nach der Sie dann die Entscheidung treffen. Nach welchen Kriterien entscheidet die FFG, wer zum Zug kommt? Wie transparent ist das alles?



Es wird völlig transparent sein. Es geht darum, zu sehen, wer mit dem verwendeten Geld am besten in der Lage ist, in die Breite zu gehen. Das ist ein wesentliches Kriterium.

Warum machen wir’s inhaltlich? Unser Ziel ist, in die Breite zu gehen und mit dem Jahr 2020 für alle 100 Mbits/s zur Verfügung zu stellen. Wer das schneller erreicht, der hat die besseren Chancen. Wenn eine Gemeinde dazu auch eine vernünftige Raumplanung vornimmt im Sinne einer vernünftigen Siedlungspolitik – Stichwort verdichteter Wohnbau, dort macht unser Programm auch Sinn. Mit lauter weit verstreuten Einzelhäusern wird es eher schwer werden.



Ich komme ja aus der Gemeindepolitik, daher weiß ich: Ganz wesentlich für die Gemeinden ist es, gut ‚lebbare‘ Räume zu schaffen, wo auch die passende Infrastruktur möglich ist. Da geht es um Verkehr, da geht es um Datenanschlüsse, da geht’s aber auch um Wege zum Kindergarten, zur Schule und vieles mehr. Dort, wo ich eine vernünftige Dichte habe, ergibt sich auch für die Bürger ein sinnvoller Nutzen.



Eine „überregionale Bedeutung“ ist beim Förderantrag entscheidend. Gibt es einen Masterplan oder einen Katalog oder eine andere Information, welche Gegend als „überregional bedeutend“ gilt?



Da muss man aufpassen, weil es mehrere Breitband-Förderprogramme gibt. Bei der Leerverrohrung wirkt das Programm ja direkt in der Gemeinde. Hier geht es um die Frage, ob sich Synergien mit anderen Gemeinden entwickeln. Für sehr eng beieinander liegende Gemeinden wird es vermutlich zielführend sein, wenn sich die beiden Bürgermeister zusammenreden und ein gemeinsames Konzept entwickeln. Das Netz folgt ja den Menschen und nicht den Gemeindegrenzen.

Aber auch einzelne Gemeinden mit einer vitalen Siedlungsentwicklung sind angesprochen – oder welche, die Handlungsbedarf haben, weil sie die Straße neu machen müssen.



Ist es also besser, wenn sich fünf oder sechs Gemeinden eines Tales entschließen, gemeinsam einen Antrag zu stellen? Oder sind Einzelbewerbungen zielführender?



In dem Fall wird eine übergreifende Bewerbung mehrerer Gemeinden sicher einen Vorteil haben. Wichtig ist, dass der Gesamtplan mit den Experten im Breitbandbüro besprochen wird.



Nach der Karte „Masterplan Breitband“ erhält Wien mit praktisch flächendeckender Abdeckung mit schnellem Internet (über 25 MBit/s) 4,5 Millionen (von den 85 Millionen), die NUTs-Region 224 „Oststeiermark“ (mit den Bezirken Hartberg-Fürstenfeld, Bezirk Südoststeiermark, Bezirk Weiz), wo nur rund 1/3 der Haushalte schnelles Internet haben und wo es viel weitere Wege gibt, aber „nur“ 7,9 Millionen. Ist Wien da nicht übermäßig bedacht?



Das ist so nicht ganz richtig. Das Rechenmodell ist linear: Wir müssen für jeden Unversorgten das gleiche Geld zur Verfügung stellen. Und die zehn Prozent Unversorgte in Wien sind bevölkerungsmäßig mehr als die zwei Drittel in der Oststeiermark. Abgesehen davon sind Grabungsarbeiten im verbauten Gebiet deutlich aufwendiger als in der offenen Fläche.



Also ist das „überregional bedeutend“ der Ausschreibung nicht gleichzusetzen mit

„zentralörtliche Bedeutung“?



Nein. Das Modell ist linear. Es gibt keine weiteren Kriterien innerhalb dessen.



Nicht nur Gemeinden können Förderungen beantragen. Kann beispielsweise das „Semmering-Basistunnel-Konsortium“ für den Tunnel auch eine Leerverrohrungs-Förderung beantragen?



(… lacht …) Nein. Bauten des Bundes sind von der Förderung ausgenommen. Ziel sind die Gemeinden, aber regionale Kabelanbieter oder Strom- und Gasanbieter, die ihr Netz erweitern und graben, könnten sich wie alle anderen bewerben.



Zwei andere Themen noch: Der Verfassungsgerichtshof hat im März 2014 sehr klare Worte über die Kostenersatzpflicht des Bundes im Rahmen der Eisenbahnkreuzungsverordnung gesprochen. Bislang wurde vom BMVIT noch kein Ersatz geleistet. Wann können die Gemeinden, die einen Antrag auf Kostenersatz gestellt haben, mit einem Ersatz rechnen?



Das ist eine Frage, die im Rahmen des Finanzausgleichs zu entscheiden ist. Gerade dieser furchtbare Unfall im Erlauftal (Anfang Juni sind bei einem unbeschrankten Bahnübergang fünf Menschen, davon drei Kinder, ums Leben gekommen. Der Fahrer hatte keinen Führerschein. Anm. d. Red.) hat gezeigt, wie wichtig es ist, Eisenbahnkreuzungen zu reduzieren. Wir werden es uns nicht leisten können, jede Eisenbahnkreuzung zu untertunneln. Das wird nicht gehen.

Eine Reduktion der Kreuzungen widerspricht zwar der Bequemlichkeit, erhöht aber die Sicherheit deutlich. Das ist auch im Interesse der Bevölkerung und daher haben Gemeinden und der Bund ein gemeinsames Anliegen.

Aber zu Ihrer Frage: Diese alten Fälle sind alle gerichtsanhängig und jeder Fall muss einzeln beurteilt werden. Da will ich keine schnelle Aussage machen. Aber wir sollten uns bemühen, eine Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu finden.



In enger Zusammenarbeit mit der Polizei sind in einzelnen Gemeinden Radargeräte wieder „scharf“. Gemeinden, die eine Notwendigkeit der automatisierten Geschwindigkeitsüberwachung auf ihren Gemeindestraßen sehen, müssen jedoch erst eine Menge an Bürokratie durchlaufen, bis an einzelnen Stellen tatsächlich überwacht wird. Weshalb wird nicht der einfache Weg beschritten, mittels einer Änderung der StVO den Gemeinden die Überwachung in die Hand zu geben?



Mein Ministerium unterstützt die Gemeinden bei allen Maßnahmen, die zu mehr Verkehrssicherheit führen. Das BMVIT auch schon vor längerem einen Vorschlag für eine Novelle der StVO vorgelegt, die Radarmessungen durch die Gemeinden ermöglichen würde. Aber es muss eine einvernehmliche Lösung geben, die von Gemeinden und den Bundesländern getragen wird. Es liegt jetzt am Gemeindebund und den Ländern, dass sie hier zu einer gemeinsamen Position kommen.

Ich hätte gar kein Problem damit, wenn die Gemeinden ihre Gemeindestraßen selbst überwachen würden.



Die meisten Unfälle mit Personenschaden finden im Ortsgebiet, auf Gemeindestraßen und aufgrund überhöhter Geschwindigkeit statt. Die Exekutive selbst ist personell überfordert, zudem wird nicht selten zu falschen Zeiten und an falschen Orten kontrolliert. Spricht nicht die Vernunft dafür, jenen die Aufgabe zu übertragen, die wissen, wo es Gefahrenstellen gibt?



Auch damit hätte ich kein Problem. Meine Perspektive ist aber eine höhere Verkehrssicherheit. Jede Bürgermeisterin, jeder Bürgermeister wird eine gleiche Perspektive haben. Aber Verkehrssicherheit entsteht nicht durch Überwachung und Bestrafung, sondern durch ein richtiges Gestalten des Straßenraums, wo die Geschwindigkeit automatisch angepasst wird, gerade im Ortsgebiet.