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Baurechtliche Bewilligungspflicht bei Wärmepumpen entfällt
Wer in Vorarlberg eine Luftwärmepumpe in oder an seinem Haus installieren möchte, benötigt bereits ab dem 13. Juni 2026 keine baurechtliche Bewilligung mehr. Die Landesregierung hat eine entsprechende Verordnung erlassen.
Zukünftig sollen Luftwärmepumpen und Erdwärmepumpen mit Vertikalkollektoren (Tiefsonden) bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen keiner Baubewilligung oder Bauanzeige unterliegen. Die Freistellung umfasst auch jene baulichen Anlagen, die für die Aufstellung und den Betrieb der Wärmepumpe erforderlich sind. Die Errichtung kann sowohl im Freien als auch im Gebäude erfolgen.
Klare und transparente Vorgaben zu Abständen und Lautstärke sollen sicherstellen, dass durch die Freistellung weder eine Gesundheitsgefährdung von Menschen noch eine das ortsübliche Ausmaß im Wohngebiet übersteigende Belästigung zu erwarten ist.