Die AFINAG hält die Nutzung ihrer Kameras für Sicherheitsbelange nicht für sinnvoll.

Aufreger um Zugriff auf Verkehrskameras

27. Januar 2017
Zu Jahresbeginn haben die Pläne von Innenminister Wolfgang Sobotka zur Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen für Aufregung gesorgt. Die Frage des Zugriffs auf Verkehrskameras wurde am heftigsten diskutiert. KOMMUNAL hat nachgefragt.

Herr Bundesminister, gibt es tatsächlich eine Notwendigkeit, auf Verkehrsüberwachungskameras zuzugreifen?



Wolfgang Sobotka: „Vorfälle in den zurückliegenden Monaten haben uns drastisch vor Augen geführt, dass wir im Bereich der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung neue und zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen müssen.

Im Zeitalter der Digitalisierung befinden wir uns heute in einer Situation, wo Mobilfunkbetreiber und Social-Media-Dienste alles über einen wissen dürfen, die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung aber oftmals nur schwer an Informationen kommt. Es ist für mich als Innenminister unverantwortlich, dass Verbrecher und Terroristen unter dem Deckmantel eines falsch verstandenen Datenschutzes Vorteile gegenüber Ermittlungsbehörden haben. In einem modernen Rechtsstaat dürfen wir nicht zulassen, dass die Polizei Tätern technologisch hinterherhinkt. Es braucht daher einen Zugriff auf Überwachungs- und Verkehrskameras, um Fluchtwege umgehend nachvollziehen und Täter rascher ermitteln zu können. Das hat nichts mit einer totalen Überwachung zu tun, sondern dient einzig und allein dem Schutz der Bevölkerung. Überall dort, wo die innere Sicherheit bedroht wird, steht für mich das Allgemeinwohl über den Interessen von Einzelnen. Technisch wäre ein Zugriff jedenfalls ohne größere Probleme umsetzbar.“

"Unsere Kameras sind zur Verkehrsbeobachtung da"



Anders sieht man das bei der ASFINAG, die rund  7000 Kameras entlang der 2200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich montiert hat. Immer wieder wird deren Nutzung beim Fahnden nach Kriminellen diskutiert, also konkret das Erfassen von Kennzeichen. Wie ist also die Faktenlage, Herr Fiala?

„Die Kameras dienen zur Verkehrsbeobachtung, sie sollen uns die Situation am hochrangigen Netz möglichst umfassend vermitteln. Viele sind zudem auch ganz öffentlich auf www.asfinag.at oder unserer APP Unterwegs einsehbar. Dabei sind sie aus nachvollziehbaren Gründen keineswegs homogen verteilt – viel größer ist die Dichte in stauanfälligen Ballungsräumen als etwa in Gebirgsregionen. Und 5000 Kameras sind allein in Tunnels aktiv. Tunnel sind neuralgische Stellen, Unfälle dort oft besondere Herausforderungen für Einsatzkräfte und daher gilt es bei deren Alarmierung und Tunnelsperren keine Sekunde zu verlieren.

Was die Speicherung der Aufnahmen betrifft, sind datenschutzrechtliche Bestimmungen bzw. das Tunnelsicherheits-Gesetz eindeutig:  Aufnahmen von Rastplätzen und den Tunnel-Kameras werden in der Regel 48 Stunden aufbewahrt. Diese werden auf Anweisung des Staatsanwalts für Ermittlungen nach Unfällen zur Verfügung gestellt. Die übrigen Kameras im Freiland liefern ausschließlich Live-Bilder ohne Speicherung.

Geräte der älteren Generation hätten zudem nicht die Auflösung, die für die Kennzeichenerfassung nötig wäre. Natürlich wäre theoretisch eine entsprechende Aufrüstung möglich, aber erlaubt ist es derzeit nicht.

Wir haben unsere Videosysteme gemäß dem Gesetz aktuell lediglich für die Verkehrsbeobachtung im Einsatz, für das Erkennen von Kennzeichen sind sie nicht ausgelegt und per Knopfdruck lässt sich das auch nicht ändern. Dafür fehlen derzeit datenschutzrechtliche und technische Voraussetzungen“,



so Josef Fiala, Geschäftsführer ASFINAG Service GmbH.