Feld wird bewässert
Der Fokus liegt auf landwirtschaftlicher Bewässerung, dafür werden Wassergüteklassen für bestimmte Verwendungsarten festgelegt.
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Abwasser für die Landwirtschaft wiederverwerten

26. Dezember 2018
Der Verordnungsvorschlag über die Wiederverwendung von Abwasser betrifft Kläranlagen, die aufbereitetes Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung anbieten wollen. Nach dem letzten Sommer findet er auch in Staaten Beachtung, die bis dahin keinen Bedarf für eine derartige Regelung sahen.

Der Ende Mai vorgelegte Verordnungsvorschlag über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung zählt zum Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission. Wie aus dem Titel hervorgeht, schlägt die EU-Kommission Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung vor.

Der Fokus liegt auf landwirtschaftlicher Bewässerung, dafür werden Wassergüteklassen für bestimmte Verwendungsarten festgelegt. Die Festlegung harmonisierter Mindeststandards an die Qualität von aufbereitetem Wasser und an dessen Überwachung, zusammen mit einem harmonisierten Risikomanagement würde gleiche Rahmenbedingungen in der gesamten EU schaffen.

Grenzwerte würden für Indikator-Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Protozoen gelten, konkret zum Beispiel e.coli, diverse Coliphagen oder sporenbildende sulfatreduzierende Bakterien.
Soll kommunales Abwasser aufbereitet und in der Landwirtschaft eingesetzt werden, müssen Kläranlagenbetreiber die geforderte Qualität sicherstellen und diese regelmäßig überprüfen.

Keine Pflicht zur Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser

Der Verordnungsvorschlag sieht im Übrigen keine Pflicht zur Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser vor, sondern dient dazu, EU-weite Standards festzulegen. Da landwirtschaftliche Produkte im gesamten Binnenmarkt gehandelt werden, ist dies auch nachvollziehbar. Die tatsächliche Möglichkeit der Verwendung wird dezentral bestimmt, ein entsprechender Antrag ist vom Kläranlagenbetreiber  bei der zuständigen Behörde einzubringen. Die Antwort auf die Frage, wie nutzbare Abwässer zum potenziellen Verbraucher gelangen, lässt der Verordnungsentwurf offen. Dies wäre wohl auch dezentral zu regeln.

Im EU-Parlament befasst sich der Umweltausschuss mit der Thematik. Die italienische Berichterstatterin schlägt unter anderem eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Bewässerung von Parks und Straßenreinigung vor.
Von Gemeindeseite wurde angeregt, über die Verwendung in Beschneiungsanlagen nachzudenken.