Kommunalpolitiker nehmen Ehrung zum Ortsbildschutz entgegen
Eröffnung der Jubiläumsausstellung 40 Jahre SOG im Salzlager Hall.
Nikolaus Juen (Vorsitzender des Sachverständigenbeirats), Landtagspräsident Herwig van Staa, Landesrat Johannes Tratter, Christoph Hölz (Universität Innsbruck, stv. Leiter des Archivs für Baukunst) und Bürgermeister-Stv. Werner Nuding
Foto: Land Tirol

40 Jahre Stadt- und Ortsbildschutz

2. Mai 2016
Mit der Zielsetzung, kulturelles Erbe zu sichern und das Land vor nicht mehr rückgängig zu machenden Verlusten wertvoller Bausubstanz zu bewahren, wurde im Jahr 1976 von der damaligen Landesregierung das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) veranlasst. Mit einer Jubiläumsausstellung, die in Hall eröffnet wurde, werden die Leistungen des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes einer breiten Öffentlichkeit vermittelt.

„Als das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz realisiert wurde, konnte kaum jemand ahnen, welch richtungsweisende Bedeutung es im Verlauf von mittlerweile vier Jahrzehnten erlangen würde“, erklärte Landerat Johannes Tratter. „Am Beispiel der Stadt Hall, die man sicher als eine Perle des engagierten Stadt- und Ortsbildschutzes in Tirol bezeichnen kann und anhand der aktuellen Ausstellung lässt sich unschwer erkennen, was dieses Gesetz in der Praxis bringt.“

Land und Gemeinden fördern aktiv



Letztlich hat die Tatsache, dass beim Stadt- und Ortsbildschutzgesetz nicht nur gefordert, sondern auch gefördert wird, viel zur positiven Wahrnehmung des Stadt- und Ortsbildschutzes beigetragen, ergänzt Bürgermeisterin Eva Maria Posch: „Neu zu bauen wäre für Hausbesitzer gewöhnlich günstiger als historisch adäquat zu sanieren. Hier schafft die Förderung der Gemeinde an den Eigentümer einen echten Anreiz. Sie orientiert sich an den durch die Vorgaben des SOG entstandenen Mehrkosten. Auch die professionelle Beratung und Unterstützung wird sehr gut angenommen.“

In Tirol gibt es 20 Schutzzonen



Das Land Tirol stattet den Gemeinden 50 bis 75 Prozent der ausbezahlten Förderung zurück. Heute gibt es in Tirol 20 sogenannte Schutzzonen, die Altstädte, gründerzeitliche Viertel und dörflich geprägte Ortskerne umfassen. Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz ergänzt somit in seinem Bestreben, wertvolles (bau)kulturelles Erbe für nachkommende Generationen zu sichern, wirksam den Denkmalschutz einzelner Gebäude, der auf Basis eines Bundesgesetzes erfolgt.



Die Ausstellung wird ab Juni als Wanderausstellung in weiteren Gemeinden zu sehen sein.